Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

08. Dezember 2025

Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2025, Az.: 9 U 88/23

Der zeitliche Anwendungsbereich der DSGVO in "Scraping-Vorfällen" ist eröffnet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Datenschutzvorfall (die unzulässige Veröffentlichung der Daten im Internet) nach dem 25. Mai 2018 erfolgte. Entscheidende Anhaltspunkte können hierbei Berichte sowie Beschlüsse von Datenschutzbehörden sein. Denn sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Datenschutzbehörde ergeben, dass das Scraping innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches der DSGVO erfolgte, sind diese Erkenntnisse umfänglich in die Bewertung miteinzubeziehen, so das OLG.

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01. Dezember 2025

REWE-Bonus Programm stellt unlauteren Wettbewerb dar

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Urteil des LG Köln vom 19.11.2025, Az.: 87 O 18/25

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen das Bonus-Programm der REWE Markt GmbH. Das LG Köln hat der Klage stattgegeben, da bei manchen Produkten nicht der Gesamtpreis ohne Angebot angegeben wurde. Dies stellt eine unlautere Werbung i.S.d. § 5a I UWG dar, da dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Kaufentscheidung enthalten werden.

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01. Dezember 2025

Kein Markenrechtsverstoß, wenn Verbraucher Plagiate kaufen

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 27.08.2025, Az.: 2-06 O 238/24

Weil eine Frau eine gefälschte Louis Vuitton Tasche gekauft hatte, verlangte der Markeninhaber Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten von der Käuferin. Das LG Frankfurt am Main stellte nun aber fest, dass es kein Markenrechtsverstoß sei, wenn Verbraucher eine Fälschung für den privaten Gebrauch kaufen. Deshalb schulde die Frau weder Schadensersatz noch die Anwaltskosten des Markeninhabers.

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01. Dezember 2025 Top-Urteil

Ein Gin darf nicht alkoholfrei sein

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Urteil des EuGH vom 13.11.2025, Az.: C-563/24

Auf die Vorlagefragen des Landgerichts Potsdam hat der EuGH die Frage beantwortet, ob die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ zulässig sei. Hierbei war ausschlaggebend, dass es Art. 10 Abs. 7 der Verordnung 2019/787 verbietet, Getränke als Gin oder mit entsprechenden Zusatzworten zu bezeichnen, wenn die Voraussetzungen des Anhang I Nr. 20 Buchst. a und b nicht erfüllt werden. In diesem ist festgelegt, dass es sich bei der Herstellung von Gin um ein Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren handelt, wobei der Mindestalkoholgehalt 37,5 % vol. betragen muss. Da hier weder Ethylalkohol aromatisiert wird, noch ein Getränk mit mindestens 37,5 % vol. entsteht, darf es nicht als „Gin“ bezeichnet werden, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen.

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27. November 2025

Übermittlung von ,,Positivdaten“ ist zulässig

Person, die einen grauen Hoodie anhat und deren Gesicht man nicht sieht. Darum sind verschiedene technologische Symbole angeordnet.
Urteil des BGH vom 14.10.2025, Az.: VI ZR 431/24

Eine Verbraucherzentrale klagte gegen Telekommunikationsunternehmen, da diese ohne explizite Einwilligung der Kunden sog. ,,Positivdaten" über beispielsweise den Abschluss von Mobilfunkverträgen an die SCHUFA übermittelten. Der BGH entschied daraufhin, dass diese Art der Datenübermittlung unter bestimmten Umständen rechtmäßig sei. Das sei der Fall, wenn die Datenübermittlung zweckgebunden, minimal und gut abgewogen erfolge. Die Klageantrag der Verbraucherzentrale wurde ab- und die Revision zurückgewiesen.

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27. November 2025 Top-Urteil

Werbung mit „Kauf auf Rechnung“ ist ohne Wahrung der Informationspflichten unzulässig

Mann im Anzug, vor dem ein Laptop steht und der eine Kreditkarte hält. Im Vordergrund sind verschiedene Symbole angezeigt.
Urteil des BGH vom 11.09.2025, Az.: I ZR 14/23

Da der Versandhandel Bonprix mit der Aussage „Bequemer Kauf auf Rechnung“ warb, erhielt sie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Begründung, dass dies irreführend sei, da die Bonitätsprüfung als Voraussetzung nicht ersichtlich sei. Eine Irreführung nach § 5 UWG sah der Bundesgerichtshof darin nicht, da der Gesamteindruck für den Verkehr darin bestehe, dass ein Kauf auf Rechnung möglich sei. Allerdings gab der BGH den Verbraucherschützern insofern Recht, als dass sich der Unterlassungsanspruch auf die Verletzung der Informationspflichten gem. § 5a Abs. 2 und 4 UWG aF und § 5a Abs. 1 und § 5b Abs. 4 UWG nF in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG stützen kann. Dies ergibt sich daraus, dass bereits der angerufene EuGH (Urt. v. 15.05.2025, C-100/24) die Aussage unter den Begriff „Angebot zur Verkaufsförderung“ gem. Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31 subsumierte.

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23. Oktober 2025 Top-Urteil

Ist Facebook wirklich kostenlos?

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Beschluss vom BGH v. 25. September 2025 , AZ.: I ZR 11/20

Die Beklagtenpartei, Betreiber der Internetplattform ,,www.facebook.com", warb mit dem Slogan ,,Facebook ist und bleibt kostenlos" für eine kostenfreie Registrierung. Durch dieses Angebot sollte die Attraktivität der Website für potentielle Nutzer steigen. Die Klägerpartei war der Meinung, dass Facebook aufgrund der bei der Registrierung preisgegebenen personenbezogenen Daten nicht kostenlos sei. Die Daten würden für Werbung verwendet und dadrch die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werden. Kernfrage des Sachverhalts war somit die Auslegung des Kostenbegriff. Schon das Landgericht kam zum Schluss, dass der Slogan nicht irreführend bezüglich des Kostenpunkts sei. Auch das Berufungsgericht entschied, dass ,,kostenlos" im Sinne einer nicht entstehenden Zahlungspflicht zu verstehen sei. Vorliegend waren weder offensichtliche noch versteckte materielle Kosten gegeben. Personenbezogene Daten können zwar materiellen Kosten gleichgesetzt werden, dies sei aber im geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Dem stimmte auch der BGH zu.

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21. Oktober 2025

Preisermäßigung muss niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zeigen

Unübersichtliche Menge an Rabattaktionen in Zeitschrift
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 09.10.2025, Az.: I ZR 183/24

Der BGH gab der Wettbewerbszentrale, welche einen Lebensmitteldiscounter aufgrund unzulässiger Preisangaben verklagte, recht. Nach § 11 I PAngV muss bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Vergleichswert angegeben sein. Ein Verstoß dagegen stellt eine unlautere Werbung nach §§ 5a I, II Nr. 2, 5b IV UWG dar. Die Angabe ist dann zulässig, wenn sie für den Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar ist. Nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts sei der vom Discounter benutzte Fußnotentext aber vollkommen unklar und missverständlich formuliert.

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21. Oktober 2025

DB-Vorgehen bei Verkauf von „(Super-) Sparpreistickets“ war rechtswidrig

leerer Bahnsteig mit Uhr
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.07.2025, Az.: 6 UKl 14/24

Die Deutsche Bahn verlangte von ihren Kunden, die ein „Spar-“ oder „Super-Sparpreisticket“ erwerben wollten, dass diese ihre E-Mail-Adresse oder ihre Handynummer angaben, um darüber das digitale Ticket zu versenden. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen hatte nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Da der Vertragsgegenstand die Beförderung und nicht die Generierung eines validen Tickets sei, war die verpflichtende Angabe bereits nicht erforderlich. Darüber hinaus monierte das Gericht die fehlende Freiwilligkeit der Angabe, da sie sonst nicht diese Ticketarten erwerben konnten und der Deutschen Bahn eine marktbeherrschende Stellung zukommt.

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17. Oktober 2025 Top-Urteil

Werbeaussagen mit positivem Gesundheitseffekt sind unzulässig

Werbeaussagen Unterlagen liegen neben Richterhammer auf einem Schreibtisch
Urteil des BGH vom 09.10.2025, Az.: I ZR 135/24

Ein Hersteller von Kollagen-Trinkampullen bewarb diese mit verschiedenen Aussagen, die laut Ansicht des klagenden Wirtschaftsvereins unlauter sind. Der BGH erklärte nun, dass drei der angegriffenen Aussagen für einen Durchschnittsverbraucher als gesundheitsbezogen einzustufen sind, da dieser einen Zusammenhang zwischen dem enthaltenen Kollagen und der Funktion des Hautorgans herstellen würde. Solche gesundheitsbezogenen Angaben sind gem. Art. 10 Abs. 1 Health-Claim-VO unzulässig, was einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 3a UWG begründet. Außerdem wurde klargestellt, dass zwischen gesundheits- und schönheitsbezogenen Aussagen kein Ausschlussverhältnis bestehe.

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