Deutscher Bühnenverein fordert Reform des Urheberrechts
Der deutsche Bühnenverein fordert auf Grund der Rechtsstreitigkeiten um das Brecht-Werk „Baal“ eine Reform des deutschen Urheberrechts.

Der deutsche Bühnenverein fordert auf Grund der Rechtsstreitigkeiten um das Brecht-Werk „Baal“ eine Reform des deutschen Urheberrechts.
Das Hotelbuchungsportal Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH („HRS“) wird den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015 in Bezug auf die sog. „Bestpreisklausel“ nicht mittels Rechtsbeschwerde durch den BGH überprüfen lassen. Zwar bleibt das Unternehmen bei seiner Auffassung in keinster Weise kartellrechtswidrig gehandelt zu haben, jedoch überwiege das Interesse nicht in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickelt zu sein.
Um die europäischen Vorgaben zum Sexualstrafrecht umzusetzen, wurden zum 21.01.2015 durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs überarbeitet. Neugefasst wurde unter anderem der § 201 a StGB als Reaktion auf den Fall Edathy: so stellt der Paragraf, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt, nun vor allem auch die Herstellung, das Angebot und das Verschaffen von Bildaufnahmen von nackten Minderjährigen sowie die Zugänglichmachung von bloßstellenden Fotos unter Strafe.
Im ersten Teil zu den aktuellen Entwicklungen des Internetstrafrechts haben wir bereits die Strafbarkeit der Entfernung des SIM- oder Net-Locks am Handy und eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch einen Webcam-Hack anhand aktueller Rechtsprechung aufgezeigt. Auch im zweiten Teil möchten wir Ihnen aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung aufzeigen. Diesmal soll es insbesondere um die Strafbarkeit von sog. „Abofallen“ und die unberechtigte Nutzung von fremden WLAN-Netzen („Schwarzsurfen“) gehen.
Laut der kürzlich veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2010 ist die Zahl der registrierten Straftaten im Bereich der Computer- und Internetkriminalität weiter stark angewachsen. 60.000 bekannt gewordene Fälle sollen es demnach im letzten Jahr gewesen sein, ganze 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Nicht zu unterschätzen ist dabei die hohe Dunkelziffer an nicht bekannt gewordenen bzw. angezeigten Straftaten. Die stetig zunehmende Täterzahl fühlt sich im vermeintlich anonymen „rechtsfreien Raum“ Internet - vor den Strafverfolgungsbehörden sicher.
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