Berechtigungsanfrage der ROBA Music Verlag GmbH durch Mathé Law Firm wegen Musiknutzung in Social Media
Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der ROBA Music Verlag GmbH durch die Mathé Law Firm vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgehalten, die urheberrechtlich geschützte Komposition „Let’s Go“ als Teil eines Social-Media-Videos öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne hierfür eine entsprechende Musiklizenz nachgewiesen zu haben.

