Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH durch Ettrich Rechtsanwälte wegen widerrechtlichen Plagiatsvertriebs auf eBay
Die Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH im Einzelnen
In der Abmahnung führen die Ettrich Rechtsanwälte aus, dass unser Mandant auf der Auktionsplattform eBay nicht verkehrsfähige PlayStation-Spielecontroller zum Verkauf anbieten würde. Einerseits fehle auf dem Controller eine CE-Kennzeichnung, zudem sei der Hersteller nicht eindeutig zu identifizieren und weiter würde unser Mandant die Controller widerrechtlich mit einer geschützten Marke der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH bewerben.
In der Abmahnung wird unser Mandant dazu aufgefordert, zukünftige Verletzungshandlungen zu unterlassen, alle rechtswidrigen Produkte zu vernichten, Auskunft über den Umfang etwaiger widerrechtlicher Einfuhrtätigkeit zu erteilen und zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 1.379,80 € zu leisten. Weiter soll er eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.