Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

31. Juli 2023

Selbstabholung und anschließende Verwertung eines vermieteten Fahrzeugs ist verbotene Eigenmacht

Auto und Autoschlüssel auf Fahrzeugbrief
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.05.2023, Az.: 2 U 165/21

Das OLG Frankfurt am Main bestätigte die Annahme des LG Frankfurt am Main vom 14.10.2021, dass es sich bei dem eigenmächtigen Abholen eines vermieteten Fahrzeugs durch den Vermieter infolge des Zahlungsverzugs um verbotene Eigenmacht i.S.d. §§ 858, 862 BGB handelt. Die Beklagte bietet ein sogenanntes „Cash & Drive“-Modell an, bei dem Personen, die sich in finanzieller Notlage befinden und wenig kreditwürdig sind, ihr Auto an das Pfandleihhaus gegen Bargeld verkaufen können und gleichzeitig einen befristeten Mietvertrag zur weiteren Nutzung ihres Fahrzeugs abschließen. Die in den AGB zum Mietvertrag enthaltenen Klauseln sehen vor, dass die Vermieterin dazu berechtigt ist - bei ausbleibender Zahlung oder Ende des Mietverhältnisses - das Fahrzeug eigenmächtig und ohne Ankündigung abholen zu lassen, um es im Anschluss zu verwerten. Diese Bestimmungen sind laut den Gerichten wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Die Klägerin kann daher Schadensersatz von der Beklagten aufgrund der Wegnahme des Fahrzeugs sowie Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung verlangen.

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10. Juli 2023

Prozessfinanzierer bei Gewinnabschöpfungsprozessen rechtsmissbräuchlich

Schild der Verbraucherzentrale
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.07.2019, Az.: 2 U 46/18

Die Führung eines Gewinnabschöpfungsprozesses durch einen Verbraucherverband mithilfe eines Prozessfinanzierers stellt eine unzulässige Rechtsausübung gemäß des § 242 BGB dar. Der Prozessfinanzierer, der den Prozess durch sein Kapital erst ermöglicht, würde nämlich im Falle des Erfolges der Klage einen Teil des Gewinns erhalten. Folglich würden die Interessen der geschädigten Verbraucher hinter den sachfremden Motiv der Einnahmeerzielung des Prozessfinanzierers zurückfallen und dieser würde de facto durch sein Kapital entscheiden, welche Prozesse überhaupt geführt werden. Der Darstellung des Verbraucherverbandes, ein Prozessfinanzierer sei gegen die Überlegenheit eines Großunternehmens nötig, widerspricht das Gericht mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung.

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07. Juli 2023

Verständnishorizont von Werbeangaben für Arzneimittel

Viele Kapseln gefühlt mit Kügelchen liegen auf weißem Hintergund
Urteil des OLG Hamburg vom 06.06.2019, Az.: 3 U 158/18

Ist die Werbeangabe in ihrem werblichen Kontext so eindeutig, dass der Verkehr keine davon abweichende Bedeutung erwartet, muss sich der Werbende daran festhalten lassen. Werbliche Claims oder Fußnotenangaben, welche die Angabe in ihr Gegenteil verkehrt, konterkariert oder mit gänzlich anderem Sinn versehen, bleiben außer Betracht. Zudem ist die Werbung mit der Angabe „Weniger Einnehmen“ dahingehend irreführend, dass der Verkehr die Angabe so versteht, dass ein Patient bei der Einnahme des beworbenen Mittels weniger Wirkstoff einnimmt, als bei vergleichbaren Präparaten.

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07. Juli 2023

Klauseln der AGB der Sparkasse gültig

Urteil des LG Berlin vom 04.12.2018, Az.: 16 O 428/17

Klauseln in der AGB der Sparkasse, wonach Vertragsbestandteile mit Zustimmung des Kunden, oder ausbleibender Ablehnung, nachträglich geändert werden können, sind wirksam. Es handelt sich zwar um AGB, jedoch fallen diese nicht unter die Inhaltskontrolle gemäß der §§ 307. ff. BGB, da diese Vorschriften nur für von Rechtsvorschriften abweichende oder ergänzende Regelungen gelten. Die fraglichen Klauseln aber entsprechen den gesetzlichen Regelungen des § 675 g BGB. Und selbst wenn sie unter die Inhaltskontrolle fallen würden, würden die Klauseln in bestimmten Fällen der Geschäftsbeziehung, wie etwa ein Vertrag über Bankschließfächer, wirksam bleiben, da sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

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07. Juli 2023

Keine Werbung mit vorgetäuschtem Abmahnrisiko

Urteil des LG Kiel vom 14.12.2018, Az.: 14 HK O 26/18

Keine Werbung mit vorgetäuschtem Abmahnrisiko Die Versendung von Werbeschreiben, an Personen die eine Internetseite unterhalten, mit dem Hinweis, dass der Empfänger gegen § 13 TMG verstößt und dem Angebot für einen kostenlosen Beratungstermin in dem über mögliche Abmahnrisiken aufgeklärt wird, stellt eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 UWG dar, wenn ein Verstoß gegen § 13 TMG offensichtlich nicht vorliegt. Ziel eines solchen Schreibens sei es lediglich, bei dem Empfänger Befürchtungen zu wecken um ihn so zum Abschluss eines Beratungsvertrags zu drängen, obwohl hierfür kein tatsächlicher Bedarf besteht.

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07. Juli 2023

Markenstreit vor dem BGH: Ortlieb geht erfolgreich gegen Amazon vor

Urteil des BGH vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18

Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf die-se Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch)zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, kann sich der Markeninhaber dieser Verwendung der Marke widersetzen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.Juni 2018 -I ZR 236/16, GRUR 2019, 165 Rn. 78 -keine-vorwerk-vertretung).

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07. Juli 2023

DSGVO: Einwilligung in Werbeanrufe

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.06.2019, Az.: 6 U 6/19

(1) Die Zustimmung zur Telefonwerbung ist richtlinienkonform am Maßstab des europäischen Datenschutzrechts auszulegen, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht wird.

(2) Wenn der Werbende nicht zu Beginn des Gesprächs die Identität des Auftragsgebers preisgibt, liegt eine unlautere Handlung vor.

(3) Die Einwilligungserklärung muss hinreichend bestimmt sein und ohne Zwang abgegeben worden sein. Für eine hinreichende Bestimmtheit muss die sachliche Reichweite angegeben sein. Angaben wie "Marketing & Werbung" sind zu ungenau, da sich nicht erkennen lässt, für welche Art von Produkten die Einwilligung in die Werbung erteilt wurde.

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07. Juli 2023

Irreführende Werbung eines Autohauses mit angeschlossener Kfz-Werkstatt

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Urteil des OLG Hamm vom 25.09.2019, Az.: 4 U 113/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Verfügungsklägerin gegen den Verfügungsbeklagten, beides Autohäuser mit angeschlossenen Kfz-Reparaturwerkstätten, einen Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat, entschied das Oberlandesgericht Hamm nun in 2. Instanz. Hierbei hatte das Gericht zu prüfen, ob die Aussage "neuer Mobilitätspartner" eine irreführende Werbeaussage sein könnte.

Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass der Verfügungsbeklagte zunächst kein "neuer" Markteilnehmer sei, da er in der jüngeren Vergangenheit bereits eine Vertriebs- und Reparaturwerkstatt betrieb und darüber hinaus den unzutreffenden Eindruck erwecke, dass er nun der einzige verbliebene Mobilitätspartner der Region für VW sei, änderte das Oberlandesgericht Hamm die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab. Mit der Begründung. dass mit dem Begriff "neu" lediglich kundgetan werde, dass eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Umkreis ausgeführt werde, konnte der Verfügungsklage nicht gegen den Verfügungsgrund vorgehen.

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07. Juli 2023

Werbung trotz niedrigem Anteil des gezeigten Lebensmittels erlaubt

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Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 16.09.2019, Az.: 6 U 133/18

Ein Produkt mit dem Namen "Pesto mit Basilikum und Rucola" darf auf der Verpackung ein Bild von Rucola haben, obwohl dessen Anteil nur 1,5 % am Gesamtprodukt beträgt. Die anderen Zutaten, die auf der Verpackung zu sehen sind, haben zwar einen deutlich größeren Anteil, dennoch ist keine Irreführung des Verbrauchers ersichtlich, da ein Kunde, der auf die Zusammensetzung des Produkts achtet, auf das Zutatenverzeichnis blickt und erkennt, wie hoch die einzelnen Anteile sind. Auch beachtlich ist, dass die Erwartung des Kunden nicht enttäuscht werden, da das Produkt auch unzweifelhaft nach Rucola schmeckt und allein das Mengenverhältnis der einzelnen Zutaten nicht auf die Geschmackswirkung schließen lässt.

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01. Juni 2023 Top-Urteil

Jetzt doch Ansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen?!

Auspuff eines Autos
Urteil des EuGH vom 21.03.2023, Az.: C-100/21

Nach langem hin- und her hat der EuGH nun überraschend entschieden: der Schadensersatz gegen Automobilhersteller wegen der Verwendung von Abschalteinrichtungen darf nicht auf null hinauslaufen. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte auf diese Entscheidung reagieren; Betroffene dürfen also wieder hoffen.

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