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Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“
04. Februar 2004 Urteil des AG Duisburg vom 04.02.2004, Az.: 35 C 4722/03 1. Ein Kunde kann von einem Mobilfunkbetreiber erwarten, dass für die monatlichen Abrechnungszeiträume vollständig abgerechnet wird. Wenn dies nicht möglich ist, hat die Rechnung einen entsprechenden Hinweis zu enthalten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Berechtigung zur Nacherhebung von Entgelten nicht herleiten lässt.
2. Bei der Nutzung des Mobilfunks handelt es sich um Massengeschäfte, deren Einzelheiten schon nach kurzer Zeit oft nicht mehr beweisbar sind, insbesondere dann nicht, wenn entsprechende Vorkehrungen nicht mehr getroffen werden, hat der Kunde auch keinen Anlass, der Löschung der Daten zu widersprechen. Die Ansprüche des Mobilfunkanbieters sind in diesem Fall verwirkt.
Weiterlesen 19. Dezember 2003 Urteil des LG Bonn vom 19.12.2003, Az.: 2 O 472/03 Es besteht weder eine Anscheinsvollmacht für ein Handeln unter fremdem Mitgliedsnamen noch eine tatsächliche Vermutung für die Identität von Teilnehmer und Inhaber des Mitgliednamens, wenn man an einer passwortgeschützten Internetauktion teilnimmt.
Verschafft sich ein haushaltsangehöriges, minderjähriges Kind des Inhabers des Mitgliednamens unbefugt dessen Passwort und verwendet es dieses zur Teilnahme an der Auktion unter dessen Mitgliedsnamen, so gilt dies ebenfalls.
Weiterlesen 06. November 2003 Urteil des AG Lübeck vom 06.11.2003, Az.: 29 C 2632/03 Das AG Lübeck hat entschieden, dass mit einem verkürzten Einzelverbindungsnachweis nicht nachgewiesen werden kann, ob überhaupt Leistungen in Anspruch genommen wurden. Hier wäre es Aufgabe der Klägerin gewesen, die vollständigen Zielrufnummern offenzulegen. Dies konnte der Klägerin auch zugemutet werden, da der Beklagte Einwendungen innerhalb der 80-Tages-Frist erhoben hat.
Weiterlesen 22. Oktober 2003 Urteil des BVerwG vom 22.10.2003, Az.: 6 C 23/02 Den Anbieter von Telekommunikationsdiensten trifft die Pflicht , im öffentlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen. Dies jedoch nur für diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben.Zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden sind sie nicht verpflichtet.
Weiterlesen 05. September 2003 Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
Weiterlesen 02. Juli 2003 Urteil des LG Berlin vom 02.07.2003, Az.: 26 O 78/03 Das LG Berlin hat entschieden, dass wenn der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis anfordert, obwohl er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum ursprünglich nicht getan hat, diese Aufschlüsselung der Verbindungsdaten gemäß § 16 TKV nicht von einer vorherigen Zahlung des Entgelts abhängig gemacht werden kann.
Weiterlesen 02. Mai 2003 Urteil des LG Köln vom 02.05.2003, Az.: 31 O 287/03 Netzbetreiber können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden nach §§ 312 e BGB, 3 BGB-InfoV, 13 a TKV, wenn sie Dritten 0190-er Rufnummer überlassen zum Einsatz illegaler Dialersoftware.
Weiterlesen 03. April 2003 Urteil des BGH vom 03.04.2003, Az.: I ZR 222/00 Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird.
Weiterlesen 30. Januar 2003 Etwa 200 Händler erhielten in den letzten Tagen eine Abmahnung der deutschen Firma Anubis. Anubis verkauft unter der auf das Unternehmen eingetragenen Marke Typhoon elektronische Artikel verschiedenster Art. Unglücklicherweise vertreibt der taiwanische Konkurrent Thermaltake ebenfalls unter der Bezeichnung Typhoon eigene PC-Lüfter.
Anubis hat seine Marke seit 1996 europaweit eintragen lassen. Auf die markenrechtliche Verletzung durch die taiwanische Firma ist die Firma erst vor kurzem gestossen und hat zur Durchsetzung ihrer Markenrechte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Abmahnung von ca. 200 Groß- und Kleinsthändler (darunter auch einige Ebay-Verkäufer) beauftragt.
Abgemahnt wurde mit einem Gegenstandswert von 150.000 €. Daraus ergibt sich ein Zahlbetrag für die Abgemahnten von je 2.413,38 €. Da zudem ein Patentanwalt hinzugezogen wurde, verdoppelt sich die Zahllast für die angeschriebenen Händler.
Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung in dieser Sache erhalten haben, empfehlen wir, dass Sie sich spezialisierten rechtlichen Beistand holen. Es sind hier einige Punkte als sehr fraglich anzusehen und wir können dank unserer Erfahrung versuchen, die Zahlsumme zu reduzieren oder ganz zu verhindern. Es kommt hier jedoch auf den Einzelfall an.
Wir weisen darauf hin, dass für die Beauftragung eines Anwalts in einem solchen Fall, dieselben Gebühren wie für die Gegenseite anfallen. Fragt man sich, warum man dann überhaupt einen Anwalt beauftragen soll, so ist die Antwort ganz klar: Es ist eine Investition in Ihre Zukunft. Wenn Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgeben, so wird von dem abmahnenden Unternehmen stets überwacht, ob Sie sich daran halten. Passiert Ihnen auch nur eine kleine Unachtsamkeit, dann müssen Sie die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen. Dies kann im Laufe der Zeit sehr teuer werden. Entscheidend ist daher der Inhalt der von Ihnen abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Unsere Arbeit besteht unter anderem darin, einen Konsenz zu finden, mit dem Sie die Geschäfte weiterhin sinnvoll abwickeln können sowie rechtlich das beste aus Ihrer Lage zu machen.
Nicht jede Abmahnung ist zudem berechtigt. Wir prüfen, ob dies überhaupt der Fall ist und zeigen Ihnen auch hier Lösungsmöglichkeiten, wie Sie sich verhalten können. Eventuell ergibt sich die Situation, dass Sie vom Abgemahnten plötzlich zum Abmahnenden werden. Dies haben wir bereits öfter erlebt. Da wir auf beiden Seiten gleichermaßen tätig sind, finden Sie in uns einen objektiven Partner, der Ihnen ohne eigene Involvierung Ihre Möglichkeiten aufzeigt.
Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
Weiterlesen 28. November 2002 Urteil des BGH vom 28.11.2002, Az.: I ZR 110/00 Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.
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