EuG bestätigt DSA-Einstufung einer Online-Plattform
Die EU-Kommission durfte eine Online-Plattform aufgrund ihrer Nutzerzahlen als sehr große Online-Plattform im Sinne des Digital Services Act (DSA) einstufen. Der Plattformbetreiber hatte die Zahl der monatlich aktiven Nutzer durch einen zusätzlichen Abzug vermeintlich inaktiver Besucher zu niedrig angesetzt. Das Gericht bestätigte die Berechnung der Kommission und stellte fest, dass weder die Begründungspflicht noch das Recht auf Anhörung oder der Grundsatz der Rechtssicherheit verletzt wurden. Die Klage gegen die inzwischen aufgehobene Einstufung blieb damit erfolglos.










