Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

25. November 2019 Top-Urteil

Der Goldfarbton des Goldhasen ist eine Benutzungsfarbmarke

AdGoldene Lindt-Osterhasen nebeneinander
Urteil des LG München I vom 15.10.2019, Az.: 33 O 13884/18

Die goldene Verpackung des Schokoladenhasen verfüge aufgrund der Benutzung im geschäftlichen Verkehr und jahrelanger intensiver Bewerbung über eine gesteigerte hohe Kennzeichnungskraft. Eine markenmäßige Verwendung des Zeichens – das heißt des Farbtons – wurde insofern bejaht.

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26. Februar 2024

Aufklärungspflicht bei Werbung gleichnamiger Unternehmen

Urteil des BGH vom 10.01.2024, Az.: I ZR 95/22

1. Stört eines von zwei gleichnamigen Handelsunternehmen, die an unterschiedlichen Standorten im Bundesgebiet stationäre Warenhäuser betreiben, die zwischen ihnen bestehende kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage durch eine bundesweite Werbung für seinen Onlineshop in sozialen Netzwerken, die auch seinen stationären Warenhäusern zugutekommt, muss es zur Vermeidung von Verwechslungen und Fehlzuordnungen des beworbenen Warenangebots hinreichend darüber aufklären, welchem der beiden Unternehmen die Werbung zuzurechnen ist. Ein entsprechender aufklärender Hinweis muss auch die Standorte der stationären Warenhäuser entweder ausdrücklich aufführen oder sie in einer Weise zugänglich machen, die dem gleichkommt. Bei einer Internetwerbung kann dies durch eine Verlinkung geschehen, durch die der angesprochene Verkehr unmittelbar zu einer Internetseite weitergeleitet wird, auf der die Häuserstandorte aufgeführt sind.

2. Die durch die Verletzung eines Unternehmenskennzeichens begründete Wiederholungsgefahr kann - wie die Wiederholungsgefahr nach der Verletzung einer nationalen Marke oder einer Unionsmarke - regelmäßig nicht schon durch die Aufgabe der beanstandeten Tätigkeit beseitigt werden. Auch das Vorbringen, es habe sich bei dem rechtsverletzenden Verhalten um einen einmaligen Vorfall gehandelt, kann den Verletzer nicht entlasten.

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06. August 2021

Goldton des „Lindt-Goldhasen“: BGH spricht sich für Markenschutz aus

Goldener Schokoosterhase mit goldenen Schokoladeneiern vor einem blauen Hintergrund
Pressemitteilung Nr. 147/2021 des BGH zum Urteil vom 29.07.2021, Az.: I ZR 139/20

Im Streit um den Goldfarbton des Schokoladenhasen hat der BGH der Revision der Gesellschaften der Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli stattgegeben. Bei einer Befragung stellten über 70 % der Befragten einen Zusammenhang zwischen goldenen Schokohasen und Lindt her. Damit habe der Goldton Verkehrsgeltung erlangt und genieße Markenschutz. Nach Ansicht des BGH sei hierbei unerheblich, dass der Goldton nicht als "Hausfarbe" für alle Produkte von Lindt verwendet werde.

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08. Juni 2020

Werbung von Zahnärzten für eigenen Notdienst irreführend?

Zahnarzt mit Notfallkoffer
Urteil des OLG Köln vom 06.03.2020, Az.: 16 U 140/19

Grundsätzlich dürfen Zahnärzte einen eigenen Notdienst betreiben und für diesen auf ihrer Webseite werben. Irreführend sei diese Werbung erst dann, wenn sie beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck erwecken könne, dass der Notdienst der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärzlichen Vereinigung gemeint sei. Das OLG Köln bejahte diese Irreführung in einem Fall, in dem lediglich am Ende der Seite vermerkt wurde, dass es sich bei dem beworbenen Notdienst um den eigenen und nicht um einen öffentlich-rechtlich organisierten Notdienst handelt.

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24. März 2020

Möglichkeit der Verwechslungsgefahr zwischen der Kollektivmarke HALLOUMI und dem Zeichen BBQLOUMI

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Urteil des EuGH vom 05.03.2020, Az.: C-766/18 P

Es kann eine Verwechslungsgefahr zwischen einer älteren Kollektivmarke und einem neu angemeldeten Zeichen bestehen, wenn der Verkehrskreis glauben könnte die Waren oder Dienstleistungen stammen alle von den Mitgliedern des Verbandes, welcher Markeninhaber der Kollektivmarke ist. Meldet ein Verband ein Zeichen als Unionskollektivmarke an, muss er sicherstellen, dass es dem Verbraucher durch die Bestandteile des Zeichens möglich ist, die Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.

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30. Dezember 2019

„Malle“-Partys markenrechtlich geschützt

Mallorca und Getränk
Pressemitteilung Nr. 23/2019 zum Urteil des LG Düsseldorf vom 29.11.2019, Az.: 38 O 96/19

Der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke "Malle" hatte mehrere Organisatoren von Partys auf Unterlassung verklagt, da sie ihre Veranstaltungen als "Malle"-Partys bezeichnet hatten. Das Gericht gab ihm recht, da die Marke Rechtsbestand hat. Die Marke sei nicht schutzunfähig, weil die Bezeichnung "Malle" nicht offensichtlich die geographische Bezeichnung für die Insel Mallorca sei. Verwechslungsgefahr zwischen den beklagten "Malle"-Partys und der Marke des Klägers gebe es auch. Ebenfalls ist die Bezeichnung keine rein beschreibende wie etwa Karnevalsparty, und lässt auch einen Bezug zum Inhaber der Marke erkennen.

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21. August 2019

Haftung für eine Markenrechtsverletzung an Unternehmenskennzeichnen

Buch über Markenrecht wird aus Regal genommen
Urteil des LG München I vom 09.07.2019, Az.: 33 O 11904/18

Die Benutzung eines Unternehmenskennzeichens stellt eine markenmäßige Benutzung dar, wenn die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird oder werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Verkehr durch die Verwendung des Unternehmenskennzeichens annehmen kann, dass es eine Verbindung zwischen dem Unternehmenskennzeichen und den, von einem Dritten vertriebenen, Waren oder Dienstleistungen besteht. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen zu berücksichtigen. Im Falle einer Markenrechtsverletzung haftet der alleinige Geschäftsführer einer GmbH auch persönlich.

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30. April 2019

Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung eines Bieres als „Chiemseer“?

Bierkiste mit Flaschen
Urteil des LG Düsseldorf vom 05.12.2018, Az: 38 O 152-16

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Brauerei keinen Anspruch gegen einen Konkurrenten auf Unterlassung des Vertreibens eines Bieres mit dem Namen „Chiemseer“ hat. Die Beklagte berief sich auf die Irreführung des Verbrauchers, da das Bier in Rosenheim und nicht am Chiemsee gebraut wird. Laut Gericht ist jedoch nicht der durch die Produktbezeichnung hervorgerufene Eindruck, sondern der Gesamteindruck maßgeblich. In diesem Fall liegt demnach insbesondere nach Änderung der Etikettengestaltung aufgrund eines Urteils des OLG München keine Irreführung vor.

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15. März 2019

Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ zulässig

Olympia Fackel
Pressemitteilung Nr. 28/19 zum Urteil des BGH vom 07.03.2019, Az.: I ZR 225/17

Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ zur Bewerbung von Sporttextilien stellt keinen Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz dar. Die Werbung mit diesen Angaben sei nicht geeignet, die Gefahr von unmittelbaren Verwechslungen der beworbenen Produkte mit den vom Internationalen Olympischen Komitee erbrachten Dienstleistungen oder vertriebenen Produkten auszulösen. Außerdem liege kein Ausnutzen der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen vor. Die in der angegriffenen Werbung abgebildete Medaille in der Hand eines Sportlers stelle zudem nicht per se ein olympisches Motiv dar, weshalb sie nicht in den Schutzbereich des Olympia-Schutzgesetzes falle.

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25. Februar 2019 Top-Urteil

Zu schottisch – Glen Buchenbach ist irreführend

Barkeeper schenkt Whiskey in vier Gläser mit Eiswürfel
Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2019, Az.: 327 O 127/16

Ob die Bezeichnung „Glen“ irreführend ist hängt allein davon ab, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher bei einem derart bezeichneten Whisky an einen Scotch Whisky denkt. Beim Verbraucher wird durch den Begriff der Eindruck erweckt, dass der so benannte Whisky ein Scotch Whisky sei. Hinzu kommt, dass es sich bei Whiskys, welche mit „Glen“ bezeichnet sind, fast ausschließlich um Scotch Whisky handelt. Die Verwendung des Zeichens „Glen Buchenbach“ für einen in Deutschland hergestellten Whisky ist demzufolge in jedem werblichen Umfeld irreführend.

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