Urteile aus der Kategorie „Persönlichkeitsrecht“

15. Januar 2026 Top-Urteil

Namentliche Nennung eines verurteilten Ex-Fußballmanagers war rechtmäßig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des BGH vom 16.12.2025, Az.: VI ZR 142/24

Weil der Spiegel in einem Artikel über „Fragwürdige Deals im Fußball“ berichtete, dass ein ehemaliger Fußballmanager, der wegen Bankrotts verurteilt wurde, nun in einer Bank arbeitete und ihn namentlich nannte, klagte dieser auf Unterlassung. Während das LG sowie das OLG die Berichterstattung gänzlich verboten, kam der BGH nun zum gegenteiligen Ergebnis. Besonders betonte er, dass die Presse nicht grundsätzlich anonymisiert berichten müsse, sondern dies eine Einzelfallabwägung erfordere. In diesem Fall müsse das Persönlichkeitsrecht des Managers hinter dem Berichterstattungsinteresse zurückbleiben, da durch den Rechtsfriedensbruchs ein entsprechendes Informationsinteresse entstanden sei, das geduldet werden muss. Auch der zeitliche Abstand ergebe keine Zäsur, da durch die Coronakrise und der damit einhergehenden Finanzierungskrise ein erneuertes Interesse bestand.

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07. November 2025 Top-Urteil

DSGVO anwendbar bei privater Falschparker-Aufzeichnung

Symbol Kamera-Verbot Vektorgrafik
Urteil des OLG Dresden vom 09.09.2025, Az.: 4 U 464/25

Ein Privatmann hat einen Falschparker fotografiert und das Foto auf einer Falschparker-App hochgeladen. Das Problem? Der Beifahrer ist zu erkennen. Das KUG ist nicht anwendbar, denn bei dem Anzeigenden handelt es sich nicht um einen Journalisten. Auch § 823 I BGB gilt nicht, da die DSGVO gem. Art. 2 I DSGVO Vorrang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat. Normierte Ausnahmen greifen hier nicht. Auch war der Melder nicht in seinem Handeln gerechtfertigt, da das Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten zwar ein Handeln im öffentlichen Interesse sei, dieses aber dort ende, wo die Grundrechte von Betroffenen überwiegen.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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17. Juli 2025

Unverpixelte Bilder dürfen bei überragendem Informationsinteresse früh veröffentlicht werden

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Urteil des BGH vom 27.05.2025, Az.: VI ZR 337/22

Der BGH hat über die Revision des Spiegel entschieden, dass die Veröffentlichung eines unverpixelten Bildes des ehemaligen Wirecard Managers Bellenhaus rechtmäßig war. Nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG würde zwar das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren eine identifizierende Berichterstattung ohne Erlaubnis verbieten. Allerdings gelte in einem Verfahren von zeitgeschichtlicher Bedeutung eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, solange keine berechtigten Interessen dagegenstehen (§ 23 Abs. 2 KUG). Auf diese Ausnahme stellte der Gerichtshof ab, da sich Bellenhaus freiwillig öffentlich zu den Vorwürfen geäußert hatte und somit keine uneingeschränkten Persönlichkeitsrechte gegen die grundrechtliche Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einwenden könnte.

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05. Mai 2025

Berichterstattung auf Basis von Hacker-Datei erfordert genaue Prüfung

Frau hält weißes Tablet in den Händen
Urteil des OLG Frankfurt vom 27.03.2025, Az.: 16 U 9/23

Daten eines Social-Media-Profils, die von einem Hacker erlangt wurden, genügen nicht um die Authentizität von Äußerungen nachzuweisen. Sollte also z.B. eine Person des öffentlichen Lebens im Verdacht stehen, menschenverachtende Ansichten zu haben, können vermeintliche Chatäußerungen von seinem Account nicht in Zeitungen veröffentlicht werden, wenn die elektronische Datei durch kriminelle Energie erlangt wurde und nicht signiert ist. Das OLG Frankfurt begründet diese Ansicht damit, dass eine solche elektronische sog. html-Datei nicht fälschungssicher sei, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich nicht um den unveränderten Datenbestand wie auf dem Account handele.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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08. April 2025

Kein DSGVO-Anspruch in Scraping-Fällen

Beschluss des OLG München vom 13.02.2025, Az.: 24 U 3020/24 e

Ansprüche aus der DSGVO ergeben sich in Scraping-Fällen, also Fällen, bei denen Dritte unter Nutzung automatisierter Verfahren eine Vielzahl der auf einer Plattform (bspw. Social Media) verfügbaren öffentlichen Informationen nutzen, jedenfalls dann nicht, wenn der Anspruchsteller seinen Kontrollverlust über Daten nicht hinreichend nachweisen kann, da diesem hierbei die Darlegungs- und Beweislast obliegt. Für einen Nachweis genügt es insbesondere nicht, dass ein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung durch einen unbefugten Dritten vorliegt. Erforderlich ist vielmehr, neben dem Beleg der ursprünglichen Kontrolle über die geheimhaltungsbedürftigen Daten, auch die Darlegung eines kausalen Schadens.

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11. Februar 2025

„Nazi-Troll“- Bezeichnung durch Streamerin unzulässig

Ein weißes Verkehrsschild mit dem Schriftzug "Persönlichkeitsrecht" vor einer Wiese, im Hintergrund blauer Himmel und ein Baum am Horizont
Urteil des LG Hamburg vom 15.11.2024, Az.: 324 O 507/23

In der Öffentlichkeit stehende Personen als "Nazi-Troll" zu bezeichnen, ohne dass es Anknüpfungstatsachen gibt, aus denen sich eine Einstellung oder Überzeugung ablesen lässt, die auf eine Übereinstimmung mit der Ideologie des Nationalsozialismus schließen lassen, ist unzulässig. Für das Bejahen der Anknüpfungspunkte reicht es insbesondere nicht aus, dass die verletzte Person vermehrt durch Transfeindlichkeit und Misogynie aufgefallen ist. Dies gilt selbst dann, wenn die "Nazi-Troll"-Äußerung erkennbar nicht zum Ausdruck bringen soll, dass tatsächlich eine rechtsradikale Gesinnung bei der verletzten Person vorliegt, sondern ein (Fehl-)Verhalten bewerten will.

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