BGH: Tonträger-Sampling kann als Pastiche zulässig sein
Nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs kann die Übernahme einer Tonsequenz im Wege des Samplings als zulässiger Pastiche nach § 51a Satz 1 UrhG einzuordnen sein. Im Streit um die Verwendung einer zweisekündigen Rhythmussequenz aus „Metall auf Metall“ im Titel „Nur mir“ bestätigte der BGH die Abweisung der für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 geltend gemachten Ansprüche. Voraussetzung eines Pastiches ist danach insbesondere, dass die neue Schöpfung an bestehende Werke erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit ihnen einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Die Revision der Kläger blieb ohne Erfolg.










