Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

21. Juli 2026 Top-Urteil

Prime Video durfte Werbung im laufenden Abo einführen

Urteil des Bayerischen OLG vom 17.07.2026, Az.: 102 VKl 1/24 e

Das BayObLG hat die Abhilfeklage gegen Änderungen bei Prime Video abgewiesen. Die Einführung von Unterbrecherwerbung war nach den bestehenden Vertragsbedingungen zulässig, weil keine Werbefreiheit vereinbart war. Auch der Wegfall von Dolby Vision HDR, Dolby Atmos und „Watch Party“ begründete keinen Mangel des digitalen Produkts. Schadensersatzansprüche der betroffenen Prime-Abonnenten bestanden daher nicht.

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20. August 2026

Bewertungsportal darf Zahl gelöschter Bewertungen nennen

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 14.07.2026, Az.: 6 W 50/26

Ein Bewertungsportal darf darauf hinweisen, dass eine bestimmte Zahl von Bewertungen wegen Beschwerden über Diffamierung entfernt wurde. Darin liegt grundsätzlich keine unlautere Herabsetzung des bewerteten Unternehmens. Selbst eine fehlerhafte Angabe von 21 bis 50 statt höchstens 20 gelöschten Bewertungen ist bei insgesamt 5.528 Bewertungen für die geschäftliche Entscheidung der Verbraucher unerheblich. Das OLG Köln wies deshalb die sofortige Beschwerde der Betreiberin einer Ferienanlage gegen die Versagung einer einstweiligen Verfügung zurück.

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19. August 2026

OLG Bamberg: DSA-Pflichten für Online-Marktplätze

Urteil des OLG Bamberg vom 29.07.2026, Az.: 3 UKl 13/25 e

Das OLG Bamberg hat mehrere Vorgaben des Digital Services Act zu Empfehlungssystemen, Inhaltsmoderation und Meldeverfahren als verbraucherschützend eingeordnet. Ein Online-Plattformbetreiber muss insbesondere die relative Bedeutung wichtiger Parameter seines Empfehlungssystems nachvollziehbar erläutern und Informationen zur Inhaltsmoderation leicht zugänglich bereitstellen. Ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte ist nicht leicht zugänglich, wenn der Meldebutton nicht hinreichend aussagekräftig bezeichnet ist oder zuvor ein Kundenkonto angelegt werden muss. Die Klage blieb dagegen hinsichtlich der Depersonalisierungsoption für nicht eingeloggte Nutzer und der Zugänglichkeit der AGB-Zusammenfassung ohne Erfolg.

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13. August 2026

Irreführende Streichpreiswerbung ohne 30-Tage-Bestpreis

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17.07.2026, Az.: 38 O 219/25

Ein Onlinehändler darf bei einem Badezimmerspiegel nicht mit einem durchgestrichenen höheren Preis werben, wenn dadurch der unzutreffende Eindruck einer eigenen Preissenkung entsteht. Die Kombination aus Streichpreis, der Angabe „55% SOFORT SPAREN“ und einer konkret bezifferten Ersparnis verstand das Landgericht Düsseldorf als irreführende Preissenkungswerbung, obwohl der höhere Betrag lediglich auf einer unverbindlichen Herstellerpreisangabe beruhte. Zudem hätte die Beklagte den niedrigsten Gesamtpreis von 393,98 € angeben müssen, den sie innerhalb der letzten 30 Tage vor der beworbenen Preisermäßigung verlangt hatte. Die Klage hatte vollständig Erfolg; außerdem muss die Beklagte die Abmahnkostenpauschale von 374,50 € nebst Zinsen zahlen.

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13. August 2026

„Top-Mediziner“-Siegel können irreführend sein

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2026, Az.: I ZR 130/25

Gesundheitsbezogene Testsiegel für Ärzte unterliegen besonders strengen Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit. Ein „Top-Mediziner“- oder Empfehlungssiegel kann irreführend sein, wenn es eine umfassende Qualitätsaussage vermittelt, ohne Einschränkungen der zugrunde liegenden Bewertungsmethodik erkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Kollegenempfehlungen, Selbstauskünfte der ausgezeichneten Ärzte und Patientenbewertungen maßgeblich in die Bewertung einfließen. Der BGH hob das klageabweisende Urteil des OLG München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

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12. August 2026

BGH: Bearbeitungspauschale muss nicht in den Gesamtpreis

Urteil des BGH vom 03.06.2026, Az.: I ZR 49/24

Eine Bearbeitungspauschale für Bestellungen unterhalb eines bestimmten Mindestbestellwerts muss nicht in den angegebenen Gesamtpreis einer Ware eingerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Pauschale klar ausgewiesen wird und ihre Zahlung für Verbraucher nicht praktisch unvermeidbar ist. Im Streitfall entfiel die Bearbeitungspauschale ab einem Bestellwert von 29 Euro, sodass Kunden sie durch eine entsprechend höhere Bestellung vermeiden konnten. Der BGH wies deshalb die Revision des klagenden Verbraucherverbands zurück.

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12. August 2026

Kündigungsbutton muss eindeutig und vollständig zugänglich sein

Urteil des Landgerichts München I vom 14.07.2026, Az.: 33 O 14294/25

Ein Anbieter kostenpflichtiger Pay-TV-Abonnements darf Verbraucher bei der Online-Kündigung nicht durch mehrere unterschiedlich bezeichnete Schaltflächen über den maßgeblichen Kündigungsweg im Unklaren lassen. Das Landgericht München I beanstandete insbesondere das parallele Angebot der Schaltflächen „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“, weil nur eine davon zur elektronischen Kündigung führte. Bei einer ordentlichen Kündigung darf zudem die Angabe eines Kündigungsgrundes nicht zur Pflicht gemacht werden. Auch muss die vollständige Bestätigungsseite einschließlich der Kündigungsschaltfläche unmittelbar zugänglich sein und darf nicht erst nach vorgelagerter Auswahl der Kündigungsart eingeblendet werden.

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10. August 2026

SAF-Werbung muss über späteren Treibstoffeinsatz aufklären

Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 08.07.2026, Az.: 6 U 68/25

Eine Fluggesellschaft darf nicht damit werben, dass Kunden ihre flugbezogenen CO₂-Emissionen durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe unmittelbar während der Buchung reduzieren können, wenn wesentliche Informationen zum tatsächlichen Einsatzzeitpunkt fehlen. Für Verbraucher ist von erheblicher Bedeutung, ob das erworbene Sustainable Aviation Fuel (SAF) beim konkreten Flug oder erst später auf einem anderen Flug eingesetzt wird. Ein Hinweis, der erst über einen weiterführenden FAQ-Link auf einer zweiten Ebene der Webseite erreichbar ist, erfolgt nach Auffassung des OLG Köln nicht rechtzeitig. Soweit der Kläger einen weiteren Unterlassungsanspruch zur CO₂-Kompensation durch Klimaschutzprojekte verfolgt hatte, wurde er nach seinem Verzicht auf diesen Antrag abgewiesen.

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31. Juli 2026

Materialangaben müssen auf der Bestellseite stehen

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23.04.2026, Az.: 15 U 101/24

Die Materialzusammensetzung eines Bekleidungsstücks ist eine wesentliche Eigenschaft, über die Verbraucher unmittelbar vor Abgabe ihrer Online-Bestellung informiert werden müssen. Die Angaben müssen auf der Bestellabschlussseite klar, verständlich und hervorgehoben erscheinen. Ein Link zur Produktdetailseite genügt nicht, selbst wenn Verbraucher darüber zu den Materialangaben zurückkehren können. Das OLG Hamburg gab der Berufung des klagenden Wirtschaftsverbands statt und verurteilte die Betreiberin des Online-Shops zur Unterlassung sowie zur Zahlung der Abmahnkosten.

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31. Juli 2026

Streaming-Abos mit dynamischen Funktionen sind digitale Dienstleistungen

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. Juli 2026, Az.: C-234/25

Ein Streaming-Abonnement ist als digitale Dienstleistung einzustufen, wenn das Angebot dynamische Funktionen aufweist, die über die fortlaufende Bereitstellung bestimmter Inhalte hinausgehen. Dafür spricht insbesondere, dass der Anbieter das verfügbare Programm aktualisiert und auf Grundlage des Nutzerverhaltens individuelle Empfehlungen ausspielt. Die Ausnahme vom Widerrufsrecht für digitale Inhalte greift bei einem solchen Dienst nicht bereits mit Beginn der Nutzung. Der Anbieter kann bei einem Widerruf jedoch eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.

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22. Juli 2026

Keine Pausenwerbung auf der Online-Kündigungsseite

Urteil des BGH vom 16. Juli 2026, Az.: I ZR 200/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf. Ein zusätzliches Angebot, einen Fitnessstudiovertrag statt der Kündigung beitragsfrei zu pausieren, ist dort unzulässig. Solche Zusatzinformationen können den bereits eingeleiteten Kündigungsvorgang ablenken, verzögern oder faktisch erschweren. Der BGH hob das Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und gab dem Unterlassungsantrag des Verbraucherverbandes statt.

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