Streaming-Abos mit dynamischen Funktionen sind digitale Dienstleistungen
Ein Streaming-Abonnement ist als digitale Dienstleistung einzustufen, wenn das Angebot dynamische Funktionen aufweist, die über die fortlaufende Bereitstellung bestimmter Inhalte hinausgehen. Dafür spricht insbesondere, dass der Anbieter das verfügbare Programm aktualisiert und auf Grundlage des Nutzerverhaltens individuelle Empfehlungen ausspielt. Die Ausnahme vom Widerrufsrecht für digitale Inhalte greift bei einem solchen Dienst nicht bereits mit Beginn der Nutzung. Der Anbieter kann bei einem Widerruf jedoch eine angemessene Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.

