Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

22. Juni 2026 Top-Urteil

KI-Übersicht von Google kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Urteil des LG München I vom 28.05.2026, Az.: 26 O 869/26

Das LG München I hat Google im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bestimmte KI-generierte Übersichten über zwei Verlagsunternehmen weiter zu verbreiten. Die KI-Übersichten hatten die Unternehmen unter anderem mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei den KI-Übersichten nicht um bloße Suchergebnisse, sondern um eigene zurechenbare Inhalte der Suchmaschinenbetreiberin. Der Antrag hatte überwiegend Erfolg; hinsichtlich einzelner weitergehender Äußerungen wurde er zurückgewiesen.

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10. Juli 2026

Luftbilder zur Niederschlagswassergebühr trotz KI-Risiko zulässig

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 22.06.2026, Az.: 16 B 169/25

Die Verarbeitung unscharfer Luftbildaufnahmen eines Grundstücks zur Festsetzung von Niederschlagswassergebühren stellt regelmäßig nur einen Grundrechtseingriff von geringer Intensität dar. Die bloße technische Möglichkeit, solche Aufnahmen mithilfe Künstlicher Intelligenz nachträglich zu schärfen, führt ohne konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Einsatz nicht zu einer höheren Eingriffsintensität. Auch die abstrakte Gefahr eines Datendiebstahls oder einer Verknüpfung mit weiteren Datensätzen genügt nicht, um die Datenverarbeitung als rechtswidrig anzusehen. Das OVG NRW wies die Beschwerde der Grundstückseigentümerin zurück, weil zudem kein besonderer Anordnungsgrund glaubhaft gemacht worden war.

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07. Juli 2026

EuGH bestätigt Milliardenbuße gegen Google Android

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 02.07.2026, Az.: C-738/22 P

Der EuGH hat bestätigt, dass Google durch vertragliche Vorgaben im Android-Ökosystem seine beherrschende Stellung auf Märkten für allgemeine Suchdienste, Android-App-Stores und mobile Browser missbräuchlich ausnutzen konnte. Die Kopplung von Play Store, Google Search und Chrome sowie die Beschränkung nicht genehmigter Android-Forks waren geeignet, Wettbewerber beim Marktzugang und bei der Nutzung konkurrierender Such- und Browserdienste zu behindern. Für den Nachweis eines Missbrauchs nach Art. 102 AEUV war nicht in jedem Punkt ein AEC-Test oder ein kontrafaktisches Szenario erforderlich, weil die wettbewerbliche Wirkung im konkreten Markt- und Vertragsumfeld zu beurteilen war. Objektive Rechtfertigungen für die beanstandeten Vorgaben griffen nicht durch, sodass die auf 4,125 Milliarden Euro festgesetzte Geldbuße bestehen bleibt.

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18. Juni 2026

EU-Regeln für Altersprüfung und Warn-Apps konkretisiert

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.06.2026, Az.: C-188/24 und C-190/24

Der EuGH hat die Reichweite der E-Commerce-Richtlinie für nationale Regelungen zu Alterskontrollen bei pornografischen Online-Inhalten und zu Warnmeldungen vor Verkehrskontrollen präzisiert. Mitgliedstaaten dürfen Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten keine generell-abstrakte strafrechtliche Pflicht auferlegen, den Zugang Minderjähriger zu pornografischen Inhalten zu verhindern. Zulässig können aber gezielte Maßnahmen gegenüber bestimmten Diensten sein, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie 2000/31 eingehalten werden. Auch Verbote zur Weiterverbreitung von Informationen über bestimmte Verkehrskontrollen können aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit unionsrechtlich zulässig sein.

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18. Juni 2026

KI-Suchergebnisse zu Duftzwillingen verletzen keine Markenrechte

Urteil des LG Berlin II vom 01.06.2026, Az.: 52 O 62/26 eV

Das LG Berlin II hat den Antrag eines Parfumkonzerns auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen KI-generierte Suchergebnisse zu Duftzwillingen zurückgewiesen. Die Suchmaschinenbetreiberin benutze die genannten Parfummarken nicht selbst im markenrechtlichen Sinn, sondern stelle lediglich ein KI-gestütztes Suchergebnisformat bereit. Nutzer verstünden die Übersichts- und Antworttexte als Zusammenfassung von Drittinhalten und nicht als eigene kommerzielle Kommunikation der Betreiberin. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche scheiterten, weil zwischen den Parteien kein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehe.

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12. Juni 2026

EuG: Meta muss Messenger weiter regulieren lassen

Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 03.06.2026, Az.: T-1078/23

Meta klagte gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, nach der mehrere Dienste des Konzerns unter die strengeren Regeln des Digital Markets Act fallen sollten. Beim Messenger blieb Meta erfolglos, weil der Dienst nach Ansicht des EuG eigenständig genug ist und nicht nur als einfache Chat-Funktion von Facebook behandelt werden muss. Beim Marketplace hatte Meta dagegen Erfolg, weil die Kommission nicht ausreichend erklärt hatte, warum dieser Marktplatz trotz späterer Änderungen weiterhin als wichtiger Zugang für Unternehmen zu Nutzern gelten sollte. Das EuG hob die Einstufung von Marketplace deshalb auf, bestätigte die Entscheidung der Kommission aber im Übrigen.

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19. Mai 2026

KI-Chatbot: Betreiber haftet für falsche Facharzttitel

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 12.05.2026, Az.: 4 UKI 3/25

Das OLG Hamm hat entschieden, dass unzutreffende Facharztangaben eines KI-Chatbots der Betreiberin der Webseite als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen sind. Die Beklagte durfte nicht mit Facharztbezeichnungen wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ oder „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ werben lassen, wenn entsprechende Facharzttitel nicht bestehen. Der Chatbot sei kein „Dritter“ im Sinne des Gesetzes, sodass die Beklagte für die irreführenden Angaben nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG verantwortlich sei. Wegen neuer Rechtsfragen zur Zurechnung von Falschangaben eines KI-Chatbots hat der Senat die Revision zum BGH zugelassen.

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29. April 2026

Datenschutzbeschwerde: Keine Pflicht zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Urteil des VG Düsseldorf vom 02.04.2026, Az.: 29 K 7351/23.

Das VG Düsseldorf hat die Datenschutzaufsicht nur teilweise verpflichtet, eine Beschwerde neu zu bescheiden. Streitpunkt war, ob ein Busunternehmen personenbezogene Daten nach einem Unfall an seine Versicherung per E-Mail nur mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermitteln durfte. Das Gericht hält bei der Übermittlung von Name und Vorname eine Transportverschlüsselung regelmäßig für ein nach Art. 32 DSGVO angemessenes Schutzniveau. Ein Anspruch auf behördliche Anordnung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder auf ein Bußgeld bestand daher nicht. Erfolgreich war die Klage aber insoweit, als die Aufsichtsbehörde den Vorwurf der verspäteten Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht ausreichend geprüft hatte und hierzu neu entscheiden muss.

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29. April 2026

KI-Bild verletzt Hundefoto nicht automatisch

Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.04.2026, Az.: 20 W 2/26.

Das OLG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung einer mit KI erzeugten „Abwandlung“ eines Unterwasser-Hundefotos abgelehnt. Ein KI-Output ist keine „freie Bearbeitung“ i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG, wenn nicht dargelegt ist, dass er auf eigenen kreativen Entscheidungen des Nutzers beruht. Gleichzeitig liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, wenn die KI-Abbildung nur das gemeinfreie Motiv übernimmt, nicht aber die schutzbegründenden fotografischen Gestaltungselemente wie Perspektive, Komposition und Dynamik. Aus denselben Gründen verneinte das Gericht auch eine Verletzung des Leistungsschutzrechts des Fotografen nach § 72 UrhG.

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24. April 2026

DSA: Opt-out und Meldeweg müssen leicht auffindbar sein

Endurteil des OLG Bamberg vom 18.03.2026, Az.: 3 UKl 5/25 e

Ein Verbraucherschutzverband kann Verstöße einer sehr großen Online-Plattform gegen den DSA im Wege der Unterlassungsklage verfolgen. Die behördliche DSA-Aufsicht schließt das nicht aus. Die Plattform muss eine Feed-Option ohne Profiling so anbieten, dass sie im Web-Interface unmittelbar und leicht zugänglich ist. Ein nur über Rechtsklick erreichbares „Feeds verwalten“ genügt nicht, wenn das naheliegende Menü diese Einstellung nicht enthält. Auch das Meldesystem für rechtswidrige Inhalte muss benutzerfreundlich sein. Es reicht nicht, wenn in einem umfangreichen Auswahlmenü nur ein einzelner Punkt tatsächlich in das Art.-16-konforme Verfahren führt, ohne dass dies klar erkennbar ist.

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