AGB & Webseiten-Prüfung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Webseiten-Prüfung

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Unsere Erfahrung

Als auf Internetrecht /IT-Recht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei erstellen und überprüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen für nahezu jeden Geschäftsbereich.

Wir können dabei auf eine 20-jährige Erfahrung bei der Erstellung unterschiedlichster und hochkomplexer AGB zurückgreifen. Kaum eine Kanzlei in Deutschland dürfte eine derartige Erfahrung mit unterschiedlichen und komplexen AGB aufweisen können. Sehr oft mussten wir hierbei Pionierarbeit leisten, indem wir Allgemeine Geschäftsbedingungen für neue Geschäftsmodelle oder Dienstleistungen unserer Mandanten erstellt haben. Gerade diese Herausforderung macht für uns die Arbeit spannend, denn die Ideen unserer Mandanten überraschen uns immer wieder.

Im Rahmen der Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirkt sich besonders unsere wettbewerbsrechtliche Erfahrung aus. Tagtäglich machen wir wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Verstößen auf Webseiten oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Mandanten geltend oder wehren diese ab. Aus diesem Grund wissen wir genau, welche Klauseln wirksam oder unwirksam sind. Diese wettbewerbsrechtliche Erfahrung fließt natürlich in die Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Prüfung von Webseiten und Werbeaussagen ein.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir erstellen individuelle auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Ihr Geschäftsmodell vollständig abbilden.

Gerne überprüfen wir auch Ihre bestehenden AGB. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine Überprüfung meist zeitaufwendiger als eine Neuerstellung ist.

Ausgangspunkt ist dabei immer Ihr Unternehmensgegenstand und Ihre Kunden. Darauf bauen wir die AGB und Rechtstexte auf.

Auszeichnungen

Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
zu unseren Auszeichnungen

Webseiten-Prüfung

Zusätzlich raten wir jedem Mandanten zu einer kompletten Prüfung der Webseite. Der Hintergrund der Beauftragung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oftmals der Wunsch der Mandanten nach abmahnsicheren AGB. Dies ist auch sinnvoll und richtig, da damit hohe und unnötige Kosten vermieden werden könnnen. . Nachdem jedoch im Bereich der Informationspflichten im Internet (darunter fällt z.B. das Widerrufsrecht), der Preisangaben und des Impressums sehr viel abgemahnt wird, macht eine alleinige Prüfung der AGBs meist wenig Sinn. Die hierauf anfallenden Mehrkosten für eine Komplettprüfung der Webseite sind im Regelfall nicht besonders hoch. Sie werden überrascht sein!

Sie erhalten von uns im Rahmen einer Webseiten-Prüfung sämtliche Rechtstexte, die Sie benötigen um rechts- und abmahnsicher tätig zu sein. Dazu gehören u.a. die Erstellung der Rechtstexte hinsichtlich Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr, Versandkosten sowie der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Außerdem prüfen wir auch Ihre Webseite umfassend, z.B. hinsichtlich Registrierungs- und Bestellvorgang, Datenerhebung, Preisangaben, Bestätigungsmails, Einbindung der Rechtstexte, Impressum, etc.

Viele andere Anwaltskanzleien bieten aus Preisgründen oder Unwissenheit oftmals nur die Erstellung von AGBs an. Damit ist eine Abmahnung fast schon vorprogrammiert, selbst falls die AGB-Klauseln tatsächlich korrekt verfasst worden sein sollten.


Pauschalpreis für Komplett-Prüfungen bei Online-Shops, eBay, Amazon, Yatego, real und weiteren Plattformen

Aufgrund des unterschiedlichen technischen Ablaufs erstellen wir grundsätzlich jeweils eigene llgemeine Geschäftsbedingungen und Rechtstexte für Online-Shops, eBay-Verkauf, Amazon, Yatego sowie zahlreiche weitere Plattformen. Werden AGB oder Rechtstexte beispielsweise vom Online-Shop für den Verkauf bei eBay übernommen, führt dies dazu,  dass verschiedene Klauseln unwirksam werden. Gleiches gilt für die Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr.

In den meisten Fällen können wir Ihnen einen Pauschalpreis für die komplette Prüfung anbieten.

Online-Shops

Komplettpakete für den Online-Shop zum Pauschalpreis

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGB (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute für den Online-Shop
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für den Online-Shop
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für den Online-Shop
  • komplette Webseiten-Prüfung des Online-Shops
    (Einbindung Rechtstexte, Bestellung- und Registrierungsvorgang, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei

eBay-Verkauf

Komplettpakete für den ebay-Verkauf zum Pauschalpreis

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGB (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute für Ihren eBay-Verkauf
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für den Online-Shop
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für eBay
  • komplette Webseiten-Prüfung des eBay-Auftritts
    (Einbindung Rechtstexte, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei

Amazon

Komplettpakete für den Amazon-Verkauf zum Pauschalpreis

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGB (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute für Ihren Verkauf bei Amazon
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für Amazon
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung für Amazon
  • komplette Webseiten-Prüfung des Amazon-Auftrtitta
    (Einbindung Rechtstexte, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei

Yatego, real & Co.

Neben dem eigenen Online-Shop und Shops auf eBay & Amazon gibt es noch eine weitere Vielzahl an Online-Shops, für die wir eine rechtskonforme Gestaltung von Rechtstexten anbieten. Mit Yatego, real, Dawanda, Hood.de, Etsy, Booklooker und ZVAB sind nur einige wenige zu nennen.

Auch für diese Portale bieten wir Ihnen die Erstellung aller Rechtstexte an, die Sie für das rechtssichere Verkaufen von Waren & Dienstleistungen benötigen. Unsere Pakete umfassen dabei in aller Regel
Komplettpakete zum Pauschalpreis:

  • Erstellung von individuell auf Sie zugeschnittenen AGB (B2C und B2B) für den Verkauf an Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten
    (Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr; hierunter fällt z.B. auch das Widerrufsrecht) für den Online-Shop
  • komplette datenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung einer Datenschutzerklärung
  • komplette Webseiten-Prüfung
    (Einbindung Rechtstexte, Bestellung- und Registrierungsvorgang, e-Mail-Bestätigungen, Lieferfristen, Zahlungsmittel, Preisangaben, Widerrufsrecht, Impressum, Werbeaussagen etc.)
  • auch bei der Webseiten-Prüfung erhalten Sie alle Rechtstexte von uns als individuell ausformulierten Vorschlag
  • keine starre Prüfung
    Können oder wollen Sie aus bestimmten Gründen unsere Empfehlungen nicht umsetzen, schätzen wir für Sie das Risiko ein und suchen Alternativen. So lange bis wir eine Lösung gefunden haben.
  • komplette Beratung von der Beauftragung bis zur endgültigen Fertigstellung
    keine zeitliche Begrenzung, keine Verweisung auf bestimmte Kommunikationsmittel
    Wir sind so lange für Sie da, bis Sie alle Empfehlungen umgesetzt haben. Egal wie lange das dauert.
  • Abschlussprüfung nach Einbindung der Rechtstexte und Empfehlungen
  • komplette Erstellung und der Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt unserer Kanzlei


Wir haben 20 Jahre Erfahrung aus über 1.000 Online-Shops, eBay-Shops, Amazon-Auftritten und hunderten Online-Portalen unterschiedlichster Art.

Allein in der Möbelbranche vertrauen über 100 Anbieter auf unsere Rechtstexte. Nicht umsonst gehören auch Branchengrößen zu unseren Mandanten, die mehrere 100 Millionen EURO Umsatz im Onlinehandel erwirtschaften.

Kommen Sie lieber gleich zu uns:

Die meisten Mandanten kommen erst zu uns nachdem diese eine Abmahnung erhalten haben.

Viele Mandanten mussten davor jedoch schmerzhafte und teure Erfahrung machen mit AGB von Billiganbietern, nicht spezialisierten Kanzleien, einheitlichen Standardtexten oder automatisierten Rechtstexten. Aufgrund unseren umfangreichen wettbewerbsrechtlichen Tätigkeit kennen wir daher die meisten AGB der Kanzleien und Anbieter.

Wegen der Komplexität zahlreicher Informationspflichten halten wir es auch nicht für möglich eine Webseite mit einheitlichen Standardtexten oder automatisierten Rechtstexten abmahnsicher zu "prüfen" und halten.

AGB-Flatrate

Die rechtlichen Anforderungen für Betreiber von Webseiten /Shops ändern sich ständig. Dies gilt sowohl für neue Gesetze und Verordnungen, als auch für die kaum überschaubaren Urteile von Gerichten mit oftmals widersprechenden Entscheidungen.

...damit Ihre AGB und Webseiten nach erfolgter Prüfung durch uns auch in der Zukunft rechtssicher bleiben.

Für Online-Shops, eBay, Amazon und andere Plattformen ab 35 € zzgl. MwSt. im Monat (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).


Unsere Rechtsanwälte für AGB & Webseiten-Prüfung

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

31. Juli 2023 Top-Urteil

Wie dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Außenfassade des Europäischen Gerichtshof mit Flaggen der Mitgliedsstaaten.
Urteil des EuGH vom 04.07.2023 (Az.: C‑252/21)

Bei einem Verfahren vor dem OLG Hamburg zwischen den "Meta Platforms" und dem Kartellamt über die erlassene Verfügung gegen Meta, die AGB und Nutzungsbedingungen abzuändern, legte das OLG dem EuGH mehrere Vorlagefragen für ein Vorabentscheidungsverfahren vor. Neben weiteren, die Zuständigkeit des Kartellamts betreffenden Fragen, wollte das OLG den Umgang mit personenbezogenen Daten geklärt wissen. Darunter fiel die Frage, ob eine wirksame und vor allem freiwillige Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten bei marktübergreifenden Sozialen-Netzwerken überhaupt möglich ist. Der EuGH urteilte, dass es grundsätzlich möglich ist, eine wirksame, freiwillige Einwilligung abzugeben, dies wird aber an bestimmte Merkmale gebunden, da davon ausgegangen werden kann, dass zwischen den "Meta Platforms" und dem Nutzer ein Ungleichgewicht herrscht. Den Nutzern muss beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Datenverarbeitungsvorgange einzeln zu verbieten. Weiterhin wollte das OLG wissen, ob eine Speicherung der in Art. 9 Abs. 1 DSGVO genannten Daten bei Plattformen, die diese Daten betreffen, über sog. "Facebook-Business-Tools" oder die Einsichtnahme über Cookies oder ähnliche Speicherungsmöglichkeiten bereits als Verarbeitung im Sinne der Norm gesehen werden kann. Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung der dort genannten personenbezogenen Daten. Diese Frage bejahte der EuGH. Weiterhin bestimmt die DSGVO auch, dass personenbezogene Daten nur verwendet werden dürfen, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig oder zur Wahrung von berechtigtem Interesse ist. Hier fragt das OLG danach, ob sich Meta auf diese Regelung berufen kann, wenn in den AGB und Nutzungsbedingungen geregelt ist, dass für die Nutzung der Meta Plattformen die Verarbeitung dieser Daten notwendig ist. Bezüglich der Notwendigkeit antwortete der EuGH, dass die Verarbeitung der Daten objektiv unerlässlich für die Erfüllung sein muss und nicht lediglich im Vertrag erwähnt sein muss oder bloß nützlich ist. Bezüglich des berechtigten Interesses antwortete der EuGH, dass dies nur gegeben sein kann, wenn der Betreiber angibt, welches Interesse er schützen möchte, wenn die Verarbeitung der Daten nur innerhalb der nötigen Grenzen geschieht und wenn die Interessen des Nutzers am Schutz seiner Grundrechte und Grundfreiheiten das berechtigte Interesse des Betreibers nicht übersteigt.

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