Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“
7-tägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter zulässig
Ein Telekommunikationsanbieter darf die IP-Adressen seiner Kunden gem. § 100 Abs. 1 TKG sieben Tage lang speichern. Dies ist jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik erforderlich, damit der Dienstleister eventuelle technische Probleme und Störungen erkennen, eingrenzen und beseitigen kann. Da die Speicherung lediglich aus technischen Gründen erfolgt und gerade nicht zum Zwecke der Strafverfolgung, steht eine solche Zulässigkeit auch im Einklang mit dem Urteil des EuGH, in welchem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig befunden wurde.
Keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts für digitale Hörbücher
Werden einem Kunden Audiodateien wie z.B. Hörbücher oder eBooks lediglich digital zum Download bereitgestellt und regeln die AGB des Anbieters, dass der Kunde bei Vertragsschluss nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht (Lizenz) zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Audiodatei erwirbt und gerade nicht das Eigentum an der Datei selbst, tritt keine Erschöpfung im Sinne des § 17 Abs. 2 UrhG an der Datei ein. Eine Weiterveräußerung durch den Kunden an einen Dritten ist somit unzulässig.
Hotelbetreiber haftet nicht für P2P-Urheberrechtsverletzungen von Hotelgästen
Der Betreiber eines Hotels haftet nach den Grundsätzen der Provider-Störerhaftung nicht für Urheberrechtsverletzungen, die von Hotelgästen über das W-LAN-Netz des Hotels begangen werden, wenn die Zugriffsmöglichkeiten durch ein Internet Gateway zumindest teilweise beschränkt werden, durch die Vergabe befristeter Zugangsdaten die Missbrauchsmöglichkeit durch hotelexterne Dritte reduziert wird und den Hotelgästen gegenüber ein ausdrücklicher Haftungshinweis erfolgt.
E-Mail Werbung erfordert lückenlose Dokumentation der Einverständniserklärung jeden einzelnen Verbrauchers
Ein Werbender trägt die grundsätzliche Darlegungs- und Beweislast für eine wirksame, vorherige und ausdrückliche Einwilligung eines Verbrauchers. Dazu ist die vollständige Dokumentation jeder konkreten Einverständniserklärung nötig. Ein Zeuge, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-In Verfahrens beschreiben, aber keine Angaben zum konkreten Einzelfall (hier: Einverständnis für Werbeanrufe) machen kann, ersetzt die Dokumentation des Nachweises nicht.
Zur konkludenten Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines Computerprogramms
Wird ein im Auftrag entwickeltes Computerprogramm nach Fertigstellung freigeschaltet und vom Auftraggeber uneingeschränkt abgenommen sowie die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt, so spricht dies für eine konkludente uneingeschränkte Einräumung der Nutzungsrechte. Maßgeblich für die Prüfung einer konkludenten Rechteübertragung sind die Gesamtumstände, insbesondere der Vertragszweck, die vorangegangene Vertragspraxis und die Branchenübung. Eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ist dabei zwingend an eine Einräumung von Vervielfältigungs-und Verbreitungsrechten gebunden.
Erfüllungsort bei Homepage-Erstellung
Für die gerichtliche Zuständigkeit bei einem Vertrag über eine Website-Erstellung kommt es auf den Erfüllungsort der Werkleistung an. Dieser richtet sich nach dem Wohnsitz des Programmierers als Ausführungsort der Programmiertätigkeit und nicht nach dem Standort des Servers. Lediglich bei der Rückabwicklung des Vertrages ist auf den Standort des Servers abzustellen.
Isolierter Verkauf von CoAs ohne Lizenzerteilung ist unzulässig
Beim isolierten Verkauf von CoAs (Certificate of Authenticity, Echtheitszertifikat) handelt es sich um eine urheberechtswidrige Vervielfältigung, wenn dem Vertreiber von Seiten des Rechtsinhabers keine Berechtigung vorliegt. Durch den Produkt Key auf dem CoA wird es dem Käufer ermöglicht, ein urheberrechtlich geschütztes Programm zu installieren, so dass in dessen Weitergabe eine Vervielfältigungshandlung liegt. Ohne Einwilligung vom Rechteinhaber ist dies unzulässig, da insoweit auch keine Erschöpfung vorliegt.
Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
Eine Klageerhebung per E-Mail ist nur zulässig, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ohne diese Signatur liegt keine formgerechte Klageerhebung vor, was die Abweisung der Klage zur Folge hat.
Erschöpfung an Computerspiel nur bei Beibehaltung der Produktkombination
Der Produktschlüssel eines Filmsequenzen enthaltenden Spiels, der nur zusammen mit einem physikalischen Datenträger in Verkehr gebracht wurde, darf nicht ohne selbigen verkauft werden. Wird der Schlüssel verkauft und per Email zugesandt, das Spiel selbst dabei nur als Download angeboten, kann Erschöpfung von vornherein nicht eintreten, da das Spiel nicht in der Gestalt verkauft wird, in der es in Verkehr gebracht wurde.

