Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

29. September 2023 Top-Urteil

Werbeverbot für E-Mails gilt für alle sozialen Medien

Geschäftsmann verschickt E-Mail-Werbung

Die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Adressaten oder der Adressatin ist erforderlich, um eine Werbe-E-Mail zusenden zu dürfen. Das OLG Hamm konkretisierte noch einmal, dass damit nicht nur E-Mails gemeint sind. Unter den Begriff elektronische Post fallen neben E-Mails auch SMS und MMS sowie sämtliche Nachrichten über Social Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp.

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26. Februar 2024

Aufklärungspflicht bei Werbung gleichnamiger Unternehmen

Urteil des BGH vom 10.01.2024, Az.: I ZR 95/22

1. Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet stationäre Warenhäuser betreiben, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung für seinen Onlineshop in sozialen Netzwerken, die auch seinen stationären Warenhäusern zugutekommt, muss es zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehlzuordnungen des beworbenen Warenangebots hinreichend darüber aufklären, welchem der beiden Unternehmen die Werbung zuzurechnen ist. Ein entsprechender aufklärender Hinweis muss auch die Standorte der stationären Warenhäuser entweder ausdrücklich aufführen oder sie in einer Weise zugänglich machen, die dem gleichkommt. Bei einer Internetwerbung kann dies durch eine Verlinkung geschehen, durch die der angesprochene Verkehr unmittelbar zu einer Internetseite weitergeleitet wird, auf der die Häuserstandorte aufgeführt sind.

2. Die durch die Verletzung eines Unternehmenskennzeichens begründete Wiederholungsgefahr kann - wie die Wiederholungsgefahr nach der Verletzung einer nationalen Marke oder einer Unionsmarke - regelmäßig nicht schon durch die Aufgabe der beanstandeten Tätigkeit beseitigt werden. Auch das Vorbringen, es habe sich bei dem rechtsverletzenden Verhalten um einen einmaligen Vorfall gehandelt, kann den Verletzer nicht entlasten.

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31. Oktober 2023

Irreführende Werbung für Matratze

Zwei Hände, die die Schichten einer Bettmatratze zeigen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 13.01.2022, Az.: 6 U 161/21

Eine Herstellerin und Anbieterin von Matratzen darf ihre Produkte nicht mit dem Slogan „Deutschlands meistverkaufte Matratze“ bewerben, wenn sie nicht ausreichend belegen kann, dass die Aussage den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Insbesondere reicht es nicht aus, wenn der Geschäftsführer lediglich eidesstattlich versichert, die Angabe entspreche der Wahrheit, ohne dabei konkrete Zahlen anzugeben oder darzulegen, wie die entsprechenden Zahlen ermittelt wurden.

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10. Oktober 2023

Werbung mit „Bekannt aus…“ muss auf redaktionelle Beiträge hinweisen

Bewertung mit einem Stern auf blauem Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 21.09.2023, Az.: 15 U 108/22

Eine Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5a Abs. 1 UWG liegt vor, wenn damit geworben wird, aus benannten Medien bekannt zu sein, ohne dabei die Fundstellen zu nennen. Denn der angesprochene Verkehrskreis geht davon aus, dass der Werbende in den Medien redaktionell erwähnt wird und nicht in selbstgeschalteter Werbung. Ein Verstoß gegen § 5a Abs. 1 UWG liegt dagegen nicht vor, wenn nur mit einer durchschnittlichen Sternebewertung unter Angabe der höchstmöglichen Bewertung geworben wird, ohne aufzuschlüsseln, wie viele Bewertungen pro Sterneklasse abgegeben wurden. Es handelt sich dabei nämlich nicht unbedingt um eine wesentliche Information für den Verbraucher, da diesem in der Regel bewusst ist, dass sich eine Durchschnittsbewertung aus sowohl guten als auch schlechten Bewertungen zusammensetzen kann.

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22. August 2023

„World’s Lightest“ muss auch tatsächlich das leichteste Gepäck sein

bunte Koffer stehen vor einem gelben Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.02.2019, Az.: 6 U 3/18

Ein Gepäckhersteller darf sein Gepäck nicht mit dem Slogan „World’s Lightest“ bewerben, wenn es leichteres Gepäck gleicher Größe von anderen Herstellern gibt. Eine solche Werbung stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 UWG dar, so das OLG Frankfurt am Main. Weiterhin stellte das Gericht klar, dass die deutsche Gerichtsbarkeit für Werbung im Internet dann zuständig ist, wenn es sich um eine Internetseite mit der deutschen Endung „.de“ handelt, und nicht erkennbar ist, dass sich das Angebot nicht auch an deutsche Kunden richten soll.

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07. Juli 2023

Keine Werbung mit vorgetäuschtem Abmahnrisiko

Urteil des LG Kiel vom 14.12.2018, Az.: 14 HK O 26/18

Keine Werbung mit vorgetäuschtem Abmahnrisiko Die Versendung von Werbeschreiben, an Personen die eine Internetseite unterhalten, mit dem Hinweis, dass der Empfänger gegen § 13 TMG verstößt und dem Angebot für einen kostenlosen Beratungstermin in dem über mögliche Abmahnrisiken aufgeklärt wird, stellt eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 UWG dar, wenn ein Verstoß gegen § 13 TMG offensichtlich nicht vorliegt. Ziel eines solchen Schreibens sei es lediglich, bei dem Empfänger Befürchtungen zu wecken um ihn so zum Abschluss eines Beratungsvertrags zu drängen, obwohl hierfür kein tatsächlicher Bedarf besteht.

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07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

© Yvonne Weis - stock.adobe.com
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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30. Juni 2023

Eine Werbung mit den Begriffen „D-Netz“, „D-Netz Qualität“ oder „D-Netz Garantie“ darf nicht als irreführend untersagt werden

Handy mit Datenströmen und Bildern im Hintergrund
Urteil des OLG Hamburg vom 30.03.2023, Az.: 15 U 63/22

Das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 20.06.2022 wurde dahingehend teilweise abgeändert, dass die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der dazugehörige Antrag einer Mobilfunknetzanbieterin abgewiesen wird. Durch die Werbung mit den Begriffen "D-Netz", "D-Netz Qualität" und "D-Netz Garantie" wird keine Irreführung beim Endverbraucher erzeugt, solange mit den angebotenen Tarifen das Telefonieren und Surfen in den Netzen der Deutschen Telekom oder Vodafone möglich ist. Außerdem wird durch die Äußerungen in der Werbung der Mobilfunkproviderin keine unlautere, vergleichende Werbung gem. § 6 UWG vorgenommen.

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08. Mai 2023 Kommentar

Gespeicherte Inhalte im Internetarchiv archive.org stellen keine Werbung dar

Internetdomain in Browserfenster.
Kommentar zum Urteil des LG Karlsruhe vom 16.02.2023, Az.: 13 O 2/23 KfH

In einem Rechtsstreit vor dem LG Karlsruhe entschied das Gericht, das durch aufrufbare Inhalte im Internetarchiv (archive.org), die unterlassungsbeschwert sind, keine Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung vorliegt und damit auch keine Vertragsstrafe gefordert werden kann. Im Internetarchiv auffindbare Inhalte stellen nämlich keine Werbung dar.

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08. Mai 2023 Top-Urteil

„Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verletzt keine Markenrechte

Eierlikörflasche neben vollen Gläsern und Eierschalen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023, Az.: 20 U 41/22

Eine Eierlikörherstellerin klagte gegen Konkurrentin auf dem Markt, da diese ihren Eierlikör mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb. Dies soll die Markenrecht der Klägerin an der Wortmarke „Eieiei“ verletzen. Das Gericht sah hierin keine Markenverletzung, da „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ vom Verbraucherkreis nicht als Herkunftshinweis verstanden werde. Es liegt vielmehr eine Beschreibung des beworbenen Eierlikörs vor, dessen Kernzutat Ei sei.

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