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Produktpiraterie
…finden Sie 1457 Urteile zum Markenschutz und 35 Urteile zu Produktpiraterie.
Beratungsfelder Produktpiraterie & Markenpiraterie
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung /Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen
- Erwirkung von einstweiligen Verfügungen gegen ausländische Rechtsverletzer
- Grenzbeschlagnahme-Verfahren
- Begleitung bei Messen und Messeverfügungen
- Markenstrafrecht und Urheberstrafrecht
Beratungsfelder Filesharing & Raubkopien
- Abmahnung & Abwehr von Abmahnungen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung /Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen
- automatische Überwachung von Tauschbörsen und p2p-Netzwerken auf Rechtsverletzungen mittels Spezialsoftware (Musik, Filme, Software)
- Urheberstrafrecht
- Beratungsfelder Übersicht
- IT | Internetrecht & IT-Recht
- Abwehr Abmahnungen
- AGB & Webseiten-Prüfung
- Äußerungsrecht – Vorgehen gegen Äußerungen
- Beratung von Geschäftsideen
- Bewertungen im Internet
- Bilderklau
- Datenschutzrecht
- Domainrecht
- eBay-Recht
- E-Commerce-Recht
- Internetrecht
- Internetstrafrecht
- IT-Recht
- Jugendschutzbeauftragter
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- Social Media Recht
- Telekommunikation
- Textklau
- Werbemaßnahmen – Prüfung
- IP | Gewerblicher Rechtsschutz
- MEDIA | Medienrecht
- Abmahnungen & Abwehr
- AGB & Webseiten-Prüfung
- Datenschutzrecht
- Markenschutz & Produktpiraterie
- Urheberrecht
- Wettbewerb & Werbung
- Wirtschaftsrecht
Unsere Kontaktdaten:
kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg
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Produktpiraterie als ernst zu nehmende Gefahr
Produktpiraterie und Markenpiraterie aus Billigländern stellt eine ernstzunehmende Gefahr für jedes Unternehmen dar. Produktpiraterie führt nicht nur zu Umsatzverlusten und Preiseinbrüchen. Produktpiraterie führt auch zu Imageverlusten für Unternehmen, wenn der Käufer gefälschte Produkte kauft, ohne dass er dies erkennt, und die Plagiatsware nicht seinen Qualitätserwartungen entspricht. Das Geld hingegen verpufft in millionenschweren Werbeetats.
Kaum ein Unternehmen kann es sich daher leisten nicht gegen Produktpiraterie vorzugehen. Produkt- und Markenpiraterie muss vielmehr Chefsache sein. Es erfordert einer gezielten Unternehmensstrategie, um gegen den Missbrauch vorzugehen.
Wir helfen Ihnen, effizient gegen Produktpiraterie vorzugehen und Ihre Produkte zu schützen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung setzen wir Ihre Rechte schnell und effizient - außergerichtlich und gerichtlich - durch. Selbstverständlich machen wir hier für Sie Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche geltend.
Erfahrene Fachanwälte gesucht?
- 20 Jahre Erfahrung
- Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
- hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
- perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
- zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
- hochkarätige in- und ausländische Mandanten
Vorgehen auch gegen ausländische Rechtsverletzer möglich
Bei entsprechenden Anknüpfungspunkten ist selbst ein Vorgehen gegen ausländische Rechtsverletzer mit Hilfe des schnellen und im internationalen Vergleich effizienten deutschen Rechtssystems möglich. Im Gegensatz zu anderen Rechtsystemen gibt es im deutschen Rechtsystem stets eine Kostenerstattung gegen den Rechtsverletzer.
Im Regelfall rechnen wir unsere Kosten bei Verletzungsverfahren nach Streitwert ab. Diese Kosten muss grundsätzlich der Verletzer erstatten. Selbst unter Berücksichtigung von Ausfällen aufgrund von Insolvenz, etc., sind auch bei massiver Geltendmachung von Rechten solche Verfahren oft kostenneutral oder erbringen sogar Zusatzeinnahmen für Unternehmen, abhängig von der Höhe des gezahlten Schadensersatzes.
Gerade für Unternehmen, die bisher solche Fälle über Großkanzleien nach Stundensätzen verfolgt haben, entstehen hier gegenüber der Geltendmachung durch Großkanzleien enorme Einsparpotenziale. Viele Unternehmen haben aus diesen Gründen in der Vergangenheit oft Verfahren gescheut. Die Frage ist, können Sie sich das wirklich leisten?
Grenzbeschlagnahme und Begleitung auf Fachmessen
Ebenso schützen wir Ihre Produkte, bevor eine Verletzung eingetreten ist, z.B. im Rahmen einer Grenzbeschlagnahme. Nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags wird entsprechende Plagiatsware bereits an den EU-Außengrenzen, Flughäfen und Häfen beschlagnahmt und dem rechtlichen Vertreter zur Prüfung übersandt. Liegt eine Verletzung vor, kann sowohl gegen Exporteuer /Hersteller, als auch gegen den Importeur vorgegangen werden.
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zu entsprechenden Fachmessen und gehen dort sofort gegen Produktpiraterie vor. Direkt nach Feststellung der Verletzung sprechen wir noch vor Ort eine Abmahnung aus, mit einer Frist von nur wenigen Stunden. Wir begleiten Sie hier mit einem Team - je nach zu erwartendem Verletzungsumfang - und bringen unser komplettes mobiles technisches Equipment, wie Drucker, Scanner, etc. mit. Wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Ware bzw. Kataloge nicht entfernt, beantragen wie gegebenenfalls noch vor Ort eine einstweilige Verfügung (sog. Messeverfügung).
Natürlich helfen wir Ihnen, Ihre Interessen auch strafrechtlich durchzusetzen und gegen Produktpiraterie und Markenpiraterie vorzugehen.
Wir sehen unsere Aufgabe in einer umfassenden und ganzheitlichen Betreuung und beraten Sie, welche Schutzrechte eingetragen oder ergänzt werden müssen oder welche technischen Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, um den rechtlichen Schutz Ihrer Produkte zu erhöhen.
Wie wir unsere Kosten berechnen
Erstberatung
Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung
Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate
Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).
Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.
Abmahnungen
Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben. Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen
Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.Ihnen wird vorgeworfen Plagiate zu verkaufen und Rechte zu verletzen?
Natürlich beraten wir auch Hersteller, Importeure und Käufer denen vorgeworfen wird, Plagiate zu verkaufen und hierdurch Schutzrechte Dritter zu verletzen. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung auf Rechteinhaberseite. Wir wissen genau, wann was zu tun ist, um hohe Kosten zu vermeiden. Außerdem versuchen wir bereits in frühem Stadium ein Strafverfahren wegen Markenstrafrecht oder Urheberstrafrecht zu vermeiden, bzw. auf die Einstellung eines solchen Verfahrens hinzuwirken. Ebenso vertreten wir Sie kompetent in solchen Verfahren.
Aktuelle Auszeichnungen
Unsere Rechtsanwälte gegen Produktpiraterie
Warum Sie uns beauftragen sollten
- 27.11.2018 Auskunftspflicht von Internet-Marktplätzen im Falle von Markenpiraterie bestätigt
- 11.09.2018 Keine unlautere Nachahmung eines Produkts mangels Herkunftstäuschung
- 01.06.2017 Keine Markenrechtsverletzung durch Lageplan einer Messe
- 13.09.2016 Schutzfähigkeit eines Zeichens, das aus kyrillischen Schriftzeichen besteht
- 02.05.2016 Zur Warenähnlichkeit zwischen Trennwänden und Stapelsesseln
- 18.03.2016 Vertragliche und deliktische Ansprüche stellen nicht „denselben Anspruch“ im Sinne von Art. 27 Brüssel-I-VO dar
- 04.02.2016 Geschäftsführer haftet nicht zwingend für Markenverletzungen
- 20.01.2016 Markenmäßige Benutzung eines Zeichens mit beschreibendem Anklang
- Abmahnung der Louis Vuitton Malletier durch Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Verletzung von Markenrechten
- Abmahnung der Favorit Service GmbH & Co. KG durch die BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wegen widerrechtlichen Plagiatvertriebs von Möbelstücken
- Abmahnung der Daimler AG durch Rechtsanwälte Carroll, Burdick & McDonough LLP wegen Marken- und Urheberrechtsverstoß auf eBay
- Abmahnung von CHANEL S.A.S. durch die FPS Rechtsanwälte & Notare wegen der Einfuhr von Plagiaten
- Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH durch Ettrich Rechtsanwälte wegen widerrechtlichen Plagiatsvertriebs auf eBay
- Kann wegen Produktpiraterie auch ein Strafverfahren eingeleitet werden?
- Wie können Rechte verfolgt und effizient durchgesetzt werden?
- Wie kann man Marken- oder Produktpiraterie erfolgreich bekämpfen?
- Was ist bei Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf Produktpiraterie zu beachten?
- Wie schütze ich mich bereits im Vorfeld gegen Produktpiraterie?
- Wie werde ich auf Produktpiraterie aufmerksam?
- Werden darüber hinaus auch Urheberrechte, Geschmacksmuster und Patentrechte durch Produktpiraterie verletzt?
- Kann in der Fälschung von Produkten eine Verletzung von Vorschriften des Wettbewerbsrechts gesehen werden?