Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

28. Februar 2014

Zur wucherähnlichen Überhöhung eines sog. „Internet-by-Call“-Dienstes

Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.02.2014, Az.: 4 U 442/12

Eine Einwahlgebühr in Höhe von 1,99 € bei sog. „Internet-by-Call“-Diensten kann aufgrund wucherähnlicher Überhöhung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein. Dies ist der Fall, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung das Verhalten des Anbieters als sittenwidrig erscheinen lässt. Ein Einwahlentgelt i. H. v. 1,99 € übersteigt den marktüblichen Preis, der bei maximal 15 Cent liegt, um das 50- bis 100-fache. Überdies kam es dem Anbieter in diesem Fall gerade darauf an, das Einwahlverhalten seiner Kunden zu sanktionieren und diese von der Nutzung seiner Leistung abzuhalten.

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14. Februar 2014

Einstweilige Verfügung gegen die Streaming-Abmahnungen von The Archive AG

Beschluss des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 O 460/13

Das LG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 19.12.2013 auf Antrag des Betreibers von RedTube der Firma The Archive AG im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, weitere Streaming-Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf der Webseite RedTube zu versenden und/oder versenden zu lassen.

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07. Februar 2014

UsedSoft II

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 129/08

1. Hat der Inhaber des Urheberrechts dem Herunterladen der Kopie eines Computerprogramms aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt, sind der zweite oder jeder weitere Erwerber einer Lizenz zur Nutzung dieses Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG zur Vervielfältigung des Programms berechtigt, wenn das Recht zur Verbreitung der Programmkopie erschöpft ist und der Weiterverkauf der Lizenz an den Erwerber mit dem Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist.

a) Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts setzt voraus,

- dass der Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung gegen Zahlung eines Entgelts erteilt hat, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen;

- dass der Urheberrechtsinhaber dem Ersterwerber ein Recht eingeräumt hat, die Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen;

- dass Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind;

- dass der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat.

b) Der Weiterverkauf der von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie setzt nicht voraus, dass der Nacherwerber einen Datenträger mit der „erschöpften“ Kopie des Computerprogramms erhält; vielmehr reicht es aus, wenn der Nacherwerber die Kopie des Computerprogramms von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers auf seinen Computer herunterlädt.

2. Wer sich darauf beruft, dass die Vervielfältigung eines Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf, trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind.

3. Das dem Nacherwerber der „erschöpften“ Kopie eines Computerprogramms durch § 69d Abs. 1 UrhG vermittelte Recht zu dessen bestimmungsgemäßer Benutzung kann nicht durch vertragliche Bestimmungen ausgeschlossen werden, die dieses Recht dem Ersterwerber vorbehalten.

4. Was zur bestimmungsgemäßen Benutzung des Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG gehört, ergibt sich aus dem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber geschlossenen Lizenzvertrag.

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10. Januar 2014

Keine Deckelung des Erstattungsanspruches für das unerlaubte Verkaufen von Bild- und Tonaufnahmen

Urteil des LG Hamburg vom 19.12.2013, Az.: 310 S 6/16

Abmahnkosten mit einem Gebührensatz von 1,3 sind berechtigt, wenn es sich um auf eBay zum Vertrieb angebotene Bild- und Tonaufnahmen handelt. Dieser Satz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Aufnahmen von einer Privatperson verkauft werden. Die Deckelung gemäß § 97 a II UrhG ist dann nicht einschlägig, wenn es sich bei dem Verkauf nicht um eine geringfügige Rechtsverletzung im Geschäftsverkehr handelt, wie es z.B. bei der unerlaubten Veröffentlichung eines Textes auf einer privaten Webseite der Fall ist.

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10. Januar 2014

Schadensersatz aus Webdesign-Vertrag verjährt in 2 Jahren

Urteil des LG Saarbrücken vom 23.12.2013, Az.: 5 S 36/12

Ein Webdesign-Vertrag ist erfolgsabhängig und damit ein Werkvertrag. Mangelansprüche aus dem Vertrag unterliegen somit der Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a I 1 BGB. Auch bei einem Werklieferungsvertrag ist bei Anwendung von Kaufvertragsrecht nach § 438 I Nr. 3 BGB eine Verjährung nach zwei Jahren einschlägig. Somit muss nur bis zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchs Schadensersatz geleistet werden.

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08. Januar 2014

Terminhinweis mit Kartenausschnitt

Urteil des BGH vom 04.07.2013, Az.: I ZR 39/12

a) Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy).

b) Fremde Informationen im Sinne von § 10 TDG sind ausschließlich durch den Nutzer eines Teledienstes eingegebene Informationen, von denen der Anbieter des Dienstes keine Kenntnis hat und über die er auch keine Kontrolle besitzt.

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23. Dezember 2013

Wikipedia haftet erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen

Urteil des OLG Stuttgart vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13 Die Online-Enzyklopädie Wikipedia haftet als Host-Provider für Persönlichkeitsrechtsverletzungen erst ab dem Moment, an dem sie von diesen Kenntnis erlangt. Da lediglich Dritten die Plattform und der Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden, treffen Wikipedia keine aktiven Prüfpflichten bezüglich persönlichkeitrechtsverletzender Inhalte.
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23. Dezember 2013

LG Köln: Ablehnender Beschluss gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch von The Archive AG

Beschluss des LG Köln vom 02.12.2013, Az.: 228 O 173/13 Das LG Köln hat heute, wie bereits angekündigt, zwei seiner ablehnenden Beschlüsse gegen The Archive AG im Volltext eingestellt. So stellte es in diesem Beschluss fest, dass nicht  beurteilt werden könne, ob ein Download in Form der Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Streamings vorliege. Außerdem sei es fraglich, ob die Ermittlung der IP-Adressen ordnungsgemäß erfolgt sei.
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20. Dezember 2013

Der Auskunftsbeschluss zu den RedTube-Abmahnungen von The Archive AG

Beschluss des LG Köln vom 12.08.2013, Az.: 226 O 86/13 Mit diesem Beschluss des LG Köln wurde einer Rechtsinhaberin Auskunft über Namen und Anschriften der angeblichen Filesharer von "Amanda's Secret" erteilt. Interessanterweise spricht das Gericht in seinem Beschluss von einer Tauschbörse und nicht von Streaming. Wurde es über diese Tatsache getäuscht?
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