Abmahnung der Euro-Cities GmbH durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner wegen Urheberrechtsverletzung an Stadtplänen
Die Abmahnung der Euro-Cities GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Meissner & Meissner wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf seiner Website urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial unerlaubt angeboten und dabei einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben macht die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch iHv EUR 1.830,00 geltend. Außerdem wird ein Aufwendungsersatz iHv EUR 1068,66 gefordert. Diesen Betrag errechnen die Rechtsanwälte Meissner & Meissner anhand eines Gesamtgegenstandswertes von EUR 9.330,00. Insgesamt macht die Gegenseite somit EUR 2.898,66 geltend.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Euro-Cities GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.