Urteile aus der Kategorie „Kaufrecht“

01. Juni 2023 Top-Urteil

Jetzt doch Ansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen?!

Auspuff eines Autos
Urteil des EuGH vom 21.03.2023, Az.: C-100/21

Nach langem hin- und her hat der EuGH nun überraschend entschieden: der Schadensersatz gegen Automobilhersteller wegen der Verwendung von Abschalteinrichtungen darf nicht auf null hinauslaufen. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte auf diese Entscheidung reagieren; Betroffene dürfen also wieder hoffen.

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15. Juli 2024

Wie der Versand von kostenlosen Beigaben den Kaufvertrag bestätigt

Zeitschrift mit Aufschrift Onlineshopping in kleinem Einkaufswagen
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Urteil vom 18.04.2024 (Az.: 9 U 11/23)

Durch Zusenden der Versandbestätigung einer kostenlosen Dreingabe, welche als Extra bei Abschluss eines Kaufvertrags gedacht ist, wird auch das Angebot (vgl. § 145 ff. BGB) des Kunden angenommen und der Vertrag kommt zustande. Dies gilt auch, wenn das eigentliche Produkt einen Preisfehler enthält und viel zu günstig verkauft wurde. So geschehen bei einer Klage vor dem OLG Frankfurt am Main, bei der Smartphones durch einen Fehler um 90 % reduziert verkauft wurden. Das Gericht führte aus, dass der Händler den Vertrag hätte anfechten können, hätte er diesen Willen "ohne schuldhaftes Zögern" (vgl. § 121 Abs. 1 BGB) geäußert. Allerdings korrigierte der Händler den Preis am Tag des Fehlers, schickte dem Kunden nach vier Tagen eine Versandbestätigung über die kostenlose Beigabe und nach zwei Wochen stornierte er die Bestellung über die Handys. Allerdings hätte er zum Zeitpunkt, als der Fehler aufgefallen ist, den Vertrag anfechten müssen.

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03. Juni 2024

Mogelpackung: wenn das Waschgel nur zu 2/3 gefüllt ist

Roter Mogelpackung-Stempel
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 29.05.2024, Az.: I ZR 43/23

Sind Verpackungen nur zu zwei Dritteln befüllt, so liegt darin regelmäßig eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung und somit eine "Mogelpackung". Ursächlich für dieses Urteil war ein Herrenwaschgel, das nur bis zum sichtbaren Teil der Verpackung befüllt wurde. Darin ist eine Irreührung der Verbraucher zu sehen, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass eine Verpackung knapp bis zum oberen Rand befüllt ist. Ist dies nicht der Fall, so müsse dies erkennbar sein, so das Gericht.

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22. August 2023

Amazon muss Kunden nicht unbedingt eine Telefonnummer zur Verfügung stellen

Zeichnung von drei Menschen, die vor einem Laptop stehen, auf dem ein Support-Mitarbeiter mit Headset abgebildet ist
PM Nr. 89/19 zum Urteil des EuGH vom 10.07.2019, Az.: C-649/17

Online-Händler wie Amazon sind nicht verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen oder gar neu einzurichten. Trotzdem muss der Unternehmer eine direkte und effiziente Kommunikation gewährleisten. Dazu können auch andere Kommunikationsmittel bereitgestellt werden, wie beispielsweise ein elektronisches Kontaktformular, einen Internet-Chat oder ein Rückrufsystem.

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22. August 2023

Kunden der Online-Ticketbörse Viagogo in Zukunft besser geschützt

Zwei schwarz-goldene Tickets
Pressemitteilung Nr. 08/2019 zum Urteil des LG München I vom 04.06.2019, Az.: 33 O 6588/17

Bewirbt eine Ticketplattform ihre Angebote damit, dass die Lieferung „gültiger Tickets“ garantiert wird, stellt dies eine Irreführung dar, wenn das Ticket in Wirklichkeit kein Recht zum Besuch der Veranstaltung verschafft. Darüber hinaus muss der Käufer über die Identität und die Anschrift des Verkäufers informiert werden, da es sich hierbei um vertragswesentliche Informationen handelt. Dabei ist zu beachten, dass Identität und Anschrift eines privaten Anbieters wegen des eingeschränkten Anspruchs auf Anonymität nach § 13 Abs. 6 TMG – anders als für unternehmerische Anbieter - erst unmittelbar nach dem Vertragsabschluss mitzuteilen sind.

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07. Juli 2023

Markenstreit vor dem BGH: Ortlieb geht erfolgreich gegen Amazon vor

Urteil des BGH vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18

Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf die-se Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch)zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.Juni 2018 -I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 -keine-vorwerk-vertretung).

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11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

Sprechblase Werberecht
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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01. August 2022

Stehendes Gewerbe im Goldhandel; wo liegen die Grenzen?

Ein goldenes Siegel mit der Aufschrift Bestpreise Goldankauf 100% Fair
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 21.04.2022, Az.: 6 U 4/21

Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte darüber zu entscheiden, wo die Grenze zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe liegt. Vorliegend hat die Beklagte im Rahmen einer Sonderaktion in den Geschäftsräumen eines Agenturpartners mit Gold gehandelt, vertreten durch einen von ihr angestellten Goldschmied. Dies hatte sie zuvor mit Flyern in der näheren Umgebung bekanntgemacht. Zwischen genanntem Goldschmied und einer Testkäuferin der Klägerin (ebenfalls im Goldgewerbe tätig) kam es zu einem wirksamen Kaufvertrag über einen Goldring. Dieses Vorgehen stellt laut OLG eine unlautere geschäftliche Handlung dar, da gegen das Reisegewerbe-Verbot im Zusammenhang mit Edelmetallen verstoßen wurde. Das Gericht gab der Klägerin somit Recht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung geschäftlicher Handlungen in fremden Geschäftsräumen. Auch der Einwand der Beklagten, der Agenturpartner betreibe ein stehendes Gewerbe und somit bestehe keine Gefahr für die konkrete Testkäuferin, ändere daran nichts. So diese auch intruiert wurde und somit keine "normale" Käuferin darstelle, bestehe in beschriebener Vorgehensweise eine Umgehung der normalerweise erforderlichen Sondererlaubnis für das Reisegewerbe mit Edelmetallen, woran auch dieser Umstand nichts ändere, so das OLG.

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30. Juni 2022

Amazon: vergütete Rezensionen sind unlautere getarnte Werbung

Schild mit Kundenbewertung mit fünf Sternen
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.06.2022 Az.: 6 U 232/21

Stellt ein Online-Händler Rezensionen unter seinen angebotenen Artikeln als Gesamtbewertungsergebnis dar, so dürfen auch einzelne dieser Rezensionen nicht gegen Entgelt erbracht worden sein, insofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet und für den Verbraucher erkennbar ist, so das OLG Frankfurt. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ Kunden mit 1-3€ Amazon-Gutscheinen vergütet, wenn sie nach einem verifizierten Kauf eine Bewertung abgaben. Dabei war egal, ob die Bewertung mit 1- oder mit 5 Sternen abgegeben worden waren. Innerhalb der Bewertungen war nicht sichtbar, wie viele Bewertungen auf diese Weise „erkauft“ wurden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungen Käufer zu einer Entscheidung veranlassten, die sonst vielleicht nicht getroffen worden wäre und dies auch der verfolgte Zweck von Amazon ist, um seinen eigenen Absatz zu mehren. Auch der Einwand Amazons, Internetnutzern sei klar, dass das Gesamtbewertungsergebnis getürkt ist, überzeugte das Gericht nicht. Bei dem Käufer vorhandene Skepsis stelle keinen Freibrief dafür dar, beeinflusste Rezensionen zu verwenden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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