Vertriebsverträge

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 1221 Urteile zum gewerblichen Rechtsschutz und 19 Urteile zum Thema Vertriebsverträge.

Vertriebsverträge, selektive Vertriebsverträge und Vertriebssysteme stellen eine äußerst komplexe rechtliche Materie dar. Insbesondere die zahlreichen Vertriebsformen, internationalen Bezüge und kartellrechtliche Risiken machen eine kompetente rechtliche Begleitung notwendig.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihre Verträge unter Beachtung der rechtlichen Problematiken, optimieren ihr bestehendes System oder unterstützen Sie bei Konflikten mit Ihren Vertriebspartnern.

Auswahl der passenden Vertriebsform

Bereits die Auswahl der für Sie passenden Vertriebsform ist für Ihren wirtschaftlichen Erfolg entscheidend. Es kann dabei aus einer Vielzahl von Vertriebsmittlern ausgewählt werden. Wir beraten Sie hinsichtlich der Vor- und Nachteile von Einheitsgesellschaften, Konzernstrukturen, Handelsvertretern, Kommissionsagenten, Vertragshändlern, Maklern und Franchisenehmern.

Nachdem das für Sie optimale Vertriebssystem gefunden ist, erstellen wir die notwendigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufs- und Lieferbedingungen und helfen Ihre Interessen bei den Vertragsverhandlungen zu wahren.

Eine von Beginn an auf rechtlich sicherem Fundament stehende Vertriebsstruktur ist Garant dafür nicht Jahre später eine gerichtliche Auseinandersetzung führen zu müssen.

Auch ein bereits bestehendes Vertriebssystem bedarf einer rechtlichen Betreuung. Wir prüfen Ihre Situation, klären über bestehende Risiken auf und schaffen Abhilfe.

Import/Export – Kartellrecht

Die Bedeutung von Import- und Exportverträgen hat aufgrund der Vereinheitlichung des Marktes der europäischen Union abgenommen. Aufgrund der der zunehmenden Globalisierung der Warenverkehrsströme bleiben diese jedoch stets aktuell und haben an Komplexität sogar zugenommen.

Gerade die Harmoniesierung des EU-Marktes hat zu einer weiteren Erhöhung des kartellrechtlichen Risikos geführt. Im Bereich des Kartellrechts können bereits einfache Fehler zu einer immensen finanziellen Belastung werden.

Mit unserer Hilfe behalten Sie sowohl Ihre Geschäfte zu Drittstaaten, als auch Ihr Kartellrechtsrisiko im Griff.

Anspruchsprüfung und Durchsetzung

Aus Vertriebsverträgen erwachsen zahlreiche Ansprüche. Wir prüfen für Sie das Bestehen von Ausgleichsansprüchen, Provisionsansprüchen, Buchauszugsansprüchen und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen. Des Weiteren setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch.

Vertretung von Vertriebsmittlern

Selbstverständlich dürfen Sie sich auch in Ihrer Funktion als Vertriebsmittler und Franchisenehmer von unserem Angebot angesprochen fühlen. Gerne prüfen wir Ihnen vorgelegte Vertriebs- und Franchiseverträge, unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen und setzen Ihre Ansprüche durch.

 

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
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Unsere Rechtsanwälte für Vertriebsverträge

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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20. November 2023 Top-Urteil

Direktnachrichten in sozialen Netzwerken sind elektronische Post i.S.d. § 7 UWG

E-Mail Werbung
Beschluss des OLG Hamm vom 17.05.2023, Az.: 18 U 154/22

Der Begriff der elektronischen Post i.S.d. § 7 UWG ist im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, nämlich der Schutz der Privatsphäre vor unerwünschter Direktwerbung, weit auszulegen. Daher fallen nicht nur klassische Formen darunter, wie E-Mail oder SMS, sondern auch Nachrichten über Social-Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Im vorliegenden Fall ging es zwar um den Nachrichtendienst eines Immobilienportals, welches kein Social-Media-Dienst ist, jedoch ist die Funktionsweise hier dieselbe gewesen.

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