Kein Unterlassungsanspruch des Urhebers gegen Museumseigentümer
Dem Urheber eines Kunstwerkes, welches unlösbar mit einem Bauwerk verbunden ist (hier: Rauminstallation, die in allen Geschossdecken vom Fundament bis zum Dach des Museums miteinander verbunden ist) steht kein Schutz gegen Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer zu, auch wenn dadurch das einzige Werkoriginal vernichtet wird. Durch § 14 UrhG ist lediglich das Interesse des Urhebers am Bestand des Werkes in seiner unverfälschten Form geschützt, ein Abwehranspruch gegen eine vollständige Vernichtung besteht jedoch nicht, da es sich dabei nicht um eine Entstellung oder Beeinträchtigung des Werkes handelt. Dem Erhaltungsinteresse des Künstlers kann dadurch Rechnung getragen werden, das Werk zu fotografieren oder anderweitig zu dokumentieren, um es weiterhin der Nachwelt zugänglich zu machen.