BGH stärkt Urheberrechtsschutz für USM-Haller-System
Der BGH hat die Ablehnung urheberrechtlicher Ansprüche wegen des USM-Haller-Möbelsystems durch das OLG Düsseldorf beanstandet. Bei Werken der angewandten Kunst dürfen keine höheren Anforderungen an freie und kreative Entscheidungen gestellt werden als bei anderen Werkarten. Auch spätere Umstände wie die Präsentation in Museen oder die Anerkennung in Fachkreisen können als Anhaltspunkte für die Originalität berücksichtigt werden. Die Sache wurde hinsichtlich der urheberrechtlichen Ansprüche an das Berufungsgericht zurückverwiesen, während die Revision der Beklagten erfolglos blieb.










