Abmahnung der Audi AG durch Kessler Legal wegen Markenrechtsverletzungen an „quattro“

19. März 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der Audi AG, ausgesprochen durch die Kanzlei Kessler Legal, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines eBay-Shops Markenrechtsverletzungen begangen zu haben.

Die Abmahnung der Audi AG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines eBay-shops Waren anbietet, die das von der Audi AG in Deutschland und der Europäischen Union geschützte Zeichen „quattro“ zeigen. Dies verstoße sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Markenrecht.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben eine entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben fordert die Audi AG Auskunft über die Verletzungshandlungen sowie Ersatz aller entstanden bzw. noch entstehenden Schäden. Überdies macht Kessler Legal Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 2.584,08 geltend. Des Weiteren müsse unser Mandant die Kosten für den Testkauf der Audi AG erstatten (EUR 16,50).

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Audi AG

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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