Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

26. Mai 2026

Werbung „macht nicht müde“ für Allergiemittel irreführend

Pressemitteilung zum Urteil des LG Frankfurt am Main vom 23.04.2026, Az.: 2-06 O 135/26

Das LG Frankfurt am Main hat einem Pharmaunternehmen untersagt, ein Allergiemittel mit den Aussagen „macht nicht müde“ bzw. „Allergietabletten, die nicht müde machen“ zu bewerben. Die Werbung ist irreführend, wenn die Fachinformation Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen nennt. Ein Hinweis darauf, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien ähnlich häufig wie unter Placebo aufgetreten seien, genügt nicht. Erforderlich wäre ein positiver Nachweis gewesen, dass die Einnahme tatsächlich nicht zu Somnolenz oder Ermüdung führt.

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21. Mai 2026

Abhilfeklage gegen X wegen DSGVO-Schäden unzulässig

Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 30.04.2026, Az.: 20 VKl 1/25

Das Kammergericht hat eine Abhilfeklage der Stichting Onderzoek Marktinformatie gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks X als unzulässig abgewiesen. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der in Deutschland registrierten Nutzer seien nicht hinreichend gleichartig. Ob ein ersatzfähiger Schaden durch einen Kontrollverlust über personenbezogene Daten entstanden sei, hänge von den individuellen Umständen jedes einzelnen Verbrauchers ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

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15. Mai 2026

90-g-Schokoladentafeln in alter Verpackung irreführend

Urteil des LG Bremen vom 13.05.2026, Az.: 12 O 118/25

Das LG Bremen hat den Vertrieb von Milka-Schokoladentafeln mit 90 g Inhalt untersagt, wenn sie kurz zuvor noch in nahezu gleich großer und gleich gestalteter Verpackung mit 100 g Inhalt angeboten wurden. Die bloße Angabe der neuen Nettofüllmenge reiche bei einem bekannten Produkt nicht aus, um Verbraucher über die reduzierte Füllmenge aufzuklären. Maßgeblich sei der fortwirkende Wiedererkennungseffekt der Verpackung, der die tatsächliche Mengenreduzierung überlagere.

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28. April 2026

Keine Diskriminierung durch PENNY-Rabatte-App

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.04.2026, Az.: I-13 UKl 7/25

Das OLG Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die PENNY Markt GmbH abgewiesen. Rabatte, die eine Nutzung der PENNY-App voraussetzen, stellen nach der mündlichen Urteilsbegründung keine Benachteiligung wegen Alters oder Behinderung dar. Maßgeblich sei, ob ältere oder behinderte Personen die App grundsätzlich nutzen wollten, daran aber aus Alters- oder Behinderungsgründen gehindert seien. Allgemeine Statistiken zur geringeren Internetnutzung älterer Menschen genügen hierfür nicht.

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27. April 2026

Keine deutsche Lizenz: Anbieter muss Verluste aus Online-Sportwetten ersetzen

Endurteil des OLG München vom 16.04.2026, Az.: 14 U 2842/25 e

Ein Anbieter von Online-Sportwetten haftet auf Schadensersatz, weil er im maßgeblichen Zeitraum ohne deutsche Erlaubnis Glücksspiele im Internet angeboten hat. Eine maltesische Lizenz genügte hierfür nicht. Der Spieler kann die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen ersetzt verlangen. Die Revision wurde zugelassen.

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23. April 2026

BGH kippt Gutschein-Klausel bei Streaming-Kündigung

Pressmitteilung Nr. 068/2026 zum Urteil des BGH vom 16.04.2026, Az.: III ZR 152/25

Der BGH hat eine AGB-Klausel eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt, nach der eine Kündigung erst mit vollständigem Verbrauch des Kartenguthabens wirksam werden sollte. Der Senat ordnete den Streamingvertrag als Dienstvertrag ein und stellte darauf ab, dass bei monatlich bemessener Vergütung die gesetzlichen Kündigungsfristen der §§ 620 Abs. 2, 621 Nr. 3 BGB gelten. Die beanstandete Regelung benachteiligt Kunden unangemessen, weil sie eine Beendigung des Vertrags je nach Restguthaben über viele Monate hinauszögern kann und ein Pausieren der Mitgliedschaft praktisch ausschließt.

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17. April 2026

Spiel-Einsätze bei fehlender Lizenz im Wohnsitzstaat rückforderbar

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.04.2026, Az.: C-440/23

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 56 AEUV dem deutschen Verbot von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Zweitlotterien nicht entgegensteht. Das gilt auch dann, wenn in Deutschland vergleichbare Glücksspiele offline zulässig sind und die Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat über eine Lizenz verfügen. Ebenso steht Unionsrecht der Feststellung der Nichtigkeit eines solchen Glücksspielvertrags und einer zivilrechtlichen Klage auf Erstattung verlorener Einsätze nicht entgegen. Einen unionsrechtlichen Rechtsmissbrauch sah der Gerichtshof darin nicht; maßgeblich bleiben insoweit die Regeln des anwendbaren nationalen Rechts.

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07. April 2026

BGH: Vertragslaufzeit bei Glasfaser ab Vertragsschluss

Urteil des BGH vom 08.01.2026, Az.: III ZR 8/25

Der Bundesgerichtshof hat eine AGB-Klausel eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt, nach der die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnen sollte. Maßgeblich für die Laufzeit ist bereits der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine ab Freischaltung berechnete Laufzeit kann die zulässige Bindungsdauer von 24 Monaten überschreiten. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos; auch der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten wurde bestätigt.

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20. März 2026

Erster DSGVO-Auskunftsantrag kann missbräuchlich sein

Urteil des EuGH vom 19.03.2026, Az.: C-526/24

Der EuGH hat entschieden, dass auch ein erster Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO exzessiv sein kann, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht der betroffenen Person nachweist. Öffentlich zugängliche Hinweise auf ein systematisches Vorgehen mit Auskunftsanträgen und anschließenden Schadensersatzforderungen dürfen dabei berücksichtigt werden. Zugleich stellte der Gerichtshof klar, dass ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO auch bei einer Verletzung des Auskunftsrechts in Betracht kommt. Ein immaterieller Schaden kann im Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten oder in der Ungewissheit über deren Verarbeitung liegen, sofern ein tatsächlicher Schaden und Kausalität feststehen.

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19. März 2026

Stromvergleichsportal muss Werbung klar kennzeichnen

Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.08.2025, Az.: 6 U 12/25

Der sechste Zivilsenat des OLG Kalsruhe hat entschieden, dass ein Stromvergleichsportal bezahlte Platzierungen deutlich als Werbung kennzeichnen muss. Ist der kommerzielle Zweck nicht hinreichend erkennbar, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Eine unauffällige Kennzeichnung mit dem Hinweis „Anzeige“ genügt nicht, wenn die Einträge wegen ihrer Gestaltung wie reguläre Vergleichsergebnisse oder besondere Empfehlungen des Portals wirken. Eigene Empfehlungssymbole bleiben dagegen zulässig, wenn sie für Verbraucher als subjektive Bewertung des Portals erkennbar sind.

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