Urteile aus der Kategorie „Vertriebsrecht“

09. August 2012 Top-Urteil

Galaxy Tab 7.7 kopiert minimalistisches Design des iPads: Verkaufsverbot

Frau tippt auf weißes Tablet.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.07.2012, Az.: I-20 W 141/11

Apples iPad zeichnet sich durch ein besonders minimalistisches Design aus, das sich von Tablet-PCs anderer Hersteller unterscheidet. Diese setzen auf Zierteile, Griffflächen oder andere Designelemente - nur Samsungs Galaxy Tab 7.7 bedient sich derselben Formensprache wie das iPad, weswegen das OLG Düsseldorf nun das Verkaufsverbot bestätigte. Zu ähnlich seien sich die Geräte, die wenigen Unterschiede könne man gänzlich auf technische Rahmenbedingungen zurückzuführen, und nicht etwa auf bewusst differenzierte Gestaltung.

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06. Juli 2012

Räumungsverkauf von Büchern

Urteil des OLG Hamm vom 05.06.2012, Az.: I-4 U 18/12

Gemäß des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher ist es grundsätzlich unzulässig verlagsneue Bücher zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu veräußern. Auch im Rahmen eines "Räumungsverkaufes" darf hiervon nicht abgewichen werden, wenn es sich lediglich um die Schließung einer unselbstständigen Verkaufsstelle und nicht um die Schließung eines eigenständigen Buchhandelsunternehmens handelt.
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05. Juli 2012

Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Pressemitteilung Nr. 84/12 des EuGH vom 03.07.2012 , Az.: C-128/11 Das ausschließliche Verbreitungsrecht eines Softwareherstellers erschöpft sich mit dem Erstverkauf der Software. Gleichgültig, ob die Software auf einem Datenträger erworben oder herunter geladen wurde. Daher kann der Hersteller nicht verbieten, dass „gebrauchte“ Lizenzen weiterverkauft werden.
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28. Juni 2012

Europa-Apotheke Budapest

Urteil des BGH vom 12.01.2012, Az.: I ZR 211/10 Ein inländischer Apotheker, der seinen Kunden anbietet, für sie Medikamente bei einer ungarischen Apotheke zu bestellen, diese Medikamente nach Lieferung in seiner eigenen Apotheke zusammen mit einer Rechnung der ungarischen Apotheke zur Abholung bereitzuhalten, die Medikamente auf Unversehrtheit ihrer Verpackung, Verfallsdatum sowie mögliche Wechselwirkungen zu überprüfen, gegebenenfalls nicht ordnungsgemäße Medikamente an die ungarische Apotheke zurückzuleiten sowie die Kunden, die Medikamente auf diesem Weg beziehen, auf Wunsch in seiner Apotheke auch pharmazeutisch zu beraten, verstößt damit nicht gegen das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG.
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