Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der Buch-Trilogie „Shades of Grey“

24. April 2013
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Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe in der Internettauschbörse „bittorrent“ die Bände der Trilogie „Shades of Grey“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten. Vorliegend gibt die Verlagsgruppe Random House GmbH in der Abmahnung an, die ausschließlichen und Verwertungsrechte an den genannten Werken inne zu haben.

Aufgrund dieses öffentlichen Zugänglichmachens fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird unser Mandant auch dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite entstandenen Kosten in Höhe von EUR 666,- zu tragen. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird dabei ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 900,- gefordert, insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 1566,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Verlagsgruppe Random House GmbH

Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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