HRS akzeptiert Beschluss über Best-Preis-Klauseln
Das Bundeskartellamt hatte HRS in einem Beschluss vom 30.12.2013 die Nutzung von Best-Preis-Klauseln in den AGB untersagt, da durch diese Klauseln die Hotels gegenüber HRS zur Einräumung des günstigsten Zimmerpreises verpflichtet und somit der Wettbewerb zwischen den bestehenden Portalen eingeschränkt werde. Diese Ansicht hatte das OLG Düsseldorf im Januar 2015 bestätigt.
Darüber hinaus rügt HRS jedoch das einseitige Vorgehen der Behörden, da HRS als einziges Unternehmen im Bereich der Hotelbuchung die Verwendung von Best-Preis-Klauseln untersagt wurde. Gegen die direkten Konkurrenten Expedia und Booking wird bereits seit 2013 ohne Ergebnis ermittelt.