Worin besteht der Unterschied zwischen einer Wortmarke, einer Bildmarke und einer Wort-/Bildmarke?
Einfache Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen. Entsprechend § 7 MarkenV müssen sich die Schriftzeichen mit der vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen können.
In der Regel umfasst der Markenschutz alle üblichen Wiedergabeformen, insbesondere also die Groß- und Kleinschreibung sowie einen Wechsel zwischen den gängigen Schrifttypen. Wortmarken können darüber hinaus auch aus mehreren Wörtern bestehen, so dass beispielsweise ein Werbeslogan als Marke eingetragen werden kann.
Sollen Zeichen geschützt werden, die sich nicht in der in § 7 MarkenV befindlichen Liste befinden, insbesondere eine bestimmte Schreibweise, Schriftanordnung, Schriftgestaltung oder Farbe haben, so können diese als Bildmarke geschützt werden. Ferner werden bestimmte grafische Darstellungen als Bildmarke geschützt.
Die Wort-/Bildmarke hingegen schützt ein Wort oder Wortbestandteil (welcher für sich betrachtet nicht mal als Wortmarke geschützt werden können müsste, vgl. Beschluss des BPatG vom 28.09.2010, Az.: 27 W (pat) 82/10) in Kombination mit einem oder mehreren grafischen Elementen.