Kartellrecht

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Beratungsfelder Kartellrecht

Kartellrecht

  • Vertriebsverträge, selektive Vertriebsverträge und Vertriebsbindungssysteme
  • Lizenzverträge (Marken, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Software, IT)
  • Verträge über die Zusammenarbeit von Unternehmen
  • Technologieverträge, Forschungsverträge, Entwicklungsverträge

Gegenstand des Kartellrechts ist vor allem das Kartellverbot, d.h. das Verbot von wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Unternehmen und das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen. Außerdem regelt das Kartellrecht die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.

Hierbei ist zu beachten, dass Kartellrecht nicht nur die Tätigkeit globaler Unternehmen betrifft. Bereits bei der Absprache von zwei Unternehmen in einer Stadt kann gegen Kartellrecht verstoßen werden. Besteht irgendein Auslandsbezug oder besteht aufgrund Grenznähe die Möglichkeit, dass Unternehmen oder Bürger eines EU-Staates betroffen sind, gilt europäisches Kartellrecht.

Im Falle eines Kartellverstoßes drohen hohe Strafen der Kartellbehörden sowie Schadensersatzansprüche.

Auch wenn dies den wenigsten Unternehmen bewusst sein dürfte, verstoßen zahlreiche Verträge oder mündliche Absprachen gegen Kartellrecht. In einer einfachen Formulierung eines Vertrages kann daher finanzieller Sprengstoff liegen. Sämtliche Verträge, die die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen betreffen, müssen daher auf Vereinbarkeit mit Kartellrecht geprüft werden.

Kosten

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Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

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Unsere Rechtsanwälte für Kartellrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichsten Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auf praktische Erfahrungen an, nicht auf theoretisches Wissen.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
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Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird

Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.

hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich

Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.

perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten

Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.

langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT

Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei nicht typischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

Fachanwälte IT-Recht /Gewerblicher Rechtsschutz

In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz.

Weitere ausgewählte Dienstleistungen

19. November 2021 Top-Urteil

Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist rechtswidrig

Corona-Virus auf Smartphone
Beschluss des OLG Rostock vom 11.11.2021, Az.: 17 Verg 4/21

Eine Firma, die eine App zur Kontaktnachverfolgung programmierte, ging gegen die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Das Gericht entschied, dass die Vergabe rechtswidrig war. Auch in den Fällen einer Notvergabe muss ein gewisses Maß an Wettbewerb gewährleistet werden. Dafür hätten so viele Angebote wie möglich eingeholt werden müssen. Dass dies aus Zeitgründen nicht möglich war, konnte nicht festgestellt werden. Auch das Argument des Antragsgegners, er habe keine weiteren Anbieter finden können, die in Frage gekommen wären, konnte entkräftet werden. Die Antragsgegnerin hatte nämlich davor bereits per E-Mail auf ihre App aufmerksam gemacht.

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