Deutscher Bühnenverein fordert Reform des Urheberrechts
Der Suhrkamp Verlag hatte als Vertreter der Erben Brechts vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung wegen eines Urheberrechtsverstoßes gegen sämtliche geplanten Aufführungen des Stückes „Baal“ erwirkt, da Regisseur Frank Castorf ohne Genehmigung der Erben Fremdtexte für seine Inszenierung des Brecht-Stückes verwendete.
Nach Angaben des Bühnenvereins sei eine umfassende Reform des deutschen Urheberrechts mehr als überfällig. Ein Verbot der Nutzung von Fremdtexten um einen vor fast 60 Jahren verstorbenen Urheber wie Berthold Brecht zu schützen sei unrealistisch und mit Aufgabe des modernen Theaters, ein jahrzehntealtes Werk mit der heutigen Sicht des Regisseurs auf die Welt zu konfrontieren, nicht zu vereinbaren. Das aktuelle Urheberrecht, welches ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers schützt, stelle einen massiven Einschnitt in die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 III GG dar, wenn Erben von Urhebern schon wegen der Nutzung von Fremdtexten eine Aufführung untersagen können.
Darüber hinaus werde durch das aktuelle Urheberrecht die Einbeziehung von neuen Medien in das Theater erschwert. Die Übertragung eines Livestreams oder das Zeigen von Ausschnitten im Internet sei nur durch komplizierte vertragliche Vereinbarungen möglich.