Abmahnung der drink now GmbH durch Rechtsanwalt Dr. Christian Grunst wegen öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials
Die Abmahnung der drink now GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Dr. Christian Grunst wird näher ausgeführt, dass unser Mandant ohne die Zustimmung der drink now GmbH, die Inhaberin der der Nutzungs- und Verwendungsrechte sei, urheberrechtlich geschützte Produktfotos auf seiner Webseite verwendet haben soll. Dies stelle eine rechtswidrige Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Außerdem soll eine Urhebernennung gefehlt haben (§ 13 UrhG).
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zusätzlich fordert die drink now GmbH Schadensersatz in Höhe von EUR 9.200.-. Daneben wird Auskunft über den Umfang der Verwendung der Bilder gefordert, um weitergehende Schadensersatzansprüche beziffern zu können. Außerdem werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 3.076,30 gefordert, die aus einem Gegenstandswert von EUR 213.200.- berechnet werden. Damit fordert Rechtsanwalt Dr. Christian Grunst von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 12.276,30.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der drink now GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.