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EVB-IT-Verträge
…finden Sie 252 Urteile zum IT-Recht und 8 Urteile zu IT- & Software-Verträge.
rechtssichere EVB-IT-Verträge durch unsere Fachanwälte IT-Recht
EVB-IT Basisverträge:
- EVB-IT Dienstleistung (IT-Vertrag über Dienstleistungen)
- EVB-IT Instandhaltung (Wartungsvertrag über Hardware)
- EVB-IT Kauf (Kaufvertag über Hardware)
- EVB-IT Pflege S (Wartungsvertrag für Standardsoftware)
- EVB-IT Überlassung Typ A (Überlassung und Nutzung von Standardsoftware auf Dauer)
- EVB-IT Überlassung Typ B (zeitlich befristete Überlassung und Nutzung von Software)
EVB-IT System-Verträge:
- EVB-IT Erstellung (Vertrag über Erstellung und Anpassung von Software)
- EVB-IT Service (Serviceleistungen mit Erfolgsverantwortung)
- EVB-IT System (Erstellung eines Gesamtsystems)
- EVB-IT Systemlieferung (Lieferung und Betriebsbereitschaft eines Systems)
- Beratungsfelder Übersicht
- IT | Internetrecht & IT-Recht
- Abwehr Abmahnungen
- AGB & Webseiten-Prüfung
- Äußerungsrecht – Vorgehen gegen Äußerungen
- Beratung von Geschäftsideen
- Bewertungen im Internet
- Bilderklau
- Datenschutzrecht
- Domainrecht
- eBay-Recht
- E-Commerce-Recht
- Internetrecht
- Internetstrafrecht
- IT-Recht
- Jugendschutzbeauftragter
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
- Social Media Recht
- Telekommunikation
- Textklau
- Werbemaßnahmen – Prüfung
- IP | Gewerblicher Rechtsschutz
- MEDIA | Medienrecht
- Abmahnungen & Abwehr
- AGB & Webseiten-Prüfung
- Datenschutzrecht
- Markenschutz & Produktpiraterie
- Urheberrecht
- Wettbewerb & Werbung
- Wirtschaftsrecht
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Auszeichnungen
Anpassung von EVB-IT-Verträgen
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind von der öffentlichen Hand mit Vertretern aus der Wirtschaft abgestimmte Vertragsbedingungen, welche grundsätzlich von den Vergabestellen verwendet werden.
EVB-IT gibt es dabei für verschiedenste Vertragsarten:
Die Wahl des „richtigen“ EVB-IT-Vertrages hat weitreichende Konsequenzen auf die Durchführung des Vertrags und vor allem auch der rechtlichen Folgen, wenn die Durchführung nicht wie geplant verläuft. Schwierigkeiten bereitet meist auch der Umstand, dass eine Vielzahl von Leistungen erbracht wird, die unterschiedlichen Verträgen zugeordnet werden kann.
Wir prüfen für Sie, welches der unterschiedlichen Vertragsmuster für ihren konkreten Bedarf geeignet ist und beraten Sie über die Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Vertragsmuster.
Zudem enthalten die vorformulieren Vertragsmuster an verschiedenen Stellen sogenannte Öffnungsklauseln, d.h. es besteht für Auftraggeber die Möglichkeit eine vom Muster abweichende Vereinbarung zu treffen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der optimalen Anpassung der Musterverträge an Ihre konkreten Bedürfnisse und erstellen – sofern es rechtlich möglich ist entsprechende von dem EVB-IT Vertrag abweichende Regelungen.
EVB-IT-Verträge zwischen Privaten
EVB-IT Verträge werden zunehmend auch in Verträge zwischen Privaten einbezogen.
In diesem Fall ist auch eine Modifizierung durch die Vertragspartner möglich.
Mit uns werden bei Bedarf die EVB-IT-Verträge nach Ihrem Bedarf angepasst und wirksam in den Vertrag einbezogen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei EVB-IT-Verträgen mit der Öffentlichen Hand.
Wie wir unsere Kosten berechnen
Erstberatung
Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung
Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate
Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).
Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.
Abmahnungen
Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben. Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen
Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.Erfahrene Fachanwälte gesucht?
- 20 Jahre Erfahrung
- Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
- hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
- perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
- zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
- hochkarätige in- und ausländische Mandanten