Urteile aus der Kategorie „Vertriebsrecht“

11. November 2022

Keine Irreführung bei Hinweis auf fehlende Lizenz in Angebot

Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.10.2022, Az.: 6 W 61/22

Bietet ein Online-Händler einen Artikel mit einer lizensierten Aufschrift an, so liegt keine markenrechtliche Irreführung vor, wenn der Händler angibt, dass jegliche Begrifflichkeiten in lediglich beschreibender Natur verwendet werden und keine Absprache mit der Markeninhaberin vorliegt. Der Verkehrskreis (die potentiellen Käufer) kann diese Ausführung nur so verstehen, dass keine Lizenz erworben wurde. Demnach liegt auch keine Irreführung vor. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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08. November 2022

Verstoß gegen Hygienevorgaben: was erfährt die Öffentlichkeit?

Urteil des VG München vom 06.10.2022, Az.: M 26a E 22.4128

Verstöße gegen Lebensmittelhygiene-Auflagen werden auch dann behördlich veröffentlicht, wenn die Verstöße nach einer amtlichen Feststellung ordnungsgemäß beseitigt wurden. Verbraucher sollen selbst entscheiden können, welche Konsumentscheidungen sie in Zukunft treffen wollen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine solche Veröffentlichung das Ansehen des Betriebs mindern, und somit zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Einbußen führen kann. Ebenfalls unerheblich ist, dass es nicht nachweislich zu konkreten Kontaminierungen von Lebensmitteln gekommen ist; problematisch und hinreichend für die Begründung einer amtlichen Veröffentlichung sind bereits die Verstöße selbst, also z.B. nicht desinfizierte Griffe, verschmutzte Messer etc.

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02. August 2022

Unterlassungsansprüche stehen auch ausländischen Herstellern zu

kleine Sektflasche neben einem Sektglas
Beschluss des OLG München vom 12.07.2022, Az.: 29 W 739/22

"Premium Spritz" ist eine unlautere Nachahmung des "Chandon Garden Spritz". Dies stellte das OLG München in seinem Beschluss fest und verwies insbesondere darauf, dass auch ausländische Hersteller, welche in Bezug auf den deutschen Markt eigene Waren nur über konzernangehörige Gesellschaften vertreiben, Mitbewerber darstellen und sich folglich auf Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz berufen können. Zudem führte das OLG aus, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis auch zwischen Parteien ungleicher Vertriebsstufe, also wie im vorliegenden Fall zwischen Hersteller und Händler, gegeben sein kann.

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01. August 2022

Stehendes Gewerbe im Goldhandel; wo liegen die Grenzen?

Ein goldenes Siegel mit der Aufschrift Bestpreise Goldankauf 100% Fair
Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 21.04.2022, Az.: 6 U 4/21

Das Schleswig-Holsteinische OLG hatte darüber zu entscheiden, wo die Grenze zwischen stehendem Gewerbe und Reisegewerbe liegt. Vorliegend hat die Beklagte im Rahmen einer Sonderaktion in den Geschäftsräumen eines Agenturpartners mit Gold gehandelt, vertreten durch einen von ihr angestellten Goldschmied. Dies hatte sie zuvor mit Flyern in der näheren Umgebung bekanntgemacht. Zwischen genanntem Goldschmied und einer Testkäuferin der Klägerin (ebenfalls im Goldgewerbe tätig) kam es zu einem wirksamen Kaufvertrag über einen Goldring. Dieses Vorgehen stellt laut OLG eine unlautere geschäftliche Handlung dar, da gegen das Reisegewerbe-Verbot im Zusammenhang mit Edelmetallen verstoßen wurde. Das Gericht gab der Klägerin somit Recht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung geschäftlicher Handlungen in fremden Geschäftsräumen. Auch der Einwand der Beklagten, der Agenturpartner betreibe ein stehendes Gewerbe und somit bestehe keine Gefahr für die konkrete Testkäuferin, ändere daran nichts. So diese auch intruiert wurde und somit keine "normale" Käuferin darstelle, bestehe in beschriebener Vorgehensweise eine Umgehung der normalerweise erforderlichen Sondererlaubnis für das Reisegewerbe mit Edelmetallen, woran auch dieser Umstand nichts ändere, so das OLG.

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30. Juni 2022

Amazon: vergütete Rezensionen sind unlautere getarnte Werbung

Schild mit Kundenbewertung mit fünf Sternen
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.06.2022 Az.: 6 U 232/21

Stellt ein Online-Händler Rezensionen unter seinen angebotenen Artikeln als Gesamtbewertungsergebnis dar, so dürfen auch einzelne dieser Rezensionen nicht gegen Entgelt erbracht worden sein, insofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet und für den Verbraucher erkennbar ist, so das OLG Frankfurt. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ Kunden mit 1-3€ Amazon-Gutscheinen vergütet, wenn sie nach einem verifizierten Kauf eine Bewertung abgaben. Dabei war egal, ob die Bewertung mit 1- oder mit 5 Sternen abgegeben worden waren. Innerhalb der Bewertungen war nicht sichtbar, wie viele Bewertungen auf diese Weise „erkauft“ wurden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungen Käufer zu einer Entscheidung veranlassten, die sonst vielleicht nicht getroffen worden wäre und dies auch der verfolgte Zweck von Amazon ist, um seinen eigenen Absatz zu mehren. Auch der Einwand Amazons, Internetnutzern sei klar, dass das Gesamtbewertungsergebnis getürkt ist, überzeugte das Gericht nicht. Bei dem Käufer vorhandene Skepsis stelle keinen Freibrief dafür dar, beeinflusste Rezensionen zu verwenden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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22. April 2022

Festzeltreservierung ohne Oktoberfest?

Tracht auf Oktoberfest in München im Festzelt
Pressemitteilung zum Urteil vom 04.04.2022, Az.: 4 HK O 1503/22, 4 HK O 1965/22 und 4 HK O 55/22

Einer Eventagentur wurde der Online-Verkauf von Tischreservierungen für Festzelte auf dem Oktoberfest 2022 untersagt. Denn es steht nicht fest, ob das Oktoberfest dieses Jahr stattfindet. Zwar wurde auf der Website der Agentur darauf hingewiesen, dass es sich um einen „verbindlichen Optionserwerb“ handele. Jedoch suggeriert der Begriff „verbindlich“, dass der Kauf von Oktoberfesttickets bereits möglich und verbindlich sei. Eine reine Option müsse deutlich und unmissverständlich als solche erkennbar sein, so das Gericht. Da dies hier nicht geschehen ist, wurde das Vorgehen der Agentur als irreführend bewertet.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

drei stehende Saftflaschen
Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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03. Januar 2022 Top-Urteil

Warnhinweise und Schockbilder: Auch auf Abbildung der Zigarettenpackung

Zigaretten mit Warnhinweisen
Urteil des EuGH vom 09.12.2021, Az.: C-370/20

Warnhinweise und Schockbilder müssen nicht nur auf Zigarettenpackungen sichtbar sein. Auch auf jedem Bild, das Kunden mit Zigarettenpackungen assoziieren, müssen derartige Warnungen zu sehen sein. Dies entschied der EuGH. Konkret ging es um einen Fall, bei dem die gewählte Zigarettenpackung direkt auf Einkaufsband fällt, nachdem die Marke ausgewählt wurde. Warnhinweise waren auf den Auswahltasten des Automaten nicht zu sehen.

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22. Oktober 2021

Ein Fall für das Gericht: Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel

Medikamente auf dem Tisch
Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2021, Az.: 13 LB 31/14

Ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel handelt, wird anhand verschiedener Kriterien bestimmt. Neben der Zusammensetzung und den pharmakologischen Eigenschaften werden auch Gebrauchsmodalitäten, mögliche Risiken und die Bekanntheit bei Verbrauchern herangezogen. Kapseln, die 100mg Ginkgo biloba Trockenextrakt enthalten und laut Verzehrempfehlung täglich eingenommen werden sollen, sind als Arzneimittel einzustufen. Dies bestätigte das OVG Lüneburg und gab damit der Zulassungsbehörde Recht.

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02. September 2021

1-Cent Überweisungen stellen unzumutbare Belästigung dar

SEPA-Überweisungsschien mit Geld und Kugelschreiber
Urteil des Landgericht Wiesbaden vom 01.06.2021, Az.: 11 O 47/21

1-Cent-Überweisung mit Werbung im Verwendungszweck stellen eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar. Außerdem kann es einen abmahnfähigen Verstoß darstellen, da dem durchschnittlichen Verbraucher durch den Verwendungszweck: "DANKESCHOEN fuer ihr Vertrauen“ eine gewerbliche Zwecksetzung damit verschleiert wird.

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