Produktpiraterie

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 1457 Urteile zum Markenschutz und 35 Urteile zu Produktpiraterie.

Beratungsfelder Produktpiraterie & Markenpiraterie

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung /Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen
  • Erwirkung von einstweiligen Verfügungen gegen ausländische Rechtsverletzer
  • Grenzbeschlagnahme-Verfahren
  • Begleitung bei Messen und Messeverfügungen
  • Markenstrafrecht und Urheberstrafrecht

Beratungsfelder Filesharing & Raubkopien

  • Abmahnung & Abwehr von Abmahnungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung /Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen
  • automatische Überwachung von Tauschbörsen und p2p-Netzwerken auf Rechtsverletzungen mittels Spezialsoftware (Musik, Filme, Software)
  • Urheberstrafrecht

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Produktpiraterie als ernst zu nehmende Gefahr

Produktpiraterie und Markenpiraterie aus Billigländern stellt eine ernstzunehmende Gefahr für jedes Unternehmen dar. Produktpiraterie führt nicht nur zu Umsatzverlusten und Preiseinbrüchen. Produktpiraterie führt auch zu Imageverlusten für Unternehmen, wenn der Käufer gefälschte Produkte kauft, ohne dass er dies erkennt, und die Plagiatsware nicht seinen Qualitätserwartungen entspricht. Das Geld hingegen verpufft in millionenschweren Werbeetats.

Kaum ein Unternehmen kann es sich daher leisten nicht gegen Produktpiraterie vorzugehen. Produkt- und Markenpiraterie muss vielmehr Chefsache sein. Es erfordert einer gezielten Unternehmensstrategie, um gegen den Missbrauch vorzugehen.

Wir helfen Ihnen, effizient gegen Produktpiraterie vorzugehen und Ihre Produkte zu schützen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung setzen wir Ihre Rechte schnell und effizient - außergerichtlich und gerichtlich - durch. Selbstverständlich machen wir hier für Sie Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche geltend.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten


Vorgehen auch gegen ausländische Rechtsverletzer möglich

Bei entsprechenden Anknüpfungspunkten ist selbst ein Vorgehen gegen ausländische Rechtsverletzer mit Hilfe des schnellen und im internationalen Vergleich effizienten deutschen Rechtssystems möglich. Im Gegensatz zu anderen Rechtsystemen gibt es im deutschen Rechtsystem stets eine Kostenerstattung gegen den Rechtsverletzer.

Im Regelfall rechnen wir unsere Kosten bei Verletzungsverfahren nach Streitwert ab. Diese Kosten muss grundsätzlich der Verletzer erstatten. Selbst unter Berücksichtigung von Ausfällen aufgrund von Insolvenz, etc., sind auch bei massiver Geltendmachung von Rechten solche Verfahren oft kostenneutral oder erbringen sogar Zusatzeinnahmen für Unternehmen, abhängig von der Höhe des gezahlten Schadensersatzes.

Gerade für Unternehmen, die bisher solche Fälle über Großkanzleien nach Stundensätzen verfolgt haben, entstehen hier gegenüber der Geltendmachung durch Großkanzleien enorme Einsparpotenziale. Viele Unternehmen haben aus diesen Gründen in der Vergangenheit oft Verfahren gescheut. Die Frage ist, können Sie sich das wirklich leisten?

Grenzbeschlagnahme und Begleitung auf Fachmessen

Ebenso schützen wir Ihre Produkte, bevor eine Verletzung eingetreten ist, z.B. im Rahmen einer Grenzbeschlagnahme. Nach Bewilligung eines entsprechenden Antrags wird entsprechende Plagiatsware bereits an den EU-Außengrenzen, Flughäfen und Häfen beschlagnahmt und dem rechtlichen Vertreter zur Prüfung übersandt. Liegt eine Verletzung vor, kann sowohl gegen Exporteuer /Hersteller, als auch gegen den Importeur vorgegangen werden.

Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zu entsprechenden Fachmessen und gehen dort sofort gegen Produktpiraterie vor. Direkt nach Feststellung der Verletzung sprechen wir noch vor Ort eine Abmahnung aus, mit einer Frist von nur wenigen Stunden. Wir begleiten Sie hier mit einem Team - je nach zu erwartendem Verletzungsumfang - und bringen unser komplettes mobiles technisches Equipment, wie Drucker, Scanner, etc. mit. Wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Ware bzw. Kataloge nicht entfernt, beantragen wie gegebenenfalls noch vor Ort eine einstweilige Verfügung (sog. Messeverfügung).

Natürlich helfen wir Ihnen, Ihre Interessen auch strafrechtlich durchzusetzen und gegen Produktpiraterie und Markenpiraterie vorzugehen.

Wir sehen unsere Aufgabe in einer umfassenden und ganzheitlichen Betreuung und beraten Sie, welche Schutzrechte eingetragen oder ergänzt werden müssen oder welche technischen Schutzmaßnahmen sinnvoll sind, um den rechtlichen Schutz Ihrer Produkte zu erhöhen.

Wie wir unsere Kosten berechnen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Abmahnungen

Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.

außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben.   Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

Ihnen wird vorgeworfen Plagiate zu verkaufen und Rechte zu verletzen?

Natürlich beraten wir auch Hersteller, Importeure und Käufer denen vorgeworfen wird, Plagiate zu verkaufen und hierdurch Schutzrechte Dritter zu verletzen. Hier profitieren Sie von unserer Erfahrung auf Rechteinhaberseite. Wir wissen genau, wann was zu tun ist, um hohe Kosten zu vermeiden. Außerdem versuchen wir bereits in frühem Stadium ein Strafverfahren wegen Markenstrafrecht oder Urheberstrafrecht zu vermeiden, bzw. auf die Einstellung eines solchen Verfahrens hinzuwirken. Ebenso vertreten wir Sie kompetent in solchen Verfahren.

Aktuelle Auszeichnungen

Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
Intellectual Property within Germany
Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild - IP Lawyer of the Year in Germany
zu unseren Auszeichnungen


Unsere Rechtsanwälte gegen Produktpiraterie

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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