Abmahnung Bilderklau

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 310 Urteile zum Fotorecht.


Sie wurden wegen unerlaubter Verwendung von Lichtbildern abgemahnt?

Wir helfen Ihnen, sich effektiv gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen!

Dies gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich Rechte an Lichtbildern verletzt haben!



Sie sind Fotograf oder Rechteinhaber an Fotografien?

Gegen Bilderklau können Sie sich zur Wehr setzen!

Wir setzen für Sie nicht nur effektiv Unterlassungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch, sondern auch Schadensersatz wegen Verwendung der Fotos.



Abmahnung wegen Verwendung von Bildern

  • Öffentliche Zugänglichmachung von Bildern auf der eigenen Webseite, eBay, amazon
  • Öffentliche Zugänglichmachung von Bildern in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram
  • Verwendung und Vervielfältigung von Bildern im Bereich Print
  • Verwendung von Bildern ohne Nennung des Urhebers (Urheberbennung)
  • Verbreitung von Bildern mit Personen ohne Einwilligung der Abgebildeten (Ansprüche aus KUG)

Sie haben eine Abmahnung wegen Bildern erhalten

Das sollten Sie jetzt tun:

  1. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und in keinem Fall voreilig etwas zahlen oder unterschreiben!
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahnenden oder dessen Rechtsanwalt auf. Viele Mandanten reden sich hier um Kopf und Kragen.
  3. Entfernen Sie nicht die gerügten Verstöße, bevor die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt geprüft wurde. Viele Verstöße lassen sich im Nachhinein nur schwer prüfen, wenn die Webseite verändert wurde. Oftmals hätte vielleicht gar keine Verletzung vorgelegen.
  4. Eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie ohne Prüfung durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt auf keinen Fall unterzeichnen und zurücksenden!
  5. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist, lohnt es sich im Regelfall immer, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen. Außerdem verhalten sich auch Abmahner oftmals nicht rechtskonform und begehen zahlreiche Verstöße. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sollten Sie also nicht „blind“ unterschreiben!
  6. Da im Rahmen von Abmahnungen oftmals sehr kurze Fristen gelten, sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen gerne:

Auszeichnungen

IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
Intellectual Property within Germany
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KONTAKT

Unsere Kontaktdaten:

kanzlei.biz - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg

Telefon: +49 (0)821 - 420 795 0
Telefax: +49 (0)821 - 420 795 95
E-Mail: [email protected]

Soziale Netzwerke:

 
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Lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts bei einer Abmahnung wegen Fotos

Entscheidend für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist nicht, ob Sie eine Verletzung begangen haben oder nicht.

Ich habe keine Urheberrechtsverletzung begangen

Wunderbar. Dann ist die Abmahnung unberechtigt und Sie haben Anspruch auf Erstattung unserer Kosten.

Durch unsere Inanspruchnahme sorgen wir dafür, dass die Rechts- und Sachlage richtig vorgebracht wird und nicht etwa eine einstweilige Verfügung gegen Sie ergeht oder eine Klage erhoben wird gegen die Sie dann erst mühsam und kostspielig vorgehen müssen.

Ich habe die Urheberrechtsverletzung begangen

Wenn Sie meinen, dass Sie keinen spezialisierten Rechtsanwalt benötigen, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, dann liegen Sie falsch.

Tatsächlich werden von einer Vielzahl der abmahnenden Rechtsanwälte oder selbst abmahnenden Rechtinhabern zwingende Formalien der Abmahnung nicht berücksichtigt.

In einem solchen Fall besteht zum einen kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten des abmahnenden Rechtsanwalts. Zusätzlich haben Sie jedoch in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme.

Unabhängig davon stellen wir als spezialisierte Anwälte sicher, dass eine korrekte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird und das Risiko eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung so weit wie möglich reduziert wird.

Außerdem stellen wir sicher, dass auch bei einer berechtigten Abmahnung nur die Abmahnkosten und der Schadensersatz von Ihnen zu bezahlen ist, der tatsächlich auch angemessen ist. Der Schadensersatz kann in bestimmten Fällen auch Null EURO oder ein niedriger zweistelliger Betrag sein.

Erfahrene Fachanwälte gesucht?

  • 20 Jahre Erfahrung
  • Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien
  • hochspezialisierte Rechts- und Fachanwälte Fachanwälte IT-Recht und Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
  • perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
  • zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
  • hochkarätige in- und ausländische Mandanten


15 Gründe warum Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen bei Ihrer Abmahnung einschalten sollten?

20 Jahre Erfahrung mit Abmahnungen
Unabhängig davon, ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder selbst eine solche aussprechen wollen: aufgrund unserer hochspezialisierten Tätigkeit und unserer 20-jährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen
Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über eine Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungsfällen. Es dürfte daher kaum ein Abmahnungsgrund vorliegen, den wir nicht bereits bearbeitet haben und kennen. Wir können daher die Rechtslage sicher einschätzen.
Meist kennen wir die Gegner oder beteiligten Rechtsanwälte und Kanzleien
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit kennen wir die meisten Gegner, Rechtsanwälte und Kanzleien. In den letzten 20 Jahren hatten wir in der Kanzlei mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien zu tun..
Risiko-Minimierung
Nur ein spezialisierter Anwalt kann sicherstellen, dass die Unterlassungserklärung hundertprozentig korrekt formuliert ist und das Risiko einer zukünftigen Verletzung so gering wie möglich gehalten wird. In unserer täglichen Praxis müssen wir leider oft feststellen, dass bei Unterlassungserklärungen, die Mandanten oder nicht spezialisierte Anwälte abgegeben haben, eine Verletzung bereits vorprogrammiert ist.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Kosten-Erstattung und Minimierung
Bei unberechtigten Abmahnungen setzen wir Ihre Rechte effektiv durch.Bei vielen Abmahnungen, z.B. im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht oder im Markenrecht haben Sie sogar einen Kostenerstattungsanspruch für unsere Kosten, wenn die Abmahnung unberechtigt ist oder bestimmte Formalien nicht eingehalten wurden. Auch der Kostenerstattungsanspruch des Abmahnenden entfällt hierbei, so dass Ihnen in vielen Fällen keinerlei Kosten entstehen.Viele abmahnende Anwälte, aber auch nicht spezialisierte Anwälte, die versuchen Abmahnungen abzuwehren, wissen dies nicht. Aber sogar bei berechtigten Abmahnungen finden unsere spezialisierten Anwälte meist Wege, um Sie herauszuboxen (dann meist ohne Kosten). In aller Regel können wir die Kosten für die Abmahnung aber zumindest deutlich senken.
Tätigkeit für Rechteinhaber /Mitbewerber & Abgemahnte
Viele Anwälte sind nur für Rechteinhaber oder nur für Abgemahnte tätig. Dies mag auf den ersten Blick für die jeweiligen Mandanten gut klingen, da diese glauben die volle Solidarität des Anwalts zu haben. Tatsächlich dürfte sich dies eher nachteilig auf Mandanten auswirken, da solche Anwälte oftmals „betriebsblind“ sind. Als Rechtsanwälte, die sowohl Rechteinhaber /Mitbewerber als auch Abgemahnte vertreten, können wir aufgrund dieser Erfahrung viele Entwicklungen vorhersehen und bei der strategischen Planung einkalkulieren. Von diesem Praxiswissen profitieren Mandanten in vielfältiger Weise.
Deutschlandweite Tätigkeit
Wir sind deutschlandweit tätig. Unser Mandanten kommen zu über 90 Prozent aus allen Teilen Deutschlands, egal ob aus München, Hamburg, Berlin, Frankfurt oder Rostock.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung
Durch unsere 20-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommen diesen unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichsten Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch gerade keine praktische Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auf praktische Erfahrungen an, nicht auf theoretisches Wissen.
Spezialisiertes Kanzlei-Team
Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Bereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
Wir wissen, wann Sie keine Unterlassungserklärung abgeben müssen, auch wenn die Abmahnung vollumfänglich berechtigt ist.
Bei verschiedenen Verstößen ist es nicht sinnvoll, eine Unterlassungserklärung abzugeben, auch wenn die Abmahnung vollumfänglich gegeben ist, da hier ein Verstoß und somit der Anfall von Vertragsstrafen vorprogrammiert ist. Jeder Rechtsanwalt, der hier eine Unterlassungserklärung für seinen Mandanten abgibt, handelt prinzipiell lehrbuchartig. Jedoch stellt sich in der Praxis nicht alles was lehrbuchartig ist, als sinnvoll dar, sondern bürdet dem Mandanten unkalkulierbare Risiken auf. Wir haben die Erfahrung, wie wir auch mit solchen Fällen umgehen müssen.
Strategie statt Aktionismus
Wir überlegen uns zuerst, wie wir das beste Ergebnis für Sie herausholen können und handeln erst dann.
Wir sind nicht auf schnelle Ergebnisse aus. Wir setzen uns für Sie ein, bis wir das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt haben
Sie werden daher nicht von uns zu hören bekommen, dass die Abmahnung berechtigt ist, wir die geforderte Unterlassungserklärung für Sie abgeben müssen und Sie die Kosten zahlen müssen. Solange auch nur eine kleine Chance besteht, dass Sie um die Abgabe einer Unterlassungserklärung herumkommen oder keine Abmahnkosten oder geringere Abmahnkosten bezahlen müssen, setzen wir uns mit unserer ganzen Energie und Erfahrung für Sie ein. Dies ist zwar sehr zeitaufwendig, dies verstehen wir jedoch unter einer guten Beratung. Wir ködern Sie daher auch nicht mit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Auch wundert man sich bei vielen Einzelanwälten, wie viele Fälle diese bearbeiten können bzw. bearbeitet haben. Wir können dies mit unserer Arbeitsweise jedenfalls nicht und wollen dies auch nicht. Für uns ist das Ergebnis für unseren Mandanten entscheidend.
Wir bellen nicht, wir beißen: Unsere Schreiben und Forderungen sind klar!
Wir schreiben nicht ewig hin und her, wenn es rechtlich keinen Sinn mehr macht. Unsere Schreiben und Forderungen sind klar. Viele Gegner und Rechtsanwälte sind überrascht, wenn diese plötzlich eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen. Die Gegner, die mit uns zu tun hatten, wissen dies.
Durch unser Vorgehen vermeiden wir zukünftige Abmahnungen.
Wir setzen uns sehr hartnäckig für unsere Mandanten ein und wir wissen im Zweifelsfall auch „wo es weh tut“. Die wenigsten Gegner haben daher nach Abschluss der Angelegenheiten Lust, unsere Mandanten zukünftig nochmals abzumahnen.

Wer mahnt ab? Was wird abgemahnt?

In unserer Gegnerliste erhalten Sie einen exemplarischen Überblick über die Vielzahl von Rechteinhabern, Mitbewerbern, etc., von denen Mandanten von uns bereits Abmahnungen erhalten haben, bzw. die versucht haben, Rechte geltend zu machen. Ob internationale Markeninhaber oder Massenabmahner: wir haben Erfahrung mit den meisten abmahnenden Gegnern, Rechtsanwälten und Kanzleien.

In unserem abmahnBAROMETER erhalten Sie exemplarische Informationen zu Abmahnungen, die unsere Mandanten erhalten haben.


Unsere Rechtsanwälte für Abmahnungen bei Bilderklau

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

16. August 2023 Top-Urteil

Fotos eines Entführungsopfers dürfen nicht ohne Einwilligung gezeigt werden

Recht am eigenen Bild
Urteil des BGH vom 06.06.2023, Az.: VI ZR 309/22

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln vom 17.03.2022 auf und stellte fest, dass das Interesse des Opferschutzes eines Entführungsopfers dem der Berichterstattung überwiege. Die beklagte Rundfunkanstalt hatte Fotos, Audiomitschnitte und Ausschnitte einer Illustrierten in einem Filmbeitrag über die Entführung eines Mädchens aus dem Jahre 1981 verwendet, ohne eine erneute Einwilligung des mittlerweile erwachsenen Opfers einzuholen. Der BGH erkannte nun, dass es sich nach einer so langen Zeit nicht mehr durch den Begriff des "Zeitgeschehens" rechtfertigen lasse, einen derartigen Eingriff hinnehmen zu müssen. Er erkannte zwar eine fachgerechte Verwendung sowie eine grundsätzliche Schutzbedürftigkeit der Interessen der Beklagten, es sei aber nicht hinzunehmen, dass die ursprüngliche Freigabe der Bilder durch die Eltern nicht auf diese Verwendung gerichtet war. Außerdem räumte der BGH ein, dass Opfer einer Straftat nach einem gewissen Zeitablauf selbst über die Verwendung ihrer Fotos entscheiden darf.

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