Meta-Tracking auf fremden Websites: LG Lübeck spricht 5.000 Euro zu
Das LG Lübeck hat Meta die Erhebung, Übertragung, Speicherung und weitere Nutzung personenbezogener Daten über Meta Business Tools auf Drittseiten und Dritt-Apps ohne wirksame Einwilligung untersagt. Zudem sprach das Gericht der klagenden Instagram-Nutzerseite wegen des eingetretenen Kontrollverlusts über ihre Daten 5.000 Euro immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Die weitergehenden Anträge, insbesondere auf Feststellung sowie weitergehende Löschungs- und Verarbeitungsunterlassung, blieben teils ohne Erfolg.

