kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT. IP. Media.

Rechtsanwälte Internetrecht / IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz & Medienrecht

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen ist eine bundesweit tätige, hochspezialisierte Kanzlei für die Bereiche IT (Internetrecht / IT-Recht), IP (Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht) sowie Media (Medienrecht).

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte (IT-Recht und Gewerblicher Rechtsschutz)
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten
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Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]

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Mit unserer Urteilsdatenbank mit über 7.000 einschlägigen Urteilen aus dem Bereich Internetrecht, IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht, einschließlich der Suche in Datenbankfeldern, wie Entscheidungsdatum, Gericht und Aktenzeichen, bieten wir Ihnen das das bundesweit größte kostenlose Angebot einer deutschen Kanzlei in diesem Spezialbereich.

Unsere Gegnerliste ist dabei eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.


Über 20 Jahre Erfahrung

Ursprünglich als Einzelkanzlei von Herrn Rechtsanwalt Hagen Hild gegründet, sind wir heute eine Boutique für IT / IP und Medienrecht. Damit gehören wir zu einer der wenigen Kanzleien bundesweit, die nahezu ausschließlich im Bereich Internet, IT, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht tätig sind. Diese gezielte Ausrichtung der Kanzlei garantiert Beratung auf höchstem Niveau.

Mit über 20 Jahren täglicher Praxis gehören wir zu den erfahrensten Kanzleien in unserem Bereich. weiterlesen >>


kanzlei.biz in den Medien

Unsere Referenzen sprechen für sich! Wir gehören zu den gefragtesten Kanzleien in unserem Bereich und nur wenige Kanzleien bundesweit können wohl auf eine derartige Medienpräsenz zurückblicken.

Unsere Rechts- und Fachanwälte sind viel gefragte Spezialisten auf den Rechtsgebieten des Internetrechts / IT-Rechts, des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts, was diese bereits seit 2001 mit Ihrem Fachwissen in zahlreichen Interviews unter Beweis gestellt haben.

Inzwischen sind mehrere hundert Veröffentlichungen von Interviews in über hundert verschiedenen Medien (Printmedien, Funk und Fernsehen und Online-Redaktionen) erschienen.

Das erfüllt uns mit Stolz und ist zugleich Ansporn für uns, weiter auf höchste Qualität unserer Leistung zu setzen.

Auszeichnungen


IT Law – Law Firm of the Year in Germany – 2020

Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany

IT Law – Law Firm of the Year in Germany

IT Law – Law Firm of the Year in Germany – 2021

Intellectual Property within Germany

Germany – Media Law Firm of the Year

IT Law Firm of the Year 2019 – Germany

zu unseren Auszeichnungen

aktuelles Top-Urteil

11. Oktober 2024

Facebook: Nutzung von personenbezogenen Daten nicht unbefristet möglich

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des EuGH vom 04.10.2024, Az.: C-446/21

In dem, vom Obersten Gerichtshof (Österreich) eingeleiteten, Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zwischen dem Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems und Meta ging es um Fragen bezüglich der Verarbeitung von Daten über die sexuelle Orientierung für personalisierte Werbung. Zunächst wurde der Grundsatz der Datenminimierung gem. Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO dahingehend betont, dass eine zeitlich unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten für zielgerichtete Werbung als unzulässiger Eingriff in die Rechte der Nutzer von sozialen Netzwerken anzusehen ist. Außerdem kann eine unterschiedslose Verwendung der Daten ohne Berücksichtigung des Sensibilitätsgrads nicht als verhältnismäßiger Eingriff in die Nutzerrechte nach der DSGVO angesehen werden. Auf die zweite Frage antwortete der Gerichtshof, dass zwar durch die Äußerung über die eigene sexuelle Orientierung auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion diese Information nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e DSGVO verarbeitet werden darf. Allerdings dürfen deswegen keine Daten die gegebenenfalls außerhalb des sozialen Netzwerks von Anwendungen und Webseiten dritter Partner erhoben werden, aggregiert und analysiert werden, um personalisierte Werbung zu schalten.

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Aktuelles

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Hagen Hild

Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten

„In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln.

Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Ob bei der Abwehr von markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen und Ansprüchen oder bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Rechten, immer müssen Risiken kalkuliert und dementsprechend das weitere Vorgehen mit dem Mandanten entwickelt werden. Hier die Gegner, Rechtsanwälte und Kanzleien aus der Praxis zu kennen, ist von großem Vorteil.“

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