Prüfung von Werbemaßnahmen

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 471 Urteile zur Prüfung von Werbemaßnahmen.

Welche Werbemaßnahmen sollten typischer Weise geprüft werden?

  • Gewinnspiele
  • Newsletter
  • Online-Werbeanzeigen
  • Printwerbung
  • Social-Media-Kampagnen
  • Werbesots

Auszeichnungen

IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
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Gewinnspiele

Gewinnspiele sind seit langer Zeit ein etabliertes Werbemittel, um nicht nur den eigenen Unternehmenserfolg voranzutreiben, sondern auch Kunden an das eigene Unternehmen zu binden. Bei der Ausgestaltung und Durchführung eines Gewinnspiels sind jedoch aus rechtlicher Sicht einige Besonderheiten zu beachten. Gerade in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ist hier zu beachten, dass die Teilnahme am Gewinnspiel nicht vom Kauf einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht werden darf (sog. Kopplungsverbot). Zudem sollten die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig formuliert sein und insbesondere Regelungen treffen zu den teilnahmeberechtigten Personen, dem Veranstalter des Gewinnspiels, dem Aktionszeitraum, den Teilnahmevoraussetzungen und schließlich dem Gewinn.

Newsletter

Die Gestaltung von Werbemaßnahmen per E-Mail (sog. "Newsletter") sollte auf keinen Fall ohne rechtliche Prüfung erfolgen.

Bereits der einmalige Versand eines Newsletters ohne vorherige Aufforderung des Empfängers stellt einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht (bzw. in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines unternehmerischen Empfängers) dar. Eine trotzdem erfolgte Werbemaßnahme kann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Um sowohl gegenüber den eigenen Newsletter-Empfängern als auch gegenüber Bestandskunden rechtskonform Werbung per E-Mail zu versenden sind einige Voraussetzungen zu beachten, ohne welche ein Versand nicht erfolgen sollte. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren Newsletter rechtskonform ausgestalten, damit Ihre Werbemaßnahme nicht zum kostspieligen Boomerang, sondern zum Erfolg wird!

Darüber hinaus müssen inhaltliche Voraussetzungen beachtet werden, wie z.B. ein ordnungsgemäßes Impressum oder ein Link, mittels welchem man sich aus der E-Mail Werbung austragen lassen kann.

Online-Werbeanzeigen (insb. Google AdWords)

Im Bereich von Online-Werbeanzeigen wie z.B. über Google AdWords existiert bereits eine umfassende höchstrichterliche Rechtsprechung, die bei entsprechender Ausgestaltung von einzelnen Werbeanzeigen-Kampagnen Berücksichtigung finden muss. Hier stellt sich v.a. immer die Frage, ob mit fremden Markenbegriffen als Keyword geworben werden darf oder nicht.

Werbekampagnen

Damit bei einer Werbemaßnahme der gewünschten Erfolg eintritt, sollte sie nicht nur kreativ gestaltet, sondern auch auf ein solides rechtliches Fundament gestellt werden. Eine Werbekampagne ohne rechtliche Prüfung kann nämlich zum gegenteiligen als dem erhofften Effekt führen, wenn sie statt zu mehr Kunden zu unerwartet hohen Kosten für den Werbenden führt.

Damit Ihre nächste Werbekampagne rechtssicher gestaltet wird, steht die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner von Anfang an zur Verfügung. Im Idealfall beraten wir Sie von der Idee bis zur schlussendlichen Umsetzung Ihrer Kampagne und stellen diese auf ein solides rechtliches Fundament.

Werbespots

Bei der Ausgestaltung von Werbespots, insbesondere im TV-Bereich, sind eine Vielzahl rechtlicher Normen zu beachten. So können insbesondere urheberrechtliche (z.B. Musik in einem Werbespot), markenrechtliche (z.B. Verwendung von Markenprodukten in der Werbung) aber auch wettbewerbsrechtliche Aspekte (z.B. vergleichende Werbung, Nachahmungen etc.) zu beachten sein.

Neben diesen spielen regelmäßig aber auch persönlichkeitrechtsrelevante Aspekte eine Rolle, jedenfalls dann, wenn Personen mitspielen oder ein Personenbezug besteht.

Wie wir unsere Kosten berechnen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Abmahnungen

Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.

außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben.   Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten


Unsere Rechtsanwälte für die Prüfung von Werbemaßnahmen

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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