Abmahnung des Martin Ismail durch den Rechtsanwalt Lenard wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung an „Google Fonts“

16. Dezember 2022
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Uns liegt eine Abmahnung des Martin Ismail, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Lenard, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung an dem Datenschutz des Martin Ismail begangen zu haben.

Die Abmahnung des Martin Ismail im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner Website „Google Fonts“ zu verwenden und diese so installiert zu haben, dass die IP-Adresse des Besuchers an Google weitergeleitet werden würde. Er soll dadurch die Persönlichkeitsrechte der Gegenseite verletzt haben.

Mehrere deutsche Gerichte hätten in den letzten zwei Jahren in ähnlichen Fällen Schmerzensgelder bis zu 2.500 Euro verhängt.

Die Gegenseite fordert unseren Mandanten auf, die Weiterleitung der IP-Adressen an Google zu unterlassen. Des Weiteren fordert Sie eine Zahlung in Höhe von 170 Euro. Die Gegenseite betont, dass Sie die Sache auf sich beruhen lassen würde, sofern Ihre Forderungen erfüllt werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Martin Ismail

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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