Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

12. September 2023 Top-Urteil

Inhalte von Gruppenchats nur in Ausnahmefällen vertraulich

Chatverlauf auf schwarzem Smartphone
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23

Entgegen der vorinstanzlichen Gerichte entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Inhalte privater Whatsapp-Gruppenchats außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber begründen können. Auf den Einwand des Arbeitnehmers, er habe erwartet die Chats seien in Vertrauen geschrieben worden, kann sich dieser nur in Ausnahmefällen berufen. Dazu sei eine besonders persönlichkeitsschützende Sphäre vonnöten. Dabei komme es auf die Inhalte der Nachrichten sowie die Größe und Zusammensetzungen der Gruppe an. Chatten mehrere Arbeitskollegen in einer Whatsapp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte, so mangele es laut BAG an einer solchen berechtigten Vertraulichkeitserwartung.

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26. September 2023

Allgemeines Persönlichkeitsrecht sorgt für Untervermietung

Urteil des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 65 S 39/23

Der Entschluss, in einer Gemeinschaft mit anderen zu leben, ist als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) geschützt. Welche humanitären Vorstellungen eine Person vertritt und durch etwaige Handlungen manifestieren will, ist als Ausfluss der Persönlichkeit schützenswert und stellt als höchstpersönliches Interesse ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung dar. Ein Vermieter kann insofern einem Mieter nicht die Zustimmung dazu verweigern, eine geflüchtete Person als Untermieter aufzunehmen.

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23. August 2023

Schüler fotografiert seinen Lehrer – schriftlicher Schulverweis rechtmäßig?

Mann fotografiert aus dem Auto
Pressemitteilung des VG Berlin zum Urteil vom 21.07.2023, Az.: VG 3 K 211/22

In Berlin hatte das Verwaltungsgericht zu entscheiden, ob ein schriftlicher Schulverweis eine rechtmäßige Maßnahme der Schule ist, wenn der Schüler Fotoaufnahmen von einem Lehrer ohne dessen Einverständnis angefertigt und innerhalb der Schule verbreitet hat. Laut dem Verwaltungsgericht beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle wegen eines pädagogischen Beurteilungsspielraums der Schule darauf, ob der Sachverhalt zutreffend ermittelt und die Grenzen der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurden. Im Ergebnis sei ein schriftlicher Verweis als mildeste Maßnahme verhältnismäßig, da der Schüler sowohl die Hausordnung als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Lehrers verletzt habe. Überdies zeige sich der Schüler uneinsichtig.

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16. August 2023 Top-Urteil

Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne Einwilligung gezeigt werden

Recht am eigenen Bild
Urteil des BGH vom 06.06.2023, Az.: VI ZR 309/22

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln vom 17.03.2022 auf und stellte fest, dass das Interesse des Opferschutzes eines Entführungsopfers dem der Berichterstattung überwiege. Die beklagte Rundfunkanstalt hatte Fotos, Audiomitschnitte und Ausschnitte einer Illustrierten in einem Filmbeitrag über die Entführung eines Mädchens aus dem Jahre 1981 verwendet, ohne eine erneute Einwilligung des mittlerweile erwachsenen Opfers einzuholen. Der BGH erkannte nun, dass es sich nach einer so langen Zeit nicht mehr durch den Begriff des "Zeitgeschehens" rechtfertigen lasse, einen derartigen Eingriff hinnehmen zu müssen. Er erkannte zwar eine fachgerechte Verwendung sowie eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Interessen der Beklagten, es sei aber nicht hinzunehmen, dass die ursprüngliche Freigabe der Bilder durch die Eltern nicht auf diese Verwendung gerichtet war. Außerdem räumte der BGH ein, dass Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden darf.

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25. Juli 2023

Kein Schadensersatz wegen gelöschtem Beitrag in sozialen Medien

Mann sitzt vor Laptop mit Handy in der Hand
Beschluss des OLG Dresden vom 11.06.2019, Az.: 4 U 760/19

Die bloße Löschung eines Beitrags in sozialen Medien und die vorübergehende Sperrung eines Benutzers wegen sog. „Hassbotschaften“ begründen grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass dem Nutzer durch die Sperrung seines Benutzerkontos ein Schaden entstanden wäre, der einen Ausgleich nach Art. 82 DSGVO rechtfertige. Auch für einen Anspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Nutzers, hielt das Gericht die Sperrung des Nutzers bzw. die Löschung des Beitrages für nicht schwerwiegend genug, als dass sie einen Schadensersatzanspruch begründen würden.

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14. Juli 2023 Top-Urteil

Journalisten nicht grundsätzlich zum Quellschutz verpflichtet

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Beschluss des LG Berlin vom 06.06.2023, Az.: 67 O 36/23

Das LG Berlin entschied, dass die Preisgabe einer Quelle durch einen Journalisten, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Informanten, nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führt, soweit es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt, die Dritten zur Meinungsbildung dienen können. Etwas gegenteiliges wäre nur gerechtfertigt, wenn eine Pflicht zur Geheimhaltung und eine damit verbundene Pflicht zur Zeugnisverweigerung besteht. Eine solche gesetzliche Pflicht existiert für Journalisten jedoch ausdrücklich nicht. Journalisten sind nur mit einer vorherigen Geheimhaltungsvereinbarung zum Quellenschutz verpflichtet, daraus folgend müssen Informanten eines Print- oder sonstigen Mediums mit der Veröffentlichung, der überlassenen Informationen und ihrer eigenen Enttarnung, rechnen.

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07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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07. Juli 2023

Videoüberwachung berechtigt zur fristlosen Kündigung

Kamera die in der Ecke eines Zimmers montiert ist
Urteil des AG München vom 28.05.2019, Az.: 432 C 2881/19

Das Anbringen einer Videoüberwachungskamera im Hausflur, insbesondere vor dem Zimmer eines Untermieters, berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Denn die ständige Überwachung des Flurs, der auch das Zimmer des Untermieters mit Küche und Bad verbindet, verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht erheblich. Dem Untermieter kann hier nicht zugemutet werden die Kündigungsfrist bis zur regulären Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche Kündigung abzuwarten. Eine Klausel in den AGB des Mietvertrages spricht außerdem nur von einer Kamera im Freien, nicht in der Wohnung selbst. Eine vorherige Abmahnung durch den Untermieter war nicht nötig, da die Weigerung des Vermieters die Kamera zu entfernen deutlich die Erfolglosigkeit dessen gezeigt hatte.

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01. Juni 2023

Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Übermittlung von Daten an Drittdienste

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2023, Az.: 16 U 22/22

Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Übermittlung von Daten an Dritte bei Aufruf eines Online Shops kein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO besteht und insoweit auch keine Verletzung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Lediglich kann die Löschung solcher personenbezogenen Daten verlangt werden. Eine Ausnahme auf einen Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ergibt sich nur, wenn der Betroffene einen konkreten Schaden erlitten hat. Das Gericht wies aufgrund des Vorrangs der DSGVO Unterlassungsansprüche aus dem nationalen Recht ebenfalls zurück.

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15. Mai 2023

Kein Unterlassungsanspruch wegen dynamischer Einbindung von Google-Fonts

Untereinandergereihte Auflistung von IP-Adressen.
Urteil des LG Müchen I vom 30.03.2023, Az.: 4 O 13063/22

Die dynamische Einbindung von Google-Fonts verletzt nur dann das informationelle Selbstbestimmungsrecht, wenn eine tatsächliche persönliche Betroffenheit gegeben ist. Die Webseite muss persönlich aufgerufen worden sein, um persönlich eine Verärgerung bzw. Verunsicherung wegen der Übertragung der IP-Adresse in die USA verspüren zu können. Auch erforderlich für einen Schmerzensgeldanspruch ist zumindest, dass der Betroffene wusste, dass die IP-Adresse übertragen wird, da dieser sonst überhaupt keine Angstgefühle diesbezüglich verspüren konnte.

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