Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen.
b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12 10-sekündige Vorschaltwerbung (Pre-Roll-Werbung) auf einem kostenlosen Spieleportal für Kinder im Internet stellt keine unzumutbare Belästigung dar. Werbebanner, die ähnlich wie Spiele gestaltet sind, um Kinder zum Anklicken zu bewegen, sind jedoch als verschleierte Werbung unzulässig.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)
Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.
Teil-Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 18.12.2012, Az.: 11 U 68/11 Der Weiterverkauf von Einzellizenzen aus einer Volumenlizenz ist zulässig, wenn die Anzahl der vom Rechtsinhaber in den Verkehr gebrachten Lizenzen nicht verändert wird.
Urteil des BVerfG vom 24.04.2013, Az.: 1 BvR 1215/07 1. Die Errichtung der Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die im Kern auf die Informationsanbahnung beschränkt ist und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung nur in dringenden Ausnahmefällen vorsieht, ist in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar.
2. Regelungen, die den Austausch von Daten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste ermöglichen, unterliegen hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Beschluss des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 124/11 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Steht Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG der Anwendung einer Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG ins nationale Recht umsetzenden Vorschrift (hier § 95a Abs. 3 UrhG) entgegen, wenn die in Rede stehende technische Maßnahme zugleich nicht nur Werke oder sonstige Schutzgegenstände, sondern auch Computerprogramme schützt?
Pressemitteilung des BGH Nr. 26/2013 zum Urteil vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08
Bereits vergangenes Jahr entschied der EuGH, dass gebrauchte Download-Software unter gewissen Voraussetzungen weiterverkauft werden kann. Nun fällten die Karlsruher Richter ein Urteil im vorausgegangenen Streit zwischen einem Softwareproduzenten und einem Händler gebrauchter Softwarelizenzen: Ist eine weitere Verwendung durch den einstigen Nutzer ausgeschlossen und wurde der Kaufpreis bereits vollständig entrichtet, bedarf es keiner Zustimmung des Rechteinhabers, wenn der neue Erwerber der Programmlizenz die Software herunterlädt und sie bestimmungsgemäß nutzt.
Beschluss des OLG Dresden vom 27.03.2013, Az.: 4 W 295/13 Eine Gegendarstellung kann ohne weiteres mit dem Hinweis, man wäre verpflichtet „nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken“ veröffentlicht werden. Es findet hierdurch nicht eine unzulässige Entwertung der eigentlichen Gegendarstellung statt.
Urteil des LG Stuttgart vom 29.05.2013, Az.: 13 S 200/12 Ein Advertiser in einem Affiliate-Marketing-Netzwerk ist kein mittelbarer Störer nach § 1004 BGB, wenn ohne sein Wissen und seine Erlaubnis über einen in diesem Netzwerk mit ihm verbundenen Publisher Spam-Mails versendet werden.
Urteil des AG Menden vom 09.01.2013, Az.: 4 C 409/12 Facebook-Gruppen stellen grundsätzlich keine Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vereine oder andere anerkannte Rechtsformen dar, da sie lediglich eine neue Art der Kommunikation und der öffentlichen Meinungsäußerung sind und die Beteiligten sich ohne Rechtsbindungswillen zusammentun.
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