Wettbewerbsrecht & Werberecht

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Sie haben eine wettewerbsrechtliche Abmahnung erhalten und benötigen nun Hilfe?

Das sollten Sie jetzt tun:

  1. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und in keinem Fall voreilig etwas zahlen oder unterschreiben!
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahnenden oder dessen Rechtsanwalt auf. Viele Mandanten reden sich hier um Kopf und Kragen.
  3. Entfernen Sie nicht die gerügten Verstöße, bevor die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt geprüft wurde. Viele Verstöße lassen sich im Nachhinein nur schwer prüfen, wenn die Webseite verändert wurde. Oftmals hätte vielleicht gar keine Verletzung vorgelegen.
  4. Eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie ohne Prüfung durch einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt auf keinen Fall unterzeichnen und zurücksenden!
  5. Unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ergangen ist, lohnt es sich im Regelfall immer, die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen. Außerdem verhalten sich auch Abmahner oftmals nicht rechtskonform und begehen zahlreiche Verstöße. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sollten Sie also nicht „blind“ unterschreiben!
  6. Da im Rahmen von Abmahnungen oftmals sehr kurze Fristen gelten, sollten Sie schnell reagieren. Wir helfen Ihnen gerne:

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  • 20 Jahre Erfahrung
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Wettbewerbsverstöße im Wettbewerb

Gerade im geschäftlichen Verkehr versuchen Konkurrenten oftmals, durch bestimmte Werbemaßnahmen oder sonstigen geschäftlichen Handlungen einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Dabei überschreiten Sie jedoch oftmals die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Ebenso bestehen heute teilweise so viele Informationspflichten und rechtliche Anforderungen, dass vielen Unternehmen gar nicht bewusst ist, dass diese Wettbewerbsverstöße begehen.

Ein Mitbewerber oder auch Verbände wie die Wettbewerbszentrale oder auch die Verbraucherzentrale können solche Wettbewerbsverstöße wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kostenpflichtig abmahnen. Aktuell bilden sich auch immer mehr „Vereine“, die solche Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Es ist heute wahrscheinlich jedem Unternehmen bewusst, welche Möglichkeit das Internet bietet um Waren- und Dienstleistungen über das Internet abzusetzen. Geschäftsideen lassen sich vermeintlich leicht umsetzen. Gleichzeitig rückt das Internet jedoch Unternehmen zusammen und macht diese zu Wettbewerbern, auch wenn diese oft hunderte Kilometer voneinander entfernt sind. Wettbewerber die bereits am Markt etabliert sind, verfolgen daher oft Wettbewerbsverstöße, um keine Nachteile zu erleiden. Aufgrund der Anonymität im Internet ist auch bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen keine Hemmschwelle gegeben, wie dies eventuell bei einem Mitbewerber in der eigenen Stadt der Fall wäre.

Viele glauben, dass ein Auftreten als "Privatverkäufer" helfe. Tatsächlich werden diese von der Rechtsprechung schon beim Verkauf von wenigen Artikeln als Unternehmer eingestuft.
Gleichzeitig werden aber auch oftmals rechtmissbräuchliche Abmahnungen von dubiosen Anbietern ausgesprochen.

Viele Unterlassungserklärungen sind auch oftmals so gefasst, dass durch deren Unterzeichnung ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe anfällt. Darum sollte stets der Rat eines spezialisierter Rechtsanwalts oder Fachanwalts eingeholt werden.

Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln um Wettbewerbsverstöße. Nur wer seinen Webauftritt oder seine Werbeaussagen von einem spezialisierten Anwalt geprüft hat, sollte daher am Markt auftreten. Wer hier blauäugig startet oder glaubt die Rechtstexte beim billigsten Anbieter erstellen und prüfen zu lassen, muss oftmals teures Lehrgeld zahlen. Gerade für professionelle Mitbewerber, die Kosten in die eigene Rechtskonformität und Rechtssicherheit ihres Internetauftrtitts investiert haben und die bereits am Markt etabliert sind, ergibt sich hier ein Einfallstor durch spürbare Abmahnungen für gleiche Marktbedingungen zu sorgen.

Wie wir unsere Kosten berechnen

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Webseiten-Prüfung  rechnen wir im Regelfall zu einem fixen Pauschalpreis ab, die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz. Bei Rechtstexten für komplexere Projekten rechnen wir meist ebenfalls nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz  ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

AGB-Flatrate & Webcheck-Flatrate

Unsere individuelle AGB-Flatrate für Online-Shops, eBay-Verkäufe, Amazon, Yatego und viele andere Plattformen bieten wir Ihnen zu einem fairen Preis ab monatlich 35 € zzgl. MwSt an (berechnet bei jährlicher Zahlungsweise).

Ihr persönlicher Rechtsanwalt /Fachanwalt steht Ihnen ohne Zusatzkosten unbegrenzt zur Verfügung bis hundertprozentig rechtssicher alle Punkte umgesetzt sind. Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen unsere AGB-Flatrate und Webcheck-Flatrate anbieten können, ist die vorherige Erstellung von AGBs und Rechtstexten durch unsere Kanzlei.


Abmahnungen

Bei Abmahnungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir nicht nur die Berechtigung der Abmahnung, sondern im Regelfall auch zusätzlich, ob und wie gegen den abmahnenden Mitbewerber vorgegangen werden kann. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf die weitere außergerichtliche Tätigkeit an.

außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen

Die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen rechnen wir im Regelfall nach den gesetzlichen Gebühren aufgrund Streitwert ab. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Abmahnungen einen Erstattungsanspruch in voller Höhe gegen den Verletzer haben.   Vor der Abmahnung empfehlen wir meist eine kostengünstige Erstberatung in der wir die Chancen einer Abmahnung prüfen. Die Kosten der Erstberatung rechnen wir in voller Höhe auf eine folgende außergerichtliche Tätigkeit an.

Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen

Die Kosten für die Erstellung oder Prüfung von IT-Verträgen rechnen wir nach Zeitaufwand zu einem fairen Stundensatz oder zu einem fixen Pauschalpreis ab. Kostentransparenz und Kostensicherheit sind uns wichtig und bilden für uns die Grundlage einer vertrauensvollen und langjährigen Zusammenarbeit. Daher geben wir Ihnen vor Beauftragung auch eine realistische Einschätzung des Aufwands und locken Sie nicht mit einem unrealistisch niedrigem Aufwand.

Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir prüfen, ob die abgemahnten Ansprüche berechtigt sind, erläutern Ihnen die Risiken und zeigen Ihnen auf wie Sie effizient Ansprüche abwehren können. Wir helfen sofort und unkompliziert!

Gibt es einen Fachanwalt Wettbewerbsrecht?

Einen Fachanwalt Wettbewerbsrecht gibt es zwar nicht. Rechtsfragen, die sich im Bereich des Wettbewerbsrechts stellen, gehören jedoch zu den Fachgebieten eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz.


Unsere Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht & Werberecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

29. Januar 2024 Top-Urteil

Amazon haftet und hat Prüfpflichten bei falschen Angaben seiner Händler

Mann sitzt vor Laptop und schaut Amazon Prime Days an
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.12.2023, Az.: 6 U 154/22

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon weitreichende Prüf- und Beseitigungspflichten bei Verstößen gegen den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte zukommen, wenn zuvor andere Verstöße im Rahmen des „Notice and take down“-Verfahren bekannt wurden. Die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass vegane Milchersatzprodukte mit als „Milch“ bezeichnet wurden, welche auf den ersten Hinweis zwar entfernt wurden, aber Amazon eine weitere Prüfungs- und Beseitigungspflicht ablehnte und weitere Angebote mit dieser Bezeichnung auftauchten. Das OLG Frankfurt am Main hat nun eine Prüf- und Erfolgsabwendungspflicht ebenfalls bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln, wie dem EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, angenommen, was eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten aus § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Aufgrund der Bedeutung, der diese weiten Prüfpflichten, die auch andere große Internetkonzerne betreffen könnte, zukommt, hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen.

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