Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

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Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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10. Juli 2026

Irreführende Amazon-Bewertungen nach Produktänderung

Beschluss des OLG Köln vom 18.05.2026, Az.: 6 W 30/26

Ein Amazon-Händler darf Kundenbewertungen nicht weiterverwenden, wenn er einen wesentlichen Bestandteil des bewerteten Produkts austauscht. Das gilt insbesondere, wenn ein Komplettpaket nach dem Wechsel eines Wechselrichters unter derselben ASIN angeboten wird. Die übernommenen Bewertungen können Verbraucher über die Zahl der tatsächlich für das aktuelle Produkt abgegebenen Rezensionen irreführen. Das OLG Köln gab der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin statt und erließ die beantragte einstweilige Verfügung.

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09. Juli 2026

Informationspflicht bei Kundenbewertungen im Online-Shop

Urteil des LG Deggendorf vom 27.03.2026, Az.: 1 HK O 6/25

Ein Online-Händler muss Verbraucher darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass veröffentlichte Kundenbewertungen von tatsächlichen Käufern oder Nutzern stammen. Fehlt diese Information, liegt eine unlautere geschäftliche Handlung durch Vorenthalten wesentlicher Informationen vor. Die Klage hatte insoweit Erfolg, sodass der Beklagten die Veröffentlichung solcher Bewertungen ohne entsprechende Hinweise untersagt wurde. Erfolglos blieb die Klage dagegen hinsichtlich einer herunterzählenden Uhr bei einem Preisangebot, weil diese nach Ansicht des Gerichts keine Aussage über einen späteren höheren Preis enthielt.

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01. Juli 2026

Sportwetten-Button „Wette abgeben“ reicht nicht

Urteil des Landgericht Aachen vom 27.05.2026, Az.: 10 O 306/25

Das LG Aachen hat einen Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt. Die über Website und App geschlossenen Wettverträge waren nach Ansicht des Gerichts unwirksam, weil der Button „Wette abgeben“ nicht eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinwies. Die Schaltfläche erfüllte damit nicht die Anforderungen der Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB. Die Klage hatte überwiegend Erfolg; lediglich ein Teil der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurde abgewiesen.

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18. Juni 2026

Zwölfmonats-Tarif muss nur im Portfolio verfügbar sein

Urteil des BGH vom 21.05.2026, Az.: III ZR 220/25

Der BGH hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter bei Werbung für einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit nicht zugleich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten oder darauf hinweisen müssen. § 56 Abs. 1 Satz 2 TKG verlangt lediglich, dass für das beworbene Produkt auch ein Zwölfmonatsvertrag im Angebotsportfolio des Unternehmens verfügbar ist. Ein aktiver Hinweis auf derartige kürzere Laufzeiten ist nach der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Norm nicht erforderlich. Die Revision des klagenden Verbraucherverbands gegen die Abweisung seiner Unterlassungsansprüche blieb ohne Erfolg.

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16. Juni 2026

Lidl-Werbung mit Aktionsrabatten ist irreführend

Urteil des LG Heilbronn vom 03.06.2026, Az.: Me 8 O 182/25

Das LG Heilbronn hat Lidl untersagt, Lebensmittel in Prospekten mit prozentualen Preisvorteilen zu bewerben, wenn die Bezugsgröße für Verbraucher irreführend bleibt. Bei einem Sahnejoghurt durfte die Prozentangabe „AKTION -56%“ nicht auf eine unverbindliche Preisempfehlung bezogen werden, wenn dadurch der Eindruck einer eigenen Preisermäßigung entsteht. Auch die Werbung für ein XXL-Hähnchenbrustfilet mit „-20%“ war unzulässig, weil der Preisvorteil gegenüber einer Standardpackung ohne weitere Angaben nicht nachvollziehbar war.

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16. Juni 2026

App-Rabatte sind keine Altersdiskriminierung

Urteil des OLG Bamberg vom 18.03.2026, Az.: 3 UKl 16/25 e

App-basierte Rabatte eines Lebensmittel-Discounters stellen keine Diskriminierung älterer Verbraucher dar. Das OLG Bamberg verneinte eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des Alters, da die App allen Verbrauchern ab 14 Jahren offensteht und die Nutzung technischer Geräte nicht in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fällt. Auch der Ausschluss von Kindern unter 14 Jahren ist sachlich gerechtfertigt, weil die App personenbezogene Daten und möglicherweise Kaufverhalten speichert und deshalb Belange des Jugendschutzes berührt.

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05. Juni 2026

Kinder-Smoothie darf nicht mit „Immun“ beworben werden

Urteil des LG Karlsruhe vom 24. Juli 2025, Az.: 14 O 13/25 KfH

Das LG Karlsruhe hat die Werbung für einen „Immun Smoothie für Kinder“ in der beanstandeten Verpackungsgestaltung untersagt. Die Bezeichnung stelle eine gesundheitsbezogene Angabe dar, weil sie einen positiven Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Smoothies und dem kindlichen Immunsystem suggeriere. Eine Zulässigkeit nach der Health-Claim-Verordnung scheide aus, da es sich weder um eine privilegierte Phantasiebezeichnung noch um einen ordnungsgemäß beigefügten zulässigen Claim handele. Die Beklagte muss die Werbung unterlassen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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01. Juni 2026

Streichpreise für Matratzen können irreführend sein

Urteil des OLG Köln vom 27.03.2026, Az.: 6 U 77/25

Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen für Matratzen ist irreführend, wenn unmittelbar zuvor niedrigere Preise verlangt wurden. Ein aufklärender Hinweis auf einer erst nach Anklicken erreichbaren Folgeseite beseitigt den Anlockeffekt nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist nicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen, wenn zugleich eine Irreführung nach § 5 UWG vorliegt.

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26. Mai 2026

BGH stärkt Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

Urteile des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2026, Az.: VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf bestätigt. Die Vermutung greift bereits ein, wenn sich innerhalb der maßgeblichen Frist ein für den Käufer nachteiliger Zustand der Kaufsache zeigt und hierfür zumindest auch ein gewährleistungsrelevanter Umstand als Ursache in Betracht kommt. Dass daneben andere, dem Verkäufer nicht zurechenbare Ursachen möglich sind, schließt die Beweislastumkehr nicht aus.

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26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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