Domain-Schiedsgerichtsverfahren

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 278 Urteile zum Domainrecht und 2 Urteile zur Begleitung von Schiedsgerichtsverfahren.

Das Schiedsverfahren stellt eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Schiedsstelle dar. Es kann sich dabei um eine staatlich anerkannte Gütestelle oder im privatrechtlichen Verfahren um sog. Schiedsgerichte handeln. Das private Schiedsgericht wird dabei durch die zwischen den Parteien geschlossene Schiedsvereinbarung bestimmt. Statt eines Urteils kommt es am Ende des Verfahrens zu einem Schiedsspruch. Dieser bindet die teilnehmenden Parteien und kann von staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.

Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens

Das Verfahren vor einem Schiedsgericht kann Ihnen große Vorteile bieten. Zunächst lässt sich das Verfahrensecht individuell aushandeln. Dies kann nicht nur bei Sachverhalten mit internationalen Bezügen eine erhebliche Vereinfachung darstellen. Das Schiedsgerichtsverfahren stellt außerdem den meist wesentlich zügigeren und darüber hinaus auch kostengünstigeren Weg da Ihre Interessen durchzusetzen. Im Übrigen bietet es Ihnen die Möglichkeit auch nicht-öffentlich zu verhandeln und so die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu schützen.

Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende

Wir begleiten Sie in Ihrem Schiedsgerichtsverfahren von Beginn an und weisen Sie bereits bei Vertragsschluss auf die Möglichkeit der Vereinbarung von entsprechend geeigneten Schiedsklauseln hin. Sollte es tatsächlich zu einem solchen kommen, verhandeln wir für Sie die entsprechenden Konditionen und helfen bei der Auswahl der geeigneten Schiedsrichter. Nach der Vertretung vor dem Schiedsgericht selbst sorgen wir auch für eine Vollstreckung des Schiedsspruches vor den staatlichen Gerichten.

Als auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um Domain-Schiedsverfahren geht.

Wir vertreten Sie bei Domainstreitigkeiten bzgl. Ihrer gTLDs oder ccTLDs im Schiedsverfahren nach den ICANN-UDRP Regelungen vor der WIPO oder den ADR Regeln der .eu-Registry. Im Gegensatz zum sonstigen privatrechtlichen Schiedsverfahren ist hierbei keine Schiedsvereinbarung notwendig. Sie müssen Ihren Gegner hierfür nicht einmal selbst benennen können, sondern nur Ihre eigenen Interessen vortragen.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

KONTAKT

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Unsere Rechtsanwälte für die Begleitung bei Domain-Schiedsgerichtsverfahren

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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