Markenüberwachung nach Anmeldung Ihrer Marke

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 1457 Urteile zum Markenrecht.

Markenüberwachung / Markenmonitoring

  • Überwachung Ihrer Marke nach Anmeldung / Eintragung auf potentielle Rechtsverletzungen
  • Schutz vor Verwässerung Ihrer Marke

Jährlich werden circa 65.000 Marken in Deutschland, knapp 100.000 in Europa (mit Schutz für Deutschland) und noch zahlreiche weitere sog. IR-Marken (mit Schutz für Deutschland) registriert. Als Markeninhaber, der ggf. sogar über mehrere Marken im Markenportfolio verfügt, ist es hier schwer, den Überblick zu behalten. Bei dieser hohen Anzahl von knapp 200.000 Markenanmeldungen pro Jahr ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihre älteres Kennzeichen durch eine andere Marke verletzt wird.

Wichtig: Das DPMA (Deutsche Patent- und Markenamt) prüft nicht, ob die Neueintragung einer Marke gegen bestehende, bereits eingetragene Kennzeichen verstößt! Insbesondere werden Sie auch nicht darüber informiert, dass eine neue Marke gegen Ihre bereits bestehenden Marke(n) verstößen könnte. Es liegt also vielmehr an Ihnen alleine, für den richtigen Schutz Ihrer Marke zu sorgen und eine Verletzung Ihrer Markenrechte zu verhindern.

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen steht Ihnen dabei als Ansprechpartner zur Seite, um Kollisionen mit Ihrer Marke zu verhindern. Wir schützen Ihre Marke nach Anmeldung / Eintragung durch Überwachung des Markenregisters auf etwaige Kollisionen.

Kein Vorgehen gegen kollidierende Neueintragungen: Verwässerung Ihrer Marke

Sollten Sie gegen Neueintragungen von Marken, die mit Ihrem Kennzeichen in Kollision stehen, nicht vorgehen, so wird der Schutzbereich Ihrer Marke immer "kleiner" bzw. kann sogar im schlimmsten Fall verschwinden, Ihr Markenschutz verwässert also. Durch die Bestellung einer Markenüberwachung ist gewährleistet, dass entsprechende Verletzungen offenbar werden und Sie dagegen vorgehen können.

Überwachung von Markenverstößen auf eBay mittels Software

Gerade auf der beliebten Internet-Auktionsplattform eBay kommt es regelmäßig zur Verletzung von markenrechtlich geschützten Waren, indem dort beispielsweise Plagiate oder sonstige Nachahmungen, oftmals zu einem deutlich heruntergesetzten Preis, angeboten werden. Um auf entsprechende Verstöße aufmerksam zu werden, setzen wir für unsere Mandanten Spezialsoftware ein, welche den Handelsplatz von eBay überwacht. Bei den kurzen Laufzeiten von eBay Angeboten ist dabei regelmäßig schnelles Handeln gefragt, sonst verschwinden entsprechende markenverletzende Angebote wieder und der Verletzer zieht alle Vorteile aus dem Verkauf.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

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Unsere Rechtsanwälte für die Markenüberwachung nach Anmeldung Ihrer Marke

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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08. Mai 2023 Top-Urteil

„Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt keine Markenrechte

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023, Az.: 20 U 41/22

Eine Eierlikörherstellerin klagte gegen Konkurrentin auf dem Markt, da diese ihren Eierlikör mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb. Dies soll die Markenrecht der Klägerin an der Wortmarke „Eieiei“ verletzen. Das Gericht sah hierin keine Markenverletzung, da „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ vom Verbraucherkreis nicht als Herkunftshinweis verstanden werde. Es liegt vielmehr eine Beschreibung des beworbenen Eierlikörs vor, dessen Kernzutat Ei sei.

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