Abmahnung und Vertragsstrafenforderung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. durch die DORNKAMP Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstoßes

19. März 2024
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Uns liegt eine Vertragsstrafenforderung und eine erneute Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., ausgesprochen durch die DORNKAMP Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung einer vorherigen Abmahnung verstoßen zu haben.

Die Vertragsstrafenforderung und Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. im Einzelnen

In der Vertragsstrafenforderung und der erneuten Abmahnung der DORNKAMP Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant seine Lebensmittelwaren unerlaubt als gesund bewirbt. Bei der Vermarktung von Lebensmitteln seien solche gesundheitsbezogenen Angaben grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme sei bei den Waren unseres Mandanten nicht gegeben. Konkret verstoße dies gegen Wettbewerbsrecht.

Infolgedessen wird unser Mandant erneut zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 243,51 geltend gemacht. Außerdem fordert die Gegenseite eine nach billigem Ermessen festgesetzte Vertragsstrafe von EUR 3.000,00. Hintergrund der Vertragsstrafe ist eine vorherige Abmahnung, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beilag. Diese von unserem Mandanten unterschriebene Erklärung hatte eine Vertragsstrafe für weiteres wettbewerbswidriges Verhalten vorgesehen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. im Einzelnen

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

 

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