Wann sollte ich mein Zeichen als Marke anmelden?

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Ein Zeichen sollte möglichst frühzeitig als Marke angemeldet werden, da der Zeichenschutz mit dem Tag der Anmeldung beginnt. Im Fall der Kollision von Markenrechten gewährt der Prioritätsgrundsatz nämlich demjenigen Zeichen den besseren Schutz, welches den höheren und damit älteren zeitlichen Rang besitzt (vgl. § 6 MarkenG). Ältere Rechte genießen damit regelmäßig den Vorrang vor späteren Anmeldungen.

Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
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