Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

24. April 2015

Keine Erstbegehungsgefahr bei Produktpräsentation auf Fachmesse

Mikado-Keksstangen vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

a) Eine Erstbegehungsgefahr des Bewerbens, Anbietens, Vertreibens und Inverkehrbringens gegenüber inländischen Verbrauchern folgt nicht ohne weiteres aus der Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe.

b) Die bei einem Fachpublikum vorhandenen Kenntnisse der am Markt vertretenen Produkte, ihrer Gestaltung und ihrer Herkunft stehen auch im Hinblick auf nahezu identische Nachahmungsprodukte regelmäßig der Annahme einer unmittelbaren Verwechslung mit dem Originalprodukt und der irrtümlichen Annahme von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen entgegen, wenn die Produkte in Packungen mit gegenüber dem Originalprodukt deutlich unterschiedlichen Herkunftshinweisen vertrieben werden.

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15. April 2015

Verwendung des Adler-Symbols auf Fanartikeln

Fußball mit Deutschlandfarben
Urteil des OLG München vom 05.02.2015, Az.: 6 U 3249/14

T-Shirts mit dem Adler-Symbol und dem Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ weisen Verwechslungsgefahr mit der DFB-Marke auf, insbesondere wenn das Symbol auf der linken Brust angebracht ist. Bei Auto-Fußmatten, auf denen das Adler-Symbol Verwendung findet, besteht jedoch keine Verwechslungsgefahr. Die alleinige Übereinstimmung nur in der Adler-Marke reicht nicht aus, um eine solche anzunehmen, da der maßgebliche Gesamteindruck der DFB-Marke auch durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ erheblich mitbestimmt wird.

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10. April 2015

Zum markenrechtlichen Schutz eines selektiven Vertriebssystems

Drei verschiedene Parfümflaschen vor einem dunklen Hintergrund
Urteil des LG Hamburg vom 08.01.2015, Az.: 315 0 339/13

Die Verwendung von eigenen Werbemotiven, die den Eindruck erwecken, zum selektiven Vertriebssystem des Markeninhabers zu gehören, jedoch nicht der üblichen Markenästhetik der Marke entsprechen, ist unzulässig. So stellt auch ein Werbemotiv für Parfüm einer bekannten Marke, das nicht vom Markeninhaber stammt und dem Luxus- und Prestigecharakter des Parfüms und damit den vertraglichen Verpflichtung des selektiven Vertriebssystems widerspricht, eine Verletzung der Herkunfts-, der Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke, sowie eine Rufschädigung dar.

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02. April 2015 Top-Urteil

„PUMA“ schlägt „PUDEL“

Oben befindet sich ein weißer Puma auf schwarzem Untergrund. Darunter befindet sich ein schwarzer Puma auf weißem untergrund. Beide haben ihr Maul offen.
Pressemitteilung Nr. 50/2015 des BGH zum Urteil vom 02.04.2015, Az.: I ZR 59/13

Die Nachahmung des bekannten springenden PUMAs der gleichnamigen Marke in Form eines springenden PUDELs weist zwar keinen sehr hohen Grad der Ähnlichkeit auf. Die beiden Marken sind noch unterschiedlich genug, um keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG begründen zu können. Dennoch werden diese gedanklich derart miteinander verknüpft, dass der BGH darin eine Ausnutzung des Rufes und der Wertschätzung der älteren Marke sieht und die Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung bestätigt.

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27. März 2015

Fremde Marke als Keyword bei Google AdWords

Tafel mit Kreide-Aufschrift SearchEngineMarketing
Urteil des OLG Hamburg vom 22.01.2015, Az.: 5 U 271/11

Die Verwendung einer fremden Marke als sogenanntes Keyword, welches bei der Eingabe in eine Internetsuchmaschine auf das Angebot eines Dritten verweist, ist nur zulässig, wenn es für den durchschnittlichen Internetnutzer erkennbar ist, um wessen Angebot es sich tatsächlich handelt. So wurde es untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Wortmarke "Parship" der Betreiber der Online-Partnerbörse www.parship.de, als Suchbegriff zu verwenden, welcher durch eine Verlinkung bei Eingabe dieses Begriffs zur Werbeanzeige der Online-Partnerbörse www.partnersuche.de führt.

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26. März 2015

Gemeinschaftsmarke des Zauberwürfels (Rubik’s Cube) gültig

Bunter Rubik-Würfel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des EuG Nr. 158/14 zum Urteil vom 25.11.2014, Az.: T-450/09

Das EuG hat die Gemeinschaftsmarke des sog. Zauberwürfels oder Rubiks's Cube für gültig und die Klage des deutschen Spielzeugherstellers Simba Toys als unbegründet abgewiesen. Der Argumentation, dass die Marke eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne, folgten die Richter nicht. Dies deshalb, weil der Drehmechanismus im Inneren des Würfels auf der dreidimensionalen EU-Marke selbst nicht zusehen ist. Markenbestandteil sei lediglich ein Würfel als solcher und eine Gitterstruktur auf jeder Würfelseite; eine technische Funktion stelle dies aber nicht dar. Aus der Gültigkeit der Marke folge jedoch kein Vertriebsverbot jeglicher Art dreidimensionaler Geduldsspiele für Dritte. Es beschränke sich auf dreidimensionaler Geduldsspiele in Form eines Würfels, dessen Seiten eine Gitterstruktur aufweisen.

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25. März 2015

Verwechslungsgefahr der Marken „Kleiner Feigling“ und „Frechling“?

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des BGH vom 25.03.2004, Az.: I ZR 289/01

Zwischen den eingetragenen Marken „Kleiner Feigling“ und „Frechling“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Es kann aufgrund des Gesamteindrucks der Klagemarke „Kleiner Feigling“ nicht davon ausgegangen werden, dass diese ausschließlich durch „Feigling“ geprägt wird und das Wort „Kleiner“ in den Hintergrund trete. Weiterhin ergibt sich aus dem Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichneten Spirituosen hauptsächlich in kleinen Flaschen angeboten werden, keine beschreibende Bedeutung des Wortes „Kleiner“ in der Klagemarke.

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10. März 2015

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Asos“ und „Anson´s“

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des OLG Hamburg vom 11.12.2014, Az.: 3 U 108/12

Zwischen den Zeichen „Asos“ und „ Anson´s“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Trotz bestehender Branchenidentität bzw. –nähe im Bereich von Bekleidungsstücken bestehen in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund des Buchstaben „n“ - erhebliche Unterschiede. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise Verbindungen zwischen den Parteien annähmen.

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02. März 2015

Übertragung einer Marke während eines anhängigen Prozesses

Schwartes R mit schwarzer Umrandung vor einem weißen Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 27.11.2014, Az,; 6 U 239/13

Die Übertragung einer Marke durch den Kläger während eines Markenverletzungsprozesses ist zulässig. Darin liegt eine Veräußerung oder Abtretung der streitbefangenen Sache im Sinne von § 265 ZPO, welche von der Rechtshängigkeit des Anspruchs nicht gehindert wird. Zudem ist in der Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück in der Regel eine markenmäßige Benutzung zu erkennen.

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20. Januar 2015 Kommentar

OLG Dresden – fluege.de hat keinen Anspruch auf Domain flüge.de

Flugzeug steht während eines Sonnenuntergangs am Flughafen.
Kommentar zum Urteil des OLG Dresden vom 25.03.2014, Az.: 14 U 1364/13

Die Einführung von sog. Umlautdomains bei der Denic im Jahr 2004 liegt nun zwar schon über 10 Jahre zurück. Dennoch müssen sich Gerichte nach wie vor mit Rechtsfragen auseinandersetzen, die hierdurch erst entstanden sind. Inhaber von Domains mit ausgeschriebenem Umlaut („ae“, „ue“ oder „oe“) haben so oftmals ein Interesse, auch unter der entsprechenden Umlautdomain auffindbar zu sein. So hatte sich das Oberlandesgericht Dresden in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Inhaber der Domain fluege.de ein Anspruch auf die Domain flüge.de zustehen kann.

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