Abmahnung der dorigine GmbH durch die CORNEA FRANZ Rechtsanwälte wegen Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung an Lichtbildwerken

18. März 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der dorigine GmbH, ausgesprochen durch die CORNEA FRANZ Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, auf ihrer Webseite Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben.

Die Abmahnung der dorigine GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung der CORNEA FRANZ Rechtsanwälte wird unserer Mandantin vorgeworfen, mehrere Lichtbildwerke der dorigine GmbH von deren Webseite heruntergeladen und daraufhin auf ihrer eigenen Internetseite hochgeladen zu haben, womit sie diese öffentlich zugänglich mache. Aufgrund dieser Verstöße macht die dorigine GmbH Ansprüche auf Unterlassung und auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend.

Aus einem Streitwert von 24.000,00€, der sich aus 6.000,00€ pro Lichtbild zusammensetzt, macht die dorigine GmbH Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.895,91€ geltend. Darüber hinaus verlangt sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei ein entsprechendes vorformuliertes Exemplar angehängt ist.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dorigine GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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