Wie kann man gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen?
Als Inhaber eines geschützten Zeichens ist es möglich, gegen andere Zeichen, die im Markenblatt veröffentlicht werden, innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung Widerspruch zu erheben.
Daneben hat ein Markeninhaber die Möglichkeit, ein Löschungsverfahren gegen ein anderes Zeichen einzuleiten, z.B. wenn dieses innerhalb der ersten fünf Jahre nach Eintragung nicht benutzt wurde oder ihm absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Ferner kann auch mit Abmahnungen oder direkt auf dem Zivilrechtsweg gegen bestimmte Marken vorgegangen werden.
Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz