Abmahnung der Acario UG durch den Rechtsanwalt Sandhage wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlender Registrierung im Verpackungsregister
Die Abmahnung der Acario UG im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, er verstoße gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nicht registrierter Verpackungen nach §9 Abs. 4 VerpackG. Als Onlinehändler müsse unser Mandant im Verpackungsregister eingetragen sein, was er nicht sei.
Nachdem unser Mandant als Reaktion auf eine Unterlassungsaufforderung der gegnerischen Seite die Registrierung nachgeholt hatte, wurde er aufgefordert die Kosten der Gegner zu erstatten. Diese belaufen sich auf EUR 280,60.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Acario UG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.