Achtung, Abo-Falle! Steht Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zu?
Bietet eine Internetplattform ein Abo-Modell an, bei dem nach einem kostenlosen Probezeitraum das Abo zu einem kostenpflichtigen wird, so kann Verbrauchern aufgrund der Umwandlung des Probeabos in ein kostenpflichtiges Abonnement ein zweites Widerrufsrecht zustehen. Ein solches besteht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Plattform den Verbraucher nicht hinreichend und klar und deutlich auf die automatische Verlängerung des Abos hingewiesen hat. Hält der Anbieter sich an diese Vorgabe, so besteht regelmäßig kein zweites Widerrufsrecht. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation gegen die Sofatutor GmbH.