Neue Retouren-Richtlinie für Amazon-Händler

02. März 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1518 mal gelesen
0 Shares
Mann im blauen T-shirt und blauer Kappe übergibt einer Person an deren Haustür ein Paket.

Ab dem 12. Mai 2015 treten die neuen Retouren-Richtlinien von Amazon in Kraft. Danach müssen Shopbetreiber, die ihre Produkte auf dem internationalen Amazon-Marketplace anbieten, dem Kunden entweder eine lokale Rücksendeadresse des jeweiligen Ziellandes zur Verfügung stellen oder die Rücksendekosten selbst übernehmen.

Die neue Retouren-Richtlinie führt dazu, dass ein deutscher Online-Händler, der seine Ware auch über amazon.fr vertreibt, künftig verpflichtet ist, eine Rücksendeadresse in Frankreich anzugeben, um die teuren Rücksendekosten nicht selbst tragen zu müssen.

Diese Verschärfung begründet der E-Commerce-Riese damit, dass Verbrauchern die hohen Rücksendekosten ins Ausland nicht aufgebürdet werden sollen. Werden diese Anforderungen bis zum 12. Mai 2015 nicht umgesetzt, droht den Shopbetreibern der Verlust ihrer Verkaufslizenz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a