Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“
WINDOWS – Dateiverwaltung beruht auf patentfähiger Erfindung
Pressemitteilung Nr. 84/2010 zum Urteil des BGH vom 20.04.2010, Az.: X ZR 27/07
Ältere Computerprogramme sahen die Verwaltung beliebig langer Dateinamen – u.a. aufgrund der damals in geringerem Ausmaß zur Verfügung stehenden Speicherkapazität und Rechenleistung von Computern – regelmäßig nicht vor. Prominentes Beispiel ist das Betriebssystem MS-DOS, das mit seinem Dateisystem FAT nur mit Dateiennamen mit maximal acht Zeichen umgehen konnte. Mit der Einführung modernerer Systeme und längeren Dateinamen waren Kompatibilitätsprobleme zwischen den unterschiedlichen Systemen sprichwörtlich „vorprogrammiert“. Um auch die Ausführung älterer Programme auf neueren Computersystemen zu ermöglichen, entwickelte der Softwarehersteller Microsoft Mitte der 1990er Jahre ein neues Dateisystem (VFAT), welches lange Dateinamen zulässt und dennoch mit dem FAT-Dateisystem kompatibel ist.Vorteile einer Referenzseite für alle
Wird einem Kunden bei Abschluss eines Internet-System-Vertrags wahrheitswidrig erklärt, als Referenzkunde sei der Vertrag günstiger für ihn als im Normalfall, da er nur die Fremdkosten und um die Hälfte reduzierte Kosten für die Pflege und Aktualisierung der Internetseite zahlen müsse, berechtigt ihn dies zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Tatsächlich wurden nur solche Verträge über Referenzseiten abgeschlossen, so dass das Angebot nicht mit dem vorgetäuschten besonderen Vermögensvorteil verbunden war.
Internet-System-Vertrag mit Vorleistungspflicht zulässig
Die AGB-Klausel in einem Internet-System-Vertrag mit der Vereinbarung einer jährlichen Vorleistungspflicht des Kunden ist zulässig, da die Interessen des Anbieters nicht einseitig im Vordergrund stehen. Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen, Zurverfügungstellung einer Wunschdomain und Beratung zur Erstellung einer Internetpräsenz, liegt unmittelbar nach Vertragsschluss und ist nur mit Hilfe des Kunden zu erbringen. Dessen Interessen werden durch diese Möglichkeit der Einflussnahme optimal gewahrt.
In einer zuvor ergangenen Entscheidung eines anderen Senats des LG Düsseldorf ist die Vorleistungspflicht im Internet-System-Vertrag als unzulässig bewertet worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2009, Az.: 21 S 53/08).
Urheberschutz und wettbewerbsrechtliche Nachahmung von Bildschirmmasken
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.04.2010, Az.: 6 U 46/09
Bildschirmmasken in einem elektronischen Buchungssystem sind keine Computerprogramme im Sinne des § 69a UrhG und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz im Rahmen dieser Norm. Werden die Bildschirmmasken weiter nicht ohne das gesamte Softwarepaket als solches vertrieben und entsteht für den Nutzer auch keine Verwechslungsgefahr über die betriebliche Herkunft der Software, entfällt auch der Anspruch wegen unlauterer Handlung gemäß § 4 Nr. 9a UWG. Für besonders graphisch gestaltete und eine nicht nur aus hauptsächlich vorgegebenen und für eine bestimmte Nutzung absolut notwendigen Eingabefeldern bestehende Maske, kann jedoch urheberrechtlicher Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG gelten.Cellophanhülle keine Versiegelung
Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
Urheberschutz für suchmaschinenoptimierten nur drei Sätze umfassenden Text
Beschluss des LG Köln vom 17.12.2009, Az.: 28 O 861/09
Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. In dem von uns vertretenen Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten optimiert worden.Internet-System-Verträge sind Werkverträge – Zulässigkeit der Vorleistungspflicht
Internet-System-Verträge gehören zum Kreis der Internet-Provider-Verträge und stellen dort einen eigenen Vertragstypus dar. Wenn in der Leistungsbeschreibung Elemente des Werkvertrags überwiegen, handelt es sich insgesamt um einen Werkvertrag. Eine Vorleistungsklausel für den Besteller in den AGB widerspricht somit gerade den gesetzlichen Bestimmungen, kann aber dennoch einer Wirksamkeitskontrolle standhalten. Dann müssen sachlich rechtfertigende Gründe, wie etwa die Erbringung des überwiegenden Teils des Gesamtaufwands durch den Anbieter bei Vertragsbeginn vorliegen.

