Netzbetreiber können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

02. Mai 2003
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4981 mal gelesen
0 Shares

Landgericht Köln

Beschluss vom 02.05.2003

Az.: 31 O 287/03

In Sachen der

Beate Uhse New Medi@ GmbH, vertreten durch (…), Am Pferdewasser 10, 24937 Flensburg,
– Antragstellerin –

g e g e n

(…)
– Antragsgegnerin –

hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von Screenshots von Internet-Seiten der Fa. (…), von eidesstattlichen Versicherungen sowie von Unterlagen.

Die vorgerichtliche Korrespondenz hat vorgelegen.

Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 312 e BOB, 3 BGB-InfoV, 13a TKV, 1, 24, 25 UWG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet:

1. Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € – ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

der Fa. (…) Telefonrufnummem des sog. Premium Rate Dienstes, insbesondere 0190er-Rufnummem zu Nutzung zu überlassen, soweit diese Rufnummern dazu genutzt werden, bei Intemetnutzem eine Dialer-Einwahlsoftware zu aktivieren, ohne dass dem Nutzer dieser Software klar und verständlich Mitteilung gemacht wird über:

-die Art und Weise des Verbindungsaufbaus

-die anzuwählende Premium Rate Dienste-Nummer

-die Höhe der bei einer Verbindung zu den Premiumrate Dienste-Nummern anfallenden Verbindungsentgelte

-die Indentität und die ladungsfähige Anschrift des Diensteanbieters.

2. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Streitwert: 100.000,00 €

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a