Was ist Internetrecht /IT-Recht ?
Für das Internetrecht existieren in der Praxis unterschiedlichste Bezeichnungen: z.B. Internetrecht, Online-Recht, IT-Recht, Multimediarecht, Recht der Neuen Medien, etc. Teilweise sind diese Begriffe deckungsgleich wie etwa beim Onlinerecht, teilweise handelt es sich um Oberbegriffe, wie etwa beim IT-Recht, in anderen Fällen handelt es sich um Teilgebiete des Internetrechts, wie etwa beim Domain- oder E-Commerce-Recht. Vereinfacht gesagt umfasst das Internetrecht alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, das IT-Recht ist allgemeiner und umfasst alle Sachverhalte, die einen Bezug zum Bereich IT oder Telekommunikation haben.
kanzlei.biz - Unsere Erfahrung:
Sowohl das Internetrecht /Online-Recht, als auch das IT-Recht, gehören immer noch zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Obwohl das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum war, gibt es auch heute immer noch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Hierbei gibt es oft sich widersprechende Gerichtsentscheidungen. Nur wer das Internetrecht und IT-Recht grundlegend beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen informiert ist, kann den Mandanten optimal beraten.
Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten mit Internet- oder IT-Bezug meist zusätzlich marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Nur wenige Kanzleien bundesweit bieten eine solche perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in derart verzahnten und zusammengehörigen Rechtsgebieten. Daneben erfordert das Internetrecht und IT-Recht wie kein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen.
Diese Vorausetzungen stellen wir jeden Tag aufs Neue durch ständige Fortbildung sicher. Mitgliedschaften in Fachverbänden und ein stetiger interdisziplinärer Austausch ermöglichen praxisgerechte Lösungen. Bei schwierigen technischen Fragen verfügen wir über ein hervorragendes Netzwerk von Experten, die uns bei der Einschätzung weiterhelfen.