Bundesjustizministerium insgesamt zufrieden mit NetzDG

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Evaluierungsbericht für das vor circa drei Jahren verabschiedete Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) vorgestellt. Der Bericht basiert auf einem unabhängigen juristischen Gutachten, den Erkenntnissen des Bundesamts für Justiz, den von den Anbietern veröffentlichten Transparenzberichten und einer Erfüllungsaufwandsmessung des Statistischen Bundesamts. Insgesamt zeige man sich zufrieden mit dem NetzDG, lediglich bei einzelnen Anbietern würden sich noch kleinere Defizite zeigen.