Inhalte mit dem Schlagwort „Persönlichkeitsrecht“

26. Februar 2021 Top-Urteil

„Clickbaiting“ mit Foto eines Prominenten ohne Bezug zum redaktionellen Inhalt stellt Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar

Mann mit Kamera vor dem Gesicht
Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

a) Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils auch dann befugt, über den Betrag des Klageanspruchs zu entscheiden, wenn es das Grundurteil nicht beanstandet und der Streit über den Betrag zur Entscheidung reif ist. Hierfür bedarf es weder einer Anschlussberufung des Klägers noch einer Zustimmung der Parteien noch einer Wiederholung des erstinstanzlichen Sachantrags des Klägers.

b) Die Nutzung des Bildnisses einer prominenten Person im Internet als „Clickbait" („Klickköder") ohne redaktionellen Bezug zu dieser greift in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt ihres Rechts am eigenen Bild ein.

c) Eine prominente Person muss nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis von der Presse unentgeltlich zur Werbung für redaktionelle Beiträge eingesetzt wird, die sie nicht betreffen.

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28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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05. Mai 2021

Löschen von Meinungsäußerungen auf Social-Media

Illustration eines pinken Megafons mit der Aufschrift "Social Media"
Urteil des OLG München vom 07.01.2020, Az.: 18 U 1491/19

Auf Social-Media-Plattformen Meinungen über tagesaktuelle Themen kundzutun, ist keine Neuheit. Das Löschen solcher Posts von Betreibern der Plattformen auf Berufung ihrer AGB könnte als Eingriff in die Meinungsfreiheit angesehen werden. AGB, die Verhaltensregeln für die Plattform aufstellen, müssen, um gültig zu sein, bezüglich der Beschränkung der Meinungsfreiheit inhaltlich konkret sein. Der Meinungsfreiheit ist hier vor allem das Persönlichkeitsrecht des von dem Beitrag Betroffenen gegenübergestellt.

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25. Januar 2021

Nutzung eines Prominentenbildes als „Klickköder“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Ein Paparazzi hält die Hand vor sein Gesicht
Pressemitteilung Nr. 13/2021 zum Urteil des BGH vom 21.01.2021, Az.: I ZR 120/19

Die Nutzung des Fotos eines Prominenten als „Clickbait“ oder „Klickköder“ für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu der abgebildeten Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein. Der zu Unrecht Abgebildete kann deshalb einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend machen. Ein prominenter Fernsehmoderator hatte gegen eine Zeitschrift geklagt, die einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Moderators mit seinem Foto bebildert hatte. Die Zeitschrift habe das Bildnis allein zu dem Zweck verwendet, um die Aufmerksamkeit der Leser auf den Artikel zu lenken. Das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit überwiege gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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13. Oktober 2020

Verstoß gegen die DSGVO allein begründet keinen Schadensersatzanspruch

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 04.09.2020, Az.: 324 S 9/19

Nachdem personenbezogene Daten der Klägerin durch das Beklagte Unternehmen ohne Zustimmung im Internet veröffentlicht wurden, klagte diese neben dem Ersatz der Rechtsanwaltskosten auch auf Ersatz eines immateriellen Schadens. Dies ist nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Schaden eingetreten ist. Der Schadensbegriff ist in diesem Kontext weit auszulegen, so dass es zur Begründung eines solchen Ausgleichsanspruchs keine schwere Persönlichkeitsverletzung bedürfe. Im Umkehrschluss könne jedoch auch nicht jeder Verstoß einen solchen Anspruch begründen, führte das Gericht weiter aus. Den Richtern des LG Hamburg genügte unter diesen Gesichtspunkten die bloße Befürchtung von Nachteilen aus der Veröffentlichung jedoch nicht.

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29. Januar 2020

Privates in der Öffentlichkeit: Verwirkung des Privatsphäreschutzes?

Frau mit einer Sonnenbrille schaut schockiert und hält sich schützend die Hand vor ihr Gesicht
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.12.2019, Az.: 2-03 O 4/19

Der Schutz der Privatsphäre kann entfallen, wenn man diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und dadurch private Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dies gilt jedoch nur in dem Umfang, indem die Privatsphäre konkret geöffnet wurde. Sind die Bildnisse kontextneutral, können sie auch in neuem Zusammenhang verwendet werden.

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09. Dezember 2019

Recht auf Vergessen II: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf die Löschung von Suchmaschinen-Link auf Presseinterview gescheitert

EU Flagge
Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 276/17

Mit dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Celle zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin war gegen einen Suchmaschinenbetreiber mit dem Ziel vorgegangen, dass auf Suchabfragen zu ihrem Namen kein Link mehr zu einem 2010 in ein Online-Archiv eingestellten Transkript eines Fernsehbeitrags abgerufen werden kann, in dem ihr unter namentlicher Nennung ein unfairer Umgang mit einem gekündigten Arbeitnehmer vorgeworfen wird. Nach Ansicht des BVerfG hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschwerdeführerin ausreichend gegen die unternehmerische Freiheit des Suchmaschinenbetreibers in Verbindung mit der Meinungsfreiheit und dem Zugangsinteresse der Internetnutzer abgewogen. Das BVerfG hat in dieser Entscheidung erstmals als Prüfungsmaßstab die Unionsgrundrechte und nicht die deutschen Grundrechte zugrunde gelegt, da sich der verfolgte Anspruch auf Auslistung nach unionsrechtlich vollständig vereinheitlichen Rechtsvorschriften richtet.

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07. Oktober 2019

Fernsehmoderator erhält 20.000 Euro wegen „clickbaiting“

Click Baiting Symbol auf Laptop
Urteil des OLG Köln vom 28.05.2019, Az.: 15 U 160/18

Eine Zeitschrift hatte ein Bild von dem Moderator und drei anderen berühmten Personen im Internet veröffentlicht. Darunter befand sich der Text „Einer dieser Moderatoren muss sich wegen Krebserkrankung zurückziehen“. Wurde die Meldung angeklickt, gelangte der Leser auf die Internetseite der Zeitschrift, wo über die tatsächliche Krebserkrankung eines der Prominenten berichtet wurde. Weil der Moderator in diesem Bericht allerdings nicht mehr erwähnt wurde, und auch sonst inhaltlich in keinem Zusammenhang mit der Überschrift stand, entschied das Gericht, dass es sich bei der Nutzung des Bildes um einen sog. „Klickköder“ handelte. Für eine solche kommerzielle Nutzung des Bildes muss die Zeitschrift jedoch zahlen.

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03. Juni 2019

Vorsicht bei der Installation von Überwachungskameras

Indoor Überwachungskamera
Pressemitteilung zum Urteil des AG München vom 28.02.2019, Az.: 484 C 18186/18 WEG

Wer eine Videokamera anbringt hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich solche Bereiche überwacht werden, die den eigenen privaten Lebensraum betreffen. Sollte beispielsweise bei einem gemeinschaftlich genutzten Garten nur die Möglichkeit bestehen, dass auch der Nachbar auf den Aufnahmen zu erkennen ist, liegt schon ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor. Der Eingriff ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass eine Kamera nur eine bestimmte Reichweite erfassen kann.

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02. April 2019

Haftung von Google: Kein DSGVO-Löschungsanspruch aus Google-Suchtreffern

Laptop mit Google Suche
Beschluss des OLG Dresden vom 07.01.2019, Az.: 4 W 1149/18

Ob gegen Google ein Anspruch nach der DSGVO auf Entfernung eines Namens aus den Suchtreffern besteht, ist im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit zu ermitteln. Gegen eine Entfernung spricht insbesondere die Bedeutung von Suchmaschinen für die Nutzbarkeit des Internets. An die Prüfpflichten einer Internetsuchmaschine sind deshalb geringe Anforderungen zu stellen. Suchmaschinen durchsuchen das frei zugängliche Internet in einem automatisierten Verfahren und können nicht danach unterscheiden, ob die aufgefundenen Inhalte eine Persönlichkeitsverletzung eines Dritten darstellen. Deshalb sind Beiträge nur bei einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und klar erkennbare Rechtsverletzung zu löschen.

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