Urteile aus der Kategorie „Vertriebsrecht“

05. Dezember 2024 Kommentar Top-Urteil

Die Grenze des UDRP-Verfahrens zeigt sich bei einer Entscheidung um die Domain „teslaunch.net“

Domain Kürzel auf Tastatur
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 19.11.2024, Claim Number: FA2410002120768

Der Automobilhersteller Tesla sah seine Rechte als Inhaber der Marke „TESLA“ sowie der Domain „tesla.com“ durch die Domain „teslaunch.net“ verletzt. Laut dem Beschwerdeführer nutze die Gegenpartei die Domain für eine Webseite, die Waren von Tesla für Dritte zum Kauf anbietet. Daraus ergebe sich kein berechtigte Interesse an der strittigen Domain. Insbesondere seien die Voraussetzungen der sog. Oki Data Verteidigung nicht erfüllt. Der „Oki Data Test“ ist ein Prüfvorgang im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, mit welchem eine berechtigte Nutzung der Domain durch den Verfahrensgegners begründet werden kann. Dabei steht als Voraussetzung im Vordergrund, dass die Beziehung zwischen dem Inhaber der Webseite einerseits und dem Inhaber der Marke andererseits eindeutig hervorgehen muss.

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28. Februar 2025

Keine Kostenauferlegung bei unpräziser Abmahnung!

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 25.02.2025, Az.: 6 W 12/24

In einem von uns vertreten Fall, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zugunsten unseres Mandanten entschieden. Eine Abmahnung, welche die konkrete Verletzungshandlung nicht verständlich benennt, und somit keinen hinreichenden zu verantwortenden Verstoß erkennen lässt, kann die im Anerkenntnisurteil enthaltene Kostenentscheidung nicht auf den (Verfügungs-) Beklagten auferlegen. Das Schleswig-Holsteinische OLG stellte hierbei u.a. darauf ab, dass der Testkauf, der Anlass der Abmahnung war völlig unzureichend beschrieben wurde. Weiter stellte das OLG klar, dass selbst für den Fall, dass der von der Verfügungsklägerin gerügte Verstoß gegen ihre Markenrechte kein Einzelfall war und bekannt sein musste, dies nichts daran ändert, dass die Abmahnung der Verfügungsklägerin dies nicht verständlich benannt hatte.

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27. Februar 2025

Kostenauferlegung trotz unpräziser Abmahnung?

Mann übergibt Brief mit Abmahnung
Anerkenntnisurteil des LG Kiel vom 20.11.2024, Az.: 14 O 77/24

Das LG Kiel hat mit Anerkenntnisurteil entschieden, dass eine (unpräzise) Abmahnung zwar für sich genommen nicht den Anforderungen der Grundsätze eines fairen Verfahrens entspricht. Dennoch wurden unserem Mandanten trotz sofortigen Anerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt. Unserem Mandanten sei sein rechtsverletzendes Verhalten bekannt gewesen sei, mit der Folge, dass dessen Verhalten zur Erhebung einer Klage Veranlassung gegeben habe. Einer weiteren Präzisierung der Abmahnung bedürfe es laut dem Landgericht Kiel nicht. Dieser Auffassung schloss sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jedoch nicht an, sondern hob das Urteil mit Beschluss vom 25.02.2025, Az. 6 W 12/24 auf.

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24. Februar 2025

Dubai-Schokolade keine Irreführung

Querschnitte von zwei Tafeln Dubaischokolade, die in der Hand gehalten werden
Beschluss des LG Frankfurt vom 21.01.2025, Az.: 2-06 O 18/25

Die Bezeichnung einer Schokolade als "Dubai-Schokolade", ohne dass diese tatsächlich aus Dubai stammt, ist laut dem LG Frankfurt keine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Grund hierfür ist, dass es sich bei "Dubai-Schokolade" nicht um einen Rohstoff oder ein einheitliches Produkt handelt, sondern ein aus mehreren Bestandteilen (u.a. Pistazien, Engelshaar/Künefe) bestehendes Lebensmittel. Die Verwendung des Wortbestandteils "Dubai" lässt dann nach der Verkehrsauffassung nicht zwingend auf den Ursprungsort schließen, sondern ist vielmehr als Gattungsbegriff für bestimmte Rezepturen aufzufassen.

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17. Januar 2025 Kommentar

Kein Werktitelschutz für James Bond Charakter „Miss Moneypenny“

Symbol mit Domainendung .de
Urteil des OLG Hamburg vom 24.10.2024, Az.: 5 U 83/23

Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz über den marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutz des fiktiven James Bond Charakters „Moneypenny“ bzw. „Miss Moneypenny“ zu entscheiden. Ausgangspunkt war eine Klage des Rechteinhabers der James Bond Reihe. Danach sollen sowohl die eingetragene Marke „MONEYPENNY“ als auch mehrere gleichnamige Domains (z.B. „my-moneypenny.de“ und „my-moneypenny.com“) des Beklagten gegen den Werktitelschutz aus §§ 15 Abs. 2, Abs. 3, 5 Abs. 3 MarkenG verstoßen. Zudem ergebe sich ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG.

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27. August 2024 Top-Urteil

Leonardo da Vincis „Vitruvianische Mensch“ darf außerhalb Italiens weiterhin als Bild für Puzzles verwendet werden

Urteil des LG Stuttgart vom 14.03.2024, Az.: 17 O 247/22

Das italienische Kulturministerium und die Kunstakademie für Malerei und Skulptur in Italien wollten den Vertrieb von Puzzles mit Leonardo da Vincis Bild "Vitruvianischer Mensch" verbieten. Die beklagten Vertreiber der Puzzles klagten dagegen, da sie einen solchen Unterlassungsanspruch außerhalb Italiens als unzulässig ansahen. Zu Recht, wie das LG Stuttgart nun entschied, denn der Unterlassungsanspruch leite sich aus italienischen Rechtstexten ab, die außerhalb Italiens keine Anwendung fänden.

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03. Juni 2024

Mogelpackung: wenn das Waschgel nur zu 2/3 gefüllt ist

Roter Mogelpackung-Stempel
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 29.05.2024, Az.: I ZR 43/23

Sind Verpackungen nur zu zwei Dritteln befüllt, so liegt darin regelmäßig eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung und somit eine "Mogelpackung". Ursächlich für dieses Urteil war ein Herrenwaschgel, das nur bis zum sichtbaren Teil der Verpackung befüllt wurde. Darin ist eine Irreührung der Verbraucher zu sehen, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass eine Verpackung knapp bis zum oberen Rand befüllt ist. Ist dies nicht der Fall, so müsse dies erkennbar sein, so das Gericht.

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26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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15. Februar 2024

Kein Urheberrechtsschutz bei Nachbauten einer Neuzusammensetzung

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des BGH vom 09.11.2023, Az.: I ZR 203/22

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Kinder und Erben eines Architekten gegen eine Vertreiberin eines Tischgestells zurück, da keine Verletzung des Urheberrechts durch inhaltliche Änderung des Werks bzw. keine Verletzung der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Rechte gegen Entstellung (§ 14 UrhG) in Betracht kommen. Konkret ging es darum, dass die Beklagte ein Tischgestell vertrieb, dessen Urstück durch Zersägen und erneutem Zusammensetzen eines Exemplars entstand, welches der Architekt geschaffen hatte. Nach Beurteilung des OLG Frankfurt a.M. und dem BGH steht den Klägern kein Anspruch aus dem Urheberrechtsgesetz zu, da der urheberrechtliche Schutz des ursprünglichen Tischgestells, der vor allem auf seinen diagonalen Kreuzstreben beruhte, nicht mehr gegeben ist, wenn durch die Herstellung eines neuen Tisches ein neuer Gesamteindruck entsteht. Außerdem liegt keine Entstellung des Originaltisches vor, da die Klage gegen den Vertrieb des neuen Tisches gerichtet ist und deren Herstellung nicht durch regelmäßige Zerlegung und Neuzusammensetzung des Originaltisches erfolgt. Dies geschah nur bei dem ersten Tisch und die Nachbauten sind damit so einzustufen, wie wenn der Originaltisch nur in der Vorstellung des Neuschaffenden zerlegt und das neue Tischgestell mit neuen Materialien hergestellt worden sei.

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12. Januar 2023 Top-Urteil

Markenrechtsverletzung durch Amazon

Warenkorb Online-Shopping
Urteil des EuGH vom 22.12.2022, Az.: C-148/21 und C-184/21

Der Betreiber einer Online-Verkaufsplattform, welche neben den eigenen Verkaufsangeboten einen Online-Marktplatz umfasst, benutzt das mit einer fremden Unionsmarke identische Zeichen jedenfalls dann selbst, wenn Drittanbieter ohne die Zustimmung des Inhabers dieser Marke solche mit diesem Zeichen versehenen Waren auf dem betreffenden Marktplatz zum Verkauf anbieten und der Betreiber u.a. sein eigenes Logo erscheinen lässt oder sonst den Eindruck erweckt, dass er die mit diesem Zeichen versehenen Waren im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbst vertreibt.

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